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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10   

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https://dejure.org/2011,4271
OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2011,4271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2011 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2011,4271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2011 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2011,4271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2 S. 1
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Vermessung und Dokumentation eines Elektro-Dükers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarte minderwertige Ausführung: Unternehmer trägt Beweislast!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten": Wer trägt Beweislast? (IBR 2011, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Gibt der Besteller ein minderwertiges oder minderbrauchbares Werk in Auftrag, hat er die Folgen zu tragen (OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329, 330; Staudinger-Haas, Stand 2008, § 633 Rn. 174).

    Nach einer vom OLG Saarbrücken und im Schrifttum vertretenen Auffassung bleibt der Besteller auch bei einer vom Unternehmer behaupteten Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" darlegungs- und beweispflichtig für den Inhalt der von ihm behaupteten Vereinbarung (OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329, 330; Staudinger-Haas, Stand 2008, § 633 Rn. 191).

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

    Erneute Vernehmung von Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Dieses Ermessen kann sich allerdings im Einzelfall, insbesondere bei Zweifeln an der Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussage (BGH NJW 1993, 64), zu einer Rechtspflicht verdichten (BGH Urteil vom 17.7.2002, VIII ZR 151/01).

    Dass es die Bekundungen der von der Klägerin benannten Zeugen als unergiebig erachtet und aus diesem Grund als untauglich zum Beweis des klägerischen Vorbringens erachtet hat, ist eine Frage der Wertung, welche die Möglichkeit einer abweichenden Würdigung eröffnet, ohne zugleich eine Pflicht zur Rekonstruktion des Sachverhalts zu begründen (Zöller-Heßler/Gummer, a.a.O., § 529 Rn. 7; BGH Urteil vom 17.7.2002, VIII ZR 151/01).

  • OLG München, 08.11.1991 - 23 U 6990/90

    Welche Bedeutung haben DIN- bzw. VDE-Bestimmungen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Das erscheint mit Blick darauf, dass sich aus der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz getroffenen Neuregelung des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts gegenüber dem bisherigen Recht in Bezug auf die Feststellung der Fehlerhaftigkeit kaum Abweichungen, insbesondere nicht zu Lasten des Bestellers, ergeben und nach bisherigem Recht ein funktionsuntüchtiges Werk fehlerhaft war, sofern nicht der Unternehmer eine ihm günstige Abweichung beweist (OLG München, NJW-RR 92, 1523; OLG Hamm, NJW-RR 95, 17), nicht gerechtfertigt.
  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 171/93

    Unterschreiten der Auftrittsbreiten von Treppen gemäß DIN 18065: Mangel?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Das erscheint mit Blick darauf, dass sich aus der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz getroffenen Neuregelung des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts gegenüber dem bisherigen Recht in Bezug auf die Feststellung der Fehlerhaftigkeit kaum Abweichungen, insbesondere nicht zu Lasten des Bestellers, ergeben und nach bisherigem Recht ein funktionsuntüchtiges Werk fehlerhaft war, sofern nicht der Unternehmer eine ihm günstige Abweichung beweist (OLG München, NJW-RR 92, 1523; OLG Hamm, NJW-RR 95, 17), nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Die Auftragserteilung als solche begründet mithin noch kein schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 254 BGB (vgl. BGH NJW-RR 05, 265/267).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Dieses Ermessen kann sich allerdings im Einzelfall, insbesondere bei Zweifeln an der Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussage (BGH NJW 1993, 64), zu einer Rechtspflicht verdichten (BGH Urteil vom 17.7.2002, VIII ZR 151/01).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Dementsprechend ist die Funktionstauglichkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung (BGH NJW 2008, 511).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10
    Allerdings ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine erneute Vernehmung des Zeugen geboten, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH ebd.; Urteil vom 22.5.2002, VIII ZR 337/00).
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks; Mängel von Sanierungsarbeiten

    Allerdings sind an eine Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" wegen des damit einhergehenden Verzichts auf eine übliche Beschaffenheit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - 13 U 16/10, juris, Rn. 28).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Die zweifelhafte Frage, ob dem Kläger der ihm obliegende Beweis für die Vereinbarung einer konkreten negativen Beschaffenheit der Mieträume, der insoweit letztendlich die Wirkung eines vertraglichen Haftungsausschlusses zukommen würde, gelungen ist (vgl. OLG Brandenburg NJOZ 2011, 1755, 1757 - zum Werkvertragsrecht), bedarf vor diesem Hintergrund keiner Vertiefung.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 13 U 16/10   

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OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2010,97932)
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OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 13 U 16/10 (https://dejure.org/2010,97932)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - ABV 1 -, AA des VV, Wirksamkeit einer Provisionsverzichtsklausel, Wirksamkeit eines formularmäßigen Verzichts auf Provisionen für AVmG-Produkte, Riester-Verträge

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