Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.05.2011 - I-13 U 165/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5055
OLG Köln, 04.05.2011 - I-13 U 165/10 (https://dejure.org/2011,5055)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2011 - I-13 U 165/10 (https://dejure.org/2011,5055)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - I-13 U 165/10 (https://dejure.org/2011,5055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Zertifikate-Verkauf: Umsatzinteresse aufklärungspflichtig

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht einer Bank bei einem Festpreisgeschäft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1092
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Ob diese Rechtsprechung - wie das Landgericht unter Hinweis auf den zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten angenommen hat - ohne weiteres auf jeden Erwerb/Vertrieb einer Kapitalanlage und damit auch auf Zertifikate zu übertragen ist, erscheint dem Senat zwar zweifelhaft: Werden Zertifikate - wie im Streitfall von der Beklagten behauptet - im Wege des Festpreisgeschäfts vertrieben, d.h. verkauft die beratende Bank die von ihr zuvor vom Emittenten zu einem geringeren Preis erworbenen Wertpapiere zu einem höheren Betrag aus ihrem eigenen Bestand an den Kunden, muss dieser angesichts des bei einem Verkauf auf der Hand liegenden Gewinnerzielungsinteresses der Bank über die reine Gewinnmarge grundsätzlich nicht aufgeklärt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2010 - 19 U 127/120; OLG Hamburg, BB 2010, 1098; in Bezug auf Eigenprodukte der Bank (Zinsswaps) auch BGH WM 2011, 682).

    Dass ein Verkäufer - und damit auch ein Kreditinstitut in dieser Funktion - mit dem Verkauf von Produkten Gewinne erzielt und sich insoweit in einem offenkundigen Interessenkonflikt befindet, kann einer Aufklärungspflicht dann nicht entgegen gehalten werden, wenn der Kunde - anders als bei der Empfehlung von Eigenprodukten der Bank, bei denen das Eigeninteresse der Bank offensichtlich ist (vgl. BGH WM 11, 682; 10, 885) - diesen Sachverhalt nicht kennt und er das Kreditinstitut hinsichtlich des ihm empfohlenen Fremdprodukts als neutralen, allein den Kundeninteressen verpflichteten Berater ansieht.

    Dies folgt aus der für die Klägerin sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie umsatzabhängige Rückvergütungen vom Anbieter des Produkts erhält.

    Eine so weitgehende, auch die (Höhe der) Gewinnmarge aus einem Wertpapierverkauf umfassende Aufklärungspflicht der Bank ist dieser, die Vermittlung von Kapitalanlagen durch die beratende Bank und nicht einen Wertpapierkauf betreffenden Rechtsprechung (BGHZ 170, 226, 234 ff.; WM 09, 405 und 1274) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie umsatzabhängige Rückvergütungen vom Anbieter des Produkts erhält.

    Eine so weitgehende, auch die (Höhe der) Gewinnmarge aus einem Wertpapierverkauf umfassende Aufklärungspflicht der Bank ist dieser, die Vermittlung von Kapitalanlagen durch die beratende Bank und nicht einen Wertpapierkauf betreffenden Rechtsprechung (BGHZ 170, 226, 234 ff.; WM 09, 405 und 1274) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Dies gilt aufgrund der Entscheidung des BGH vom 29.6.2010 (NJW 10, 2339) nicht nur für den Fall, dass die Beklagte im Streitfall als Kommissionärin auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages für die Klägerin tätig geworden ist, sondern auch bei Annahme eines Festpreisgeschäftes.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie umsatzabhängige Rückvergütungen vom Anbieter des Produkts erhält.

    Dies folgt aus der für die Klägerin sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    aa) Bei Vorliegen eines Kommissionsgeschäftes - welches bei Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren den Regelfall darstellt (vgl. BGH NJW-RR 02, 1344, 1345) und wofür der Inhalt der von der Beklagten zitierten (S. 11 der Klageerwiderung - Bl. 49 GA), mit dem behaupteten Festpreisgeschäft nicht ohne weiteres in Einklang zu bringenden Broschüre "Informationen zum Wertpapiergeschäft" (danach ist die Vergütung der Bank bei Eigenzertifikaten im Festpreis enthalten, während sie bei - wie hier - Fremdzertifikaten vom jeweiligen Emittenten für ihre Dienst- und Beratungsleistungen u.a. eine einmalige Vertriebsprovision von bis zu 3, 5% erhält) ebenso spricht wie die der Klägerin erteilte, eine Auftragsausführung und einen Ausführungspreis an der Frankfurter Börse ausweisende und damit selbst nach dem Vortrag der Beklagten (S. 10 der Klageerwiderung - Bl. 48 GA) bis auf die fehlende Berechnung einer Ausführungsprovision einem Kommissionsgeschäft entsprechende Wertpapierabrechnung vom 6.2.2007 (Anlage K 2 zur Klageschrift) - war die Beklagte nach den Grundsätzen der oben unter a) angeführten Kick-back-Rechtsprechung des BGH verpflichtet, über die Höhe an sie vom Emittenten gezahlter (Vertriebs)provisionen (hier: 3,5%) aufzuklären.

    Nur bei einer - für die gebotene Aufklärung allerdings auch ausreichenden - Offenlegung des Umstands, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande kommt, kann der Kunde das mit dem Verkauf von Produkten typischerweise verbundene Umsatzinteresse der ihn beratenden Bank erkennen (vgl. auch OLG Karlsruhe WM 11, 353, 355 unter Hinweis auf BGH WM 02, 1687).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dies folgt aus der für die Klägerin sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.
  • OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10

    Aufklärungspflicht der Banken über umsatzabhängige Vertriebsprovison

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Der Senat lässt die Revision im Hinblick auf die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilte (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; OLG Karlsruhe a.a.O.) und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage zu, inwieweit die Bank bei der Beratung von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren im Wege eines Festpreisgeschäfte zur Offenlegung ihrer Rolle als Verkäuferin verpflichtet ist.
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dies folgt aus der für die Klägerin sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10
    Dies folgt aus der für die Klägerin sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2010 - 17 U 62/10

    Informationspflichten der Bank im Festpreisgeschäft

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Ganz überwiegend wird dies verneint (OLG Celle, ZIP 2010, 876, 878; OLG Dresden, WM 2010, 1403, 1405; OLG Bamberg, WM 2010, 1354, 1357 f.; OLG Düsseldorf, WM 2010, 1943, 1945 und WM 2011, 399, 405; OLG Frankfurt (9. Zivilsenat), WM 2010, 2111, 2112 f. und WM 2011, 880, 882; OLG Karlsruhe, WM 2011, 353, 355 f. und WM 2011, 883, 884 f.; OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653; Assmann, ZIP 2009, 2125, 2130; Spindler, WM 2009, 1821, 1824 ff.; Lang/Balzer, ZIP 2009, 456, 457; Harnos/Rudzio, BKR 2010, 259, 260; Lang/Bausch, WM 2010, 2101, 2106 f.; Jooß, WM 2011, 1260, 1263; Arnold, WuB I G 1. - 11.09; Blankenheim WuB I G 1. - 13.09; Nobbe, WuB I G 1. - 5.10 und 11.10; Siol, WuB I G 1. - 9.09).

    Eine Pflicht zur Aufklärung über die Gewinnmarge lässt sich der Vorschrift - entgegen einzelnen instanzgerichtlichen Entscheidungen (OLG Frankfurt (17. Zivilsenat), ZIP 2011, 1462, 1463; vgl. auch OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653 f.) - nicht entnehmen.

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Ganz überwiegend wird dies verneint (OLG Celle, ZIP 2010, 876, 878; OLG Dresden, WM 2010, 1403, 1405; OLG Bamberg, WM 2010, 1354, 1357 f.; OLG Düsseldorf, WM 2010, 1943, 1945 und WM 2011, 399, 405; OLG Frankfurt (9. Zivilsenat), WM 2010, 2111, 2112 f. und WM 2011, 880, 882; OLG Karlsruhe, WM 2011, 353, 355 f. und WM 2011, 883, 884 f.; OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653; Assmann, ZIP 2009, 2125, 2130; Spindler, WM 2009, 1821, 1824 ff.; Lang/Balzer, ZIP 2009, 456, 457; Harnos/Rudzio, BKR 2010, 259, 260; Lang/Bausch, WM 2010, 2101, 2106 f.; Jooß, WM 2011, 1260, 1263; Arnold, WuB I G 1. - 11.09; Blankenheim WuB I G 1. - 13.09; Nobbe, WuB I G 1. - 5.10 und 11.10; Siol, WuB I G 1. - 9.09).

    Eine Pflicht zur Aufklärung über die Gewinnmarge lässt sich der Vorschrift - entgegen einzelnen instanzgerichtlichen Entscheidungen (OLG Frankfurt (17. Zivilsenat), ZIP 2011, 1462, 1463; vgl. auch OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653 f.) - nicht entnehmen.

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 12/11

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und meint unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Mai 2011 (13 U 165/10), selbst wenn die Beklagte im Rahmen eines Festpreisgeschäfts als Verkäuferin aufgetreten wäre, hätte sie auch dann ihr Umsatzinteresse offen legen müssen.

    Denn nur dann, wenn dem Kunden offengelegt wird, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, kann er das mit dem Verkauf verbundene Umsatzinteresse der ihn beratenden Bank auch erkennen (OLG Köln, Urteil vom 4.5.2011 - 13 U 165/10).

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 259/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2011, 1092 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 104/10

    Fernabsatzvertrag: Widerruf beim Kauf von Zertifikaten

    Dass der Zedent für diese Geschäfte von einem Kommissionsgeschäft ausging, ist nicht vorgetragen (vgl. OLG Köln ZIP 2011, 1092).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10

    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

    Denn nur dann, wenn dem Kunden offengelegt wird, dass ein Kaufvertrag zwischen ihm und der Bank zustande kommt, kann er das mit dem Verkauf verbundene Umsatzinteresse der ihn beratenden Bank auch erkennen (OLG Köln, Urteil vom 4.5.2011 - 13 U 165/10).
  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09

    Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen

    Da der Grund für die Annahme einer Aufklärungspflicht über Provisionen - wie aufgezeigt - der ist, dass der Anleger hinsichtlich des Bestehens eines Eigeninteresses der beratenden Bank an dem vermittelten Anlagegeschäft nicht im Unklaren gelassen werden soll (vgl. etwa BGH WM 2007, 487, WM 2009, 405, WM 2009, 1274; Beschluss vom 9.3.2011 - XI ZR 191/10 sowie Senat, Urteil vom 4.5.2011 - 13 U 165/10, jeweils m. w. N.), - besteht eine solche Aufklärungspflicht nach Auffassung des Senats nicht, wenn der Anleger - wie hier, wenn auch aufgrund einer unzutreffenden Prämisse - von dem Vorliegen eines solchen Eigeninteresses ausgeht.
  • OLG Frankfurt, 03.02.2012 - 19 U 177/11

    Anlegergerechte Beratung bei behaupteter Änderung der Anlagestrategie; keine

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin (und entgegen OLG Köln ZIP 2011, 1092, 1093; WM 2011, 1652, 1653 f.) war die Beklagte auch nicht verpflichtet, die Klägerin darüber aufzuklären, dass es sich bei dem Erwerb der Zertifikate von der Beklagten jeweils um ein sog. Eigen- oder Festpreisgeschäft handelte.
  • OLG Köln, 11.07.2012 - 13 U 137/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Gewinnmargen und

    Aus den weiteren Ausführungen in den beiden Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2011 (dort Tz. 51 ff. bzw. 48 ff.) ergibt sich im Übrigen aber auch, dass - abweichend von der vom Senat noch in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 (13 U 165/10) vertretenen Auffassung - im Falle eines solchen Eigengeschäfts auch eine Haftung der Beklagten wegen unterlassener/unzureichender Aufklärung über ihre Verkäufereigenschaft und den daraus folgenden Interessenkonflikt ausscheidet.
  • LG Köln, 24.05.2011 - 15 O 175/10

    Übergabe von Flyern an einen auf sichere Projekte wertlegenden Anleger stellt

    Die Kammer hält an ihrer von dem für sie zuständigen Berufungssenat offenbar gebilligten Rechtsprechung fest, dass die sog. Kick-Back-Rechtsprechung des BGH auch auf den Kauf von Zertifikaten anzuwenden ist, und zwar unabhängig davon, ob es sich jeweils um ein Kommissions- oder Festpreisgeschäft handelt, soweit nicht die Bank die von ihr selbst heraus gegebenen Papiere (dann Eigenhandelsgeschäft) veräußert oder bei einem Festpreisgeschäft ausdrücklich auf ihre Verkäuferrolle hinweist, vgl. OLG Köln, Urteil vom 4.5.2011 - 13 U 165/10.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht