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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11   

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https://dejure.org/2011,9942
OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9942)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.07.2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9942)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wegfall von Provisionsansprüchen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen bei Sperrung der SIM-Karten durch den Mobilfunkprovider aufgrund verdächtigen Nutzungsverhaltens; Rechtsnatur von an den Untervertriebspartner gezahlten Prämien i.R.d. Vertriebs sog. ...

  • JurPC

    Rechtsnatur von Prämien bei sog. PrePaid-Bundles

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall von Provisionsansprüchen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen bei Sperrung der SIM-Karten durch den Mobilfunkprovider aufgrund verdächtigen Nutzungsverhaltens; Rechtsnatur von an den Untervertriebspartner gezahlten Prämien i.R.d. Vertriebs sog. ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • info-it-recht.de

    Prämien bei PrePaid-Bundles; Rechtsnatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87 Abs. 1; HGB § 87a; HGB § 87a Abs. 3. S. 2

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - T-Mobile -, Deutsche Telekom, Mobilfunk, Mobilfunkvertrag, Nichtausführung des Geschäfts, Unzumutbarkeitstatbestand, Provisionsabrechnung, Rechtsfolge

  • handelsvertreter-blog.de (Leitsatz)

    Buchauszug verjährt erst nach Korrekturabrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 733
  • K&R 2011, 605
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 31/07

    Zum Wegfall von Handelsvertreterprovisionsansprüchen wegen vom Unternehmer zu

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Als Unternehmer ist hier der Provider T-M... anzusehen, denn im Falle einer Untervertretung ist der Auftraggeber des Hauptvertreters Unternehmer im Sinne des § 87a Abs. 1 HGB (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, BGHZ 91, 370, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 31/07, WM 2008, 923, Rn. 13).

    Der Bundesgerichtshof hat aber auch entschieden, dass § 87a Abs. 2 HGB dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Kunde nicht leistet und dies darauf zurückzuführen ist, dass der Unternehmer seinerseits das Geschäft nicht ausführt, oder wenn die Nichtleistung des Kunden auf vom Unternehmer zu vertretenden Gründen beruht (BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO, Rn. 12 m.w.N.).

    In einem solchen Fall hat die Regelung des § 87a Abs. 3 HGB Vorrang vor § 87a Abs. 2 HGB, weil nach § 87a Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB der Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei einer Nichtausführung des Geschäfts durch den Unternehmer grundsätzlich erhalten bleibt und nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Nichtausführung des Geschäfts auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind (BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO).

    Auch soweit es für den Wegfall des Provisionsanspruchs eines Untervertreters darauf ankommt, ob das Geschäft aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wurde (§ 87a Abs. 3 Satz 2 HGB), ist Unternehmer im Verhältnis zum Untervertreter nicht der Hauptvertreter, sondern der Auftraggeber des Hauptvertreters, hier T-M... (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO, Rn. 13; vgl. dazu auch OLG Schleswig, MDR 2009, 1055, zitiert nach juris, Rn. 32; ferner LG Frankenthal, aaO, Rn. 52).

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 62/82

    Provisionsanspruch des Untervertreters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Als Unternehmer ist hier der Provider T-M... anzusehen, denn im Falle einer Untervertretung ist der Auftraggeber des Hauptvertreters Unternehmer im Sinne des § 87a Abs. 1 HGB (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, BGHZ 91, 370, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 31/07, WM 2008, 923, Rn. 13).

    Das bedeutet, daß der Provisionsanspruch des Untervertreters nicht nur dann wieder entfällt, wenn feststeht, daß der Kunde nicht an den Unternehmer zahlt, sondern auch dann, wenn feststeht, daß der Unternehmer - mag er auch seinerseits die ihm zustehende Vergütung vom Kunden erhalten haben - den Provisionsanspruch des Hauptvertreters nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984, aaO, unter II 2 b).

    bb) Aufgrund dieses substantiierten Bestreitens müsste grundsätzlich der Kläger darlegen und beweisen, dass hinsichtlich aller 857 freigeschalteten SIM-Karten Mobilfunkverträge wirksam zustande gekommen und von T-M... ausgeführt worden sind, denn darlegungs- und beweispflichtig für die den Provisionsanspruch begründenden Umstände ist der Handelsvertreter, bei einem Untervertretungsverhältnis der Untervertreter (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, aaO, unter II 3; vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 O 72/09, juris, Rn. 35).

  • OLG Schleswig, 09.01.2009 - 14 U 102/08

    Provisionsanspruch eines Untervertreters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Auch soweit es für den Wegfall des Provisionsanspruchs eines Untervertreters darauf ankommt, ob das Geschäft aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wurde (§ 87a Abs. 3 Satz 2 HGB), ist Unternehmer im Verhältnis zum Untervertreter nicht der Hauptvertreter, sondern der Auftraggeber des Hauptvertreters, hier T-M... (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO, Rn. 13; vgl. dazu auch OLG Schleswig, MDR 2009, 1055, zitiert nach juris, Rn. 32; ferner LG Frankenthal, aaO, Rn. 52).
  • OLG München, 24.05.2007 - 23 U 4824/06

    - Fahrräder und Fahrradzubehör -, Wegfall der Provision, zulässige Präsentation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Die zu diesem Tatbestandsmerkmal der alten Fassung (Zumutbarkeit) ergangene Rechtsprechung kann auch weiterhin - vorsichtig - angewendet werden (Staub/Emde, aaO, § 87a Rn. 79; Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 87a Rn. 28; vgl. z. B. auch OLG München, NJOZ 2007, 3599, 3602).
  • LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09

    Rückforderung von Provisionen im Falle der Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    bb) Aufgrund dieses substantiierten Bestreitens müsste grundsätzlich der Kläger darlegen und beweisen, dass hinsichtlich aller 857 freigeschalteten SIM-Karten Mobilfunkverträge wirksam zustande gekommen und von T-M... ausgeführt worden sind, denn darlegungs- und beweispflichtig für die den Provisionsanspruch begründenden Umstände ist der Handelsvertreter, bei einem Untervertretungsverhältnis der Untervertreter (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, aaO, unter II 3; vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 O 72/09, juris, Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11   

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https://dejure.org/2011,8676
OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,8676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.04.2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,8676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. April 2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,8676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Haftung eines Badegastes für die Verletzung eines vom Dreimeterbrett springenden sieben Jahre alten Kindes; Umfang und Inhalt deliktischer Verkehrspflichten des Nutzers eines öffentlichen Hallenbades

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung eines Badegastes für Verletzung eines vom Dreimeterbrett springenden sieben Jahre alten Kindes

  • RA Kotz

    Schwimmbadbesucher - Schutz von Springern bei Nebeneinander von Sprung- und Schwimmbetrieb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Inhalt und Umfang deliktischer Verkehrspflichten von Badegästen bei räumlich nicht getrenntem Schwimm- und Sprungbetrieb

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Badegastes für Verletzung eines vom Dreimeterbrett springenden sieben Jahre alten Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz: Schwimmer und Springer kollidieren im Schwimmbad

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflichten des Schwimmbadbesuchers

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Im Schwimmbad gibt es keine "Verkehrspflicht"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Kollision beim Sprungbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1535
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Stuttgart, 11.05.1966 - 4 S 10/66

    Schadensersatzanspruch nach Badeunfall unter Sprungturm; Verantwortung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11
    Bei einer solchen Ausgestaltung der tatsächlichen Verhältnisse kann grundsätzlich eine Verkehrspflicht eines Schwimmers gegenüber einem Springer bestehen, unmittelbar vor einem bevorstehenden Sprung vom Dreimeterbrett nicht in die zu erwartende Sprungbahn zu schwimmen, um eine sonst drohende Kollision zu vermeiden und der Gefahr vorzubeugen, dass sich der Springer dadurch Verletzungen zuzieht (vgl. etwa LG Stuttgart, Urteil vom 11.05.1966 - 4 S 10/66 - Tz. 47 [juris]; juris PK-BGB/Lange/Schmidbauer, 5. Aufl., § 823 Rn. 111).

    Zudem wird es im Regelfall erforderlich sein, dass für den Springer in der konkreten Situation die drohende Gefahr einer Kollision unerkennbar ist, insbesondere weil er den Schwimmer nicht oder erst zu spät wahrnehmen kann; denn grundsätzlich ist derjenige, der in das Schwimmbecken springt, zum Schutz von Schwimmern, aber insbesondere auch zum Eigenschutz verpflichtet, sich vor dem Sprung zu vergewissern, dass der Sprungbereich frei ist, und dürfen Schwimmer in weitem Umfang auf ein Verhalten von Springern vertrauen, das eine Gefährdung von Schwimmern im Becken wie eine Eigengefährdung der Springer ausschließt (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 11.05.1966 - 4 S 10/66 - Tz. 47 [juris]; juris PK-BGB/Lange/Schmidbauer, a.a.O., § 823 Rn. 111).

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11
    Es besteht ganz allgemein für jeden, der in seinem Verantwortungsbereich eine Sachlage, von der eine Gefahr für Dritte ausgeht, schafft oder andauern lässt, die u.a. nach § 823 Abs. 1 BGB sanktionierte Verpflichtung, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst abzuwenden (vgl. etwa BGH, NJW 1976, 291, 292; NJW 2006, 2326).

    (2) Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann; ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch (vgl. zusammenfassend etwa BGH, NJW 2006, 2326 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 108/73

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines einen Fischteich mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11
    Es besteht ganz allgemein für jeden, der in seinem Verantwortungsbereich eine Sachlage, von der eine Gefahr für Dritte ausgeht, schafft oder andauern lässt, die u.a. nach § 823 Abs. 1 BGB sanktionierte Verpflichtung, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst abzuwenden (vgl. etwa BGH, NJW 1976, 291, 292; NJW 2006, 2326).
  • OLG Koblenz, 15.07.2002 - 12 U 900/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11
    Das folgt eindeutig aus dem Wortlaut, der Systematik und dem Sinn der Regelung, die die besonderen Gefahren im Blick hat, die von Springern unmittelbar nach dem Sprung ausgehen (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, VersR 1979, 1064; OLG Koblenz, r+s 2003, 519).
  • OLG Hamm, 01.02.1978 - 3 U 27l/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11
    Das folgt eindeutig aus dem Wortlaut, der Systematik und dem Sinn der Regelung, die die besonderen Gefahren im Blick hat, die von Springern unmittelbar nach dem Sprung ausgehen (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, VersR 1979, 1064; OLG Koblenz, r+s 2003, 519).
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