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   KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06   

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KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06 (https://dejure.org/2006,4728)
KG, Entscheidung vom 17.11.2006 - 13 U 16/06 (https://dejure.org/2006,4728)
KG, Entscheidung vom 17. November 2006 - 13 U 16/06 (https://dejure.org/2006,4728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststehen eines endgültig entstandenen Schadens als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer positiven Forderungsverletzung durch einen Steuerberater; Bestehen eines Zahlungsanspruchs wegen einer fehlerhaften Steuerberatung gegen einen Steuerberater nach ...

  • Judicialis

    EStG § 79 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei Pflichtverletzung - Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenbegriff, besondere Hinweispflichten bei ausländischen Geschäftsbeziehungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inhalt und Umfang des steuerberatenden Mandats ? Pflicht des Steuerberaters, Mandant auf die gesteigerte Offenlegungspflicht gem. § 16 AStG hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft hinzuweisen ? Hinweis- und Beratungspflicht zur Bildung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Eine solche Verschlechterung der Vermögenslage kann bereits mit Bekanntgabe des Steuerbescheides vorliegen (BGH NJW 1995, 2108; BGH NJW 1998, 1488, BGH NJW-RR 1998, 742; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 388; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 309), denn die Finanzbehörde schließt mit dem Erlass des Steuerbescheids ihren hauptsächlichen Entscheidungsprozeß zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ab, konkretisiert damit den öffentlich-rechtlichen Steueranspruch ( §§ 37 Abs. 1, 38, 155 Abs. 1 AO) und schafft gemäß § 218 Abs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung dieses Anspruchs (vgl. BGH, aaO 1849 f; Gräfe/Lenzen/Rainer, Steuerberaterhaftung 2. Aufl. Rdnr. 877, 905, 906; Prütting WM 1978, 130, 132; Prütting/Bern StVj 1992, 224, 230; Stoecker, Die Verjährungsproblematik der vertraglichen Haftung des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters 1992 S. 72).

    Ein Schaden ist vielmehr auch dann entstanden, wenn noch nicht feststeht, ob er bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 119, 69, 71 m.w.N.; BGH NJW 1995, 2108).

    Allerdings traf den Kläger neben einer ordnungsgemäßen Buchführung auch die Pflicht, die Beklagte vor Schäden zu bewahren und ihr den sichersten Weg zu dem von ihr angestrebten steuerlichen Ziel, hier der Steuerfestsetzung aufgrund der von ihm erstellten Jahresbilanzen aufzeigen, und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten (BGHZ 129, 386; BGH WM 1998, 301; BGH WM 2003, 1623; BGH WM 2004, 237).

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386; BGH WM 1998, 301; BGH WM 2003, 936; BGH WM 2004, 472).

  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 384/99

    Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Allerdings traf den Kläger neben einer ordnungsgemäßen Buchführung auch die Pflicht, die Beklagte vor Schäden zu bewahren und ihr den sichersten Weg zu dem von ihr angestrebten steuerlichen Ziel, hier der Steuerfestsetzung aufgrund der von ihm erstellten Jahresbilanzen aufzeigen, und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten (BGHZ 129, 386; BGH WM 1998, 301; BGH WM 2003, 1623; BGH WM 2004, 237).

    Selbst wenn dem Kläger durch den unterlassenen Hinweis auf möglicherweise nach §§ 160 Abs. 1 AO, 16 AStG auf die Beklagte zukommende Darlegungs- und Beweislasten eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, ist ein der Beklagten hieraus entstehender Nachteil aber nur dann erstattungsfähig, wenn ihr dadurch eine tatsächliche oder rechtliche Position verloren gegangen ist, auf die sie einen Anspruch hat (BGHZ 124, 86; BGHZ 125, 27; BGH WM 1995, 2075; BGH WM 2003, 1623; zuletzt : BGH Urteil v. 6. Juli 2006. IX ZR 88/02).

    Es wird aber von der für ihren Schaden darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (BGH WM 2003, 1623 mwN) noch nicht ansatzweise substanziiert und unter Beweisantritt dargelegt, dass die betroffenen Betriebsausgaben tatsächlich erfolgt und der Betrag von 511.560,- DM - wie nunmehr geltend gemacht - tatsächlich eine nicht Gewinn erhöhend aufzulösende Einlage darstellt.

    Diese Angaben waren im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens nachholbar und sind dies gemäß §§ 96 Abs. 1 FGO, 160 AO sogar noch vor dem Finanzgericht (BGH WM 2003, 1623).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Allerdings traf den Kläger neben einer ordnungsgemäßen Buchführung auch die Pflicht, die Beklagte vor Schäden zu bewahren und ihr den sichersten Weg zu dem von ihr angestrebten steuerlichen Ziel, hier der Steuerfestsetzung aufgrund der von ihm erstellten Jahresbilanzen aufzeigen, und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten (BGHZ 129, 386; BGH WM 1998, 301; BGH WM 2003, 1623; BGH WM 2004, 237).

    Er muss dabei auch ungefragt auf bedeutsame steuerrechtliche Folgen hinweisen (BGH WM 1998, 301; WM 2004, 237), und dies auch im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses, jedenfalls soweit sie für ihn offen zu Tage liegen (BGHZ 128, 358).

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386; BGH WM 1998, 301; BGH WM 2003, 936; BGH WM 2004, 472).

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Zwar kann ein solcher auf Befreiung von einer Verbindlichkeit gerichteter Anspruch gemäß § 250 S.2 BGB in einen Schadensersatzanspruch übergehen, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH WM 1986, 1115; NJW 1989, 1215; NJW 1991, 2014; NJW 1993, 1137).

    In einem solchen Falle ist sie grundsätzlich auf die Freistellungs- oder Feststellungsklage verwiesen (BGHZ 79, 76; BGH WM 1982, 447; BGH NJW 1993, 1137).

    Ein auf positive Forderungsverletzung (gemäß Art. 229 § 5 EGBGB ist noch altes Recht anwendbar) gestützter Schadensersatzanspruch der Beklagten setzt eine Pflichtverletzung des Klägers voraus, die bei der Beklagten zu einer Vermögenslage führte, die sich verglichen mit derjenigen, die bei sachgerechter Beratung eingetreten wäre, als ungünstig darstellt (BGH NJW 1993, 1137).

  • FG Berlin, 16.01.2002 - 7 K 8014/00

    Darlehensgewährung durch eine Domizilgesellschaft

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Im Übrigen ist offen, ob die Finanzbehörde mit der Hinzurechnung des von der Firma Wnnnnnnnnnnnnnnn vereinnahmten, angeblichen Darlehnsbetrages zum Gewinn eine steuerrechtlich zutreffende Entscheidung getroffen hat, was zweifelhaft ist, wenn es sich - wie nunmehr von der Beklagten geltend gemacht - um eine Einlage handelte (vgl. BFH NV 1988, 208, FG Berlin EFG 2002, 441).

    Er hätte ferner auf die Rechtsfolgen einer unzureichenden Offenbarung, insbesondere auf die Möglichkeit einer Gewinn erhöhenden Zurechnung des Darlehnsbetrages der Firma Wnnnnnnnnnnnnnnn (vgl. hierzu BFHE 90, 255; BFH NV 1988, 208; FG Berlin EFG 2002, 441) hinweisen müssen.

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Verjährungsfragen entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung bereits dann entsteht, wenn durch die Verletzungshandlung eines Steuerberaters eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 100, 228 ; 114, 150; BGHZ 119, 69).

    Ein Schaden ist vielmehr auch dann entstanden, wenn noch nicht feststeht, ob er bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 119, 69, 71 m.w.N.; BGH NJW 1995, 2108).

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Die Pflichten des Steuerberaters richten sich in erster Linie nach dem Inhalt und dem Umfang des erteilten Mandates (BGH WM 1987, 661; BGH NJW 1995, 958).

    Er muss dabei auch ungefragt auf bedeutsame steuerrechtliche Folgen hinweisen (BGH WM 1998, 301; WM 2004, 237), und dies auch im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses, jedenfalls soweit sie für ihn offen zu Tage liegen (BGHZ 128, 358).

  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Zwar kann ein solcher auf Befreiung von einer Verbindlichkeit gerichteter Anspruch gemäß § 250 S.2 BGB in einen Schadensersatzanspruch übergehen, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH WM 1986, 1115; NJW 1989, 1215; NJW 1991, 2014; NJW 1993, 1137).

    Das würde aber voraussetzen, dass die Beklagte tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist, sie also die Forderung des Steuerfiskus auch erfüllen muss (BGH WM 1986, 1115; NJW 1989, 1215).

  • BGH, 09.11.1988 - VIII ZR 310/87

    Umfang des Verspätungsschadens

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Zwar kann ein solcher auf Befreiung von einer Verbindlichkeit gerichteter Anspruch gemäß § 250 S.2 BGB in einen Schadensersatzanspruch übergehen, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH WM 1986, 1115; NJW 1989, 1215; NJW 1991, 2014; NJW 1993, 1137).

    Das würde aber voraussetzen, dass die Beklagte tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist, sie also die Forderung des Steuerfiskus auch erfüllen muss (BGH WM 1986, 1115; NJW 1989, 1215).

  • BFH, 22.09.1977 - IV R 51/72

    Gerüstbauarbeiten - Bauausführungen - Betriebsstätte - Unterbrechungen - Fortgang

    Auszug aus KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
    Es müssen aber an Ort und Stelle durchgeführte Arbeiten vorliegen, die mit der Errichtung und Fertigstellung (oder auch dem Abbruch) von Bauwerken in notwendigem Zusammenhang stehen (BFHE 123, 356).
  • BFH, 21.04.1999 - I R 99/97

    Zur Zusammenrechnung von Montagen nach § 12 AO und Art. 5 DBA-Schweiz

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

  • OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04

    Unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts; Anwendbarkeit des

  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 180/01

    Pflichten eines Steuerberaters bei Überwachung und Kontrolle des

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 222/85

    Haftung des steuerlichen Beraters für Beratungsverschulden

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02

    Schaden des Mandanten eines Steuerberaters bei zeitweise rechtsirriger

  • BFH, 27.09.1967 - I 231/64

    Begriff des Vermögens

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89

    Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 23 U 80/03

    Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen Steuerberater

  • OLG Hamm, 05.02.2019 - 25 U 17/18

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Ersatz von Verspätungszuschlägen

    Insofern ist es auch unerheblich, dass es sich um einen Schätzungsbescheid handelte, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen war, weil weder Rechts- noch Bestandskraft des betreffenden Bescheids für den Verjährungsbeginn erforderlich ist ( BeckOK-Henrich, BGB, Edition: 46, Stand: 01.05.2018, § 199 Rn 16; KG DStR 2007, 1499 juris-Rn 48 ).
  • LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03

    Haftung eines Steuerberaters bei Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den

    Aus einem solchen Vertrag schuldet der Steuerberater die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses (KG v. 17.11.2006, 13 U 16/06, DStRE 2007, 1348 (1350)).

    Ordnungsgemäß ist die Buchführung dann, wenn jeder Geschäftsvorfall sachlich richtig erfasst wird (KG v. 17.11.2006, a.a.O.); dementsprechend ist die Erstellung einer Bilanz ordnungsgemäß, wenn jeder nach dem einschlägigen Handels- und Steuerrecht zu bilanzierende (aktive oder passive) Vermögensgegenstand sachlich richtig erfasst wird.

  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 25 U 55/09

    Steuerberater haftet kreditgebender Bank für unvollständige und fehlerhafte

    Die von dem Landgericht für seine abweichende Auffassung herangezogene Entscheidung des KG (DStRE 2007, 1348 ff) gibt für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nichts her, denn sie befasst sich hiermit nicht.
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Rechtsprechung
   KG, 22.08.2006 - 13 U 16/06   

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https://dejure.org/2006,96342
KG, 22.08.2006 - 13 U 16/06 (https://dejure.org/2006,96342)
KG, Entscheidung vom 22.08.2006 - 13 U 16/06 (https://dejure.org/2006,96342)
KG, Entscheidung vom 22. August 2006 - 13 U 16/06 (https://dejure.org/2006,96342)
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