Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.12.2007

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   OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06   

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OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06 (https://dejure.org/2007,1640)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.07.2007 - 13 U 164/06 (https://dejure.org/2007,1640)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 13 U 164/06 (https://dejure.org/2007,1640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 437 BGB, § 440 BGB, § 476 BGB
    Gewährleistung: Rücktritt von einem Neuwagenkauf wegen eines Kupplungsschadens bei Auslieferung; Reichweite der gesetzlichen Vermutungsregelung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache bei Übergabe; abweichende Beweiswürdigung des Berufungsgerichts

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 437; ; BGB § 440; ; BGB § 476

  • RA Kotz

    Vermutungsregelung des § 476 BGB - Beweislastverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437; BGB § 440; BGB § 476
    Zur Auslegung der Vermutungsregelung des § 476 BGB - Beweispflicht wegen mangelhaftem Kupplungssystem des gekauften Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Sachmängelgewährleistung im Verbrauchsgüterkauf

  • IWW (Kurzinformation)

    NW-Handel - Händlerfreundliches Urteil zur Beweislast des Käufers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweislast bei Sachmängelgewährleistung im Verbrauchsgüterkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Pkw; Gesetzliche Vermutung des Vorliegens eines Schadens innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf; Beweiswürdigung hinsichtlich der Frage der Mangelhaftigkeit eines Kupplungssystems eines gekauften Fahrzeugs schon bei ...

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Kaufrecht: Verbrauchsgüterkauf: Wie weit geht die Beweislasterleichterung des Verbrauchers bei der Sachmängelgewährleistung?

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Sachmängelgewährleistung im Verbrauchsgüterkauf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: nicht nachgewiesener Mangel bei Kupplungsschaden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Sachmängelgewährleistung im Verbrauchsgüterkauf

  • 123recht.net (Kurzinformation, 22.8.2007)

    Vermutung und Beweis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Während ein Teil der Lehre meint, die gesetzliche Vermutung beziehe sich auch auf die Mangelhaftigkeit der Kaufsache als solche und nicht nur auf den Zeitpunkt des Vorliegens eines vom Verbraucher nachgewiesenen Mangels (in diesem Sinne z. B. Lorenz, Sachmangel- und Beweislastumkehr in Verbrauchsgüterkauf in NJW 2004, Seite 3020; derselbe in Mücko-BGB, 4. Auflage 2004, Rn. 4 zu § 476 und in DAR 2006, Seite 611 ff., 614; Roth, Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf in ZIP 2004, 2025; Saenger Vettmann, § 476 BGB - Gesetzliche Haltbarkeitsgarantie in ZGS 2005, Seite 450; im Prinzip auch, aber deutlich modifizierend, Maultzsch, der Ausschluss der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB a. E. in NJW 2006 Seite 3091), zieht der Bundesgerichtshof nunmehr in gefestigter Rechtssprechung die Grenzen des Anwendungsbereichs der Vermutungsregelung deutlich enger (vgl. Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2004 in BGHZ 159, Seite 215; Urteil vom 23. November 2005 in NJW 2006, Seite 434, Urteil vom 21. Dezember 2005 = NJW 2006, Seite 1195 und Urteil vom 29. März 2006 zu Az.: VIII ZR 133/05).

    Wie schon in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2004 (BGHZ 159, 215) der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat, kann hier nicht auf die defekte Kupplung als solche - dies sicherlich ein erheblicher Sachmangel - abgestellt werden, weil eben der Defekt unstreitig erst nach Gefahrübergang aufgetreten ist.

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Während ein Teil der Lehre meint, die gesetzliche Vermutung beziehe sich auch auf die Mangelhaftigkeit der Kaufsache als solche und nicht nur auf den Zeitpunkt des Vorliegens eines vom Verbraucher nachgewiesenen Mangels (in diesem Sinne z. B. Lorenz, Sachmangel- und Beweislastumkehr in Verbrauchsgüterkauf in NJW 2004, Seite 3020; derselbe in Mücko-BGB, 4. Auflage 2004, Rn. 4 zu § 476 und in DAR 2006, Seite 611 ff., 614; Roth, Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf in ZIP 2004, 2025; Saenger Vettmann, § 476 BGB - Gesetzliche Haltbarkeitsgarantie in ZGS 2005, Seite 450; im Prinzip auch, aber deutlich modifizierend, Maultzsch, der Ausschluss der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB a. E. in NJW 2006 Seite 3091), zieht der Bundesgerichtshof nunmehr in gefestigter Rechtssprechung die Grenzen des Anwendungsbereichs der Vermutungsregelung deutlich enger (vgl. Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2004 in BGHZ 159, Seite 215; Urteil vom 23. November 2005 in NJW 2006, Seite 434, Urteil vom 21. Dezember 2005 = NJW 2006, Seite 1195 und Urteil vom 29. März 2006 zu Az.: VIII ZR 133/05).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Die nach dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes erörterte Rechtsfrage, inwieweit das Berufungsgericht befugt ist, bei einer vertretbaren Beweiswürdigung des Erstgerichtes eine eigene und vom Erstgericht abweichende Beweiswürdigung vorzunehmen (vgl. hierzu u. a. Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 14. Juli 2004 in BGH-Report 2004, Seite 1366) stellt sich vorliegend nicht, weil auch bei Anlegung gleichsam revisionsrechtlicher Maßstäbe vom Erstrichter nicht ausreichend dargetan ist, dass der vom Sachverständigen angenommene Bedienungsfehler ausgeschlossen sein soll, zumal das Prozessgericht des ersten Rechtszuges keinerlei Ausführungen zur eigenen und besonderen Sachkunde auf dem in Frage stehenden Gebiet macht.
  • OLG Frankfurt, 23.07.1993 - 24 U 168/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Bei einer hohen Laufleistung hat daher der 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt in seinem Urteil vom 23. Juli 1993 (NJW-RR 1994, Seite 120) indessen eine Verwirkung angenommen.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Während ein Teil der Lehre meint, die gesetzliche Vermutung beziehe sich auch auf die Mangelhaftigkeit der Kaufsache als solche und nicht nur auf den Zeitpunkt des Vorliegens eines vom Verbraucher nachgewiesenen Mangels (in diesem Sinne z. B. Lorenz, Sachmangel- und Beweislastumkehr in Verbrauchsgüterkauf in NJW 2004, Seite 3020; derselbe in Mücko-BGB, 4. Auflage 2004, Rn. 4 zu § 476 und in DAR 2006, Seite 611 ff., 614; Roth, Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf in ZIP 2004, 2025; Saenger Vettmann, § 476 BGB - Gesetzliche Haltbarkeitsgarantie in ZGS 2005, Seite 450; im Prinzip auch, aber deutlich modifizierend, Maultzsch, der Ausschluss der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB a. E. in NJW 2006 Seite 3091), zieht der Bundesgerichtshof nunmehr in gefestigter Rechtssprechung die Grenzen des Anwendungsbereichs der Vermutungsregelung deutlich enger (vgl. Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2004 in BGHZ 159, Seite 215; Urteil vom 23. November 2005 in NJW 2006, Seite 434, Urteil vom 21. Dezember 2005 = NJW 2006, Seite 1195 und Urteil vom 29. März 2006 zu Az.: VIII ZR 133/05).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Der Kläger, der das Fahrzeug nicht zu beruflichen Zwecken nutzt und dem ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, hat seit seiner Rücktrittserklärung eigenen Vorbringens zufolge mit dem streitbefangenen Wagen ca. 22.000 - 23.000 Kilometer zurückgelegt, weshalb die Frage einer Verwirkung des Rücktrittsrechts durchaus diskussionswürdig erscheint (vgl. hierzu zum neuen Recht auch die Urteile des OLG Düsseldorf vom 10. Februar 2006 zu Az.: 22 U 149/05 und des OLG Koblenz vom 8. März 2007 = OLG Report 2007, Seite 271).
  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2007 - 13 U 164/06
    Maßgebend ist indessen die Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien (vgl. hierzu unter anderem Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 16. Oktober 1991 in NJW 1992, Seite 170, 171).
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https://dejure.org/2007,43036
OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 13 U 164/06 (https://dejure.org/2007,43036)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2007 - 13 U 164/06 (https://dejure.org/2007,43036)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 13 U 164/06 (https://dejure.org/2007,43036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkostenerstattung nach VOB/B?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.06.1987 - 18 U 123/84

    Rückforderung von Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 13 U 164/06
    Ihm wird entweder dadurch genügt, dass der Unternehmer dem Besteller die erforderlichen Mittel in Form einer Zahlung zur Verfügung stellt oder aber auch dadurch, dass dem Besteller gestattet wird, einen an sich fälligen Anspruch des Unternehmers (ganz oder) teilweise nicht zu erfüllen, sondern den Gegenwert einstweilen einzubehalten, zweckgerecht zu verwenden, sodann abzurechnen und letztlich den nicht verbrauchten Vorschuss an den Unternehmer auszukehren bzw. den verbrauchten Betrag mit der Werklohnforderung zu verrechnen (OLG Köln, BauR 1988, 483, 484).

    Zugleich wird dem nicht seltenen Bestreben von Werkbestellern entgegengewirkt, nur vordergründig die Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung zu verlangen, um zum einen Zeit zu gewinnen und zum anderen den Vorschussbetrag zu anderen Zwecken zu verwenden (OLG Köln, BauR 1988, 483, 484).

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 13 U 164/06
    Dem kann sie nicht mit Erfolg die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.1.2006 - VII ZR 73/04 - entgegen halten.
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