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   OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14   

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OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14 (https://dejure.org/2015,8348)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2015 - 13 U 168/14 (https://dejure.org/2015,8348)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2015 - 13 U 168/14 (https://dejure.org/2015,8348)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14
    Damit ist der vorliegende Fall auch nicht dem Sachverhalt vergleichbar, der dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 (ZIP 1996, 1950) zugrunde lag: Dort stand fest, dass die ständig für die dort beklagte Bausparkasse arbeitende Vermittlerfirma den selbständigen Finanzmakler, der später die Verhandlungen mit den dortigen Klägern führte, als Untervermittler mit der Werbung von Kunden für die Beklagte betraut hatte.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Entsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, "Sammelbelehrungen" seien nicht per se undeutlich und unwirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2016 - 22 U 126/15, juris Rn. 111; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 3. Mai 2016 - 13 U 33/16, juris Rn. 9 ff.; OLG München, BKR 2015, 337, 338 f. und WM 2016, 123, 124 ff.; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 17 U 709/15, juris Rn. 5; OLG Naumburg, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 5 U 95/15, juris Rn. 24).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Entsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, "Sammelbelehrungen" seien nicht per se undeutlich und unwirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2016 - 22 U 126/15, juris Rn. 111; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 3. Mai 2016 - 13 U 33/16, juris Rn. 9 ff.; OLG München, BKR 2015, 337, 338 f. und WM 2016, 123, 124 ff.; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 17 U 709/15, juris Rn. 5; OLG Naumburg, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 5 U 95/15, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Der Senat hält hinsichtlich der Belehrung über den Widerruf verbundener Geschäfte an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine nur vorsorgliche, inhaltlich jedoch zutreffende Belehrung über Voraussetzungen und Folgen eines verbundenen Geschäfts keinen unzulässigen Zusatz darstellt, auch wenn im konkreten Falle unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015, - 13 U 168/14 -, juris - Tz. 6).
  • LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags; Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über

    Die Verwendung der Worte "zu" oder "mit" sind in diesem Zusammenhang nach allgemeinem Sprachgebrauch vielmehr ohne Weiteres austauschbar, ohne dass sich an dem Sinn etwas ändert (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14, BeckRS 2015, 08374, Rz. 7).

    Auch die Formulierung "jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses" am Ende der kumulativen Voraussetzungen für den Fristbeginn bedingt keine Irreführung des Verbrauchers (vgl. OLG Köln Beschlüsse v. 23.03.2015 (BeckRS 2015, 08374) u. 22.04.2015, 13 U 168/14 zu LG Bonn Urteil v. 05.11.2014, 3 O 278/14 (BeckRS 2015, 07086) sowie OLG Köln Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 132/15).

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text der Belehrung mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes und Bestandteil der sodann benannten E-Mail Adresse ist, besteht aber keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14- BeckRS 2015, 08374, Rz. 7).

    Dass der Darlehensnehmer selbst prüfen muss, ob diese Ausführungen gelten, ist unschädlich, solange sie - wie vorliegend - so transparent sind, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14 (BeckRS 2015, 08374, Rz. 7)).

  • OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift ("Adressat des Widerrufs") über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes ist ("Der Widerruf ist zu richten an ..."), besteht keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (BGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 370/17, WM 2018, 2185-2187, zitiert nach juris Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 - 13 U 168/14, zitiert nach juris Rn. 6; Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 29/16, zitiert nach juris Rn. 27).
  • OLG Köln, 28.10.2016 - 13 U 169/16

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages nach vorzeitiger

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes ist, besteht aber keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (so schon Senat, Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14, juris Rdn. 6).

    Dass der Verbraucher selbst prüfen muss, ob diese Ausführungen für ihn gelten, ist unschädlich, solange sie - wie vorliegend - so transparent sind, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (so auch Senat, Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14, juris Rdn. 6).

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die

    Das hat der Senat bereits - zu einer inhaltlich identischen Widerrufsbelehrung - entschieden (Hinweisbeschluss vom 23.3.2015 in der Sache 13 U 168/14 = Landgericht Bonn 3 O 278/14).
  • LG Bonn, 25.04.2016 - 17 O 279/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei Geltendmachung einer

    Dass der Darlehensnehmer selbst prüfen muss, ob diese Ausführungen gelten, ist unschädlich, solange sie - wie vorliegend - so transparent sind, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (OLG Köln, Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14 (BeckRS 2015, 08374, Rz. 7)).

    Die Formulierung "jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses" am Ende der kumulativen Voraussetzungen für den Fristbeginn bedingt ebenfalls keine Irreführung des Verbrauchers (vgl. OLG Köln, Beschlüsse v. 23.03.2015 (BeckRS 2015, 08374) u. 22.04.2015, 13 U 168/14 zu LG Bonn, Urt. v. 05.11.2014, 3 O 278/14 (BeckRS 2015, 07086) sowie OLG Köln, Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 132/15).

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text der Belehrung mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes und Bestandteil der sodann benannten E-Mail Adresse ist, besteht aber keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (OLG Köln, Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14- BeckRS 2015, 08374, Rz. 7).

  • OLG Köln, 14.03.2019 - 12 U 226/17

    Rechte des Verbrauchers bei Abschluss einer neuen Zinsvereinbarung nach Auslauf

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text mit dem Widerruf befasst, das Wort Widerruf in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes ist, besteht keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.2018 - XI ZR 370/17, zitiert nach juris Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 - 13 U 168/14, zitiert nach juris Rn. 6; Urteil vom 23.06.2017, 12 U 66/16, Urteil vom 12.03.2017, 12 U 29/16, Hinweisbeschluss vom 27.03.2017, 12 U 104/16).
  • LG Bonn, 26.09.2016 - 17 O 454/15

    Umwandlung der Darlehensverträge durch Widerruf in Rückgewährschuldverhältnisse

    Die Verwendung der Worte "zu" oder "mit" sind in diesem Zusammenhang nach allgemeinem Sprachgebrauch ohne Weiteres austauschbar, ohne dass sich an dem Sinn etwas ändert (OLG Köln, Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14, BeckRS 2015, 08374 Rz. 7).

    Mit Rücksicht darauf, dass sich der gesamte Text mit dem Widerruf befasst, das Wort "Widerruf" in der Überschrift, in fast allen Zwischenüberschriften und praktisch jedem Satz vorkommt und ausdrücklich auch Gegenstand der Zwischenüberschrift über der fraglichen Passage sowie des dem fraglichen Satz vorhergehenden Satzes und Bestandteil der sodann benannten E-Mail Adresse ist, besteht aber keine Gefahr, dass der verständige Leser die einmalige Verwendung des Wortes "Widerspruch" anders als ein redaktionelles Versehen versteht (vgl. OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14- BeckRS 2015, 08374, Rz. 7).

    Dass der Darlehensnehmer selbst prüfen muss, ob diese Ausführungen gelten, ist unschädlich, solange sie - wie vorliegend - so transparent sind, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (OLG Köln Beschluss v. 23.03.2015, 13 U 168/14 (BeckRS 2015, 08374, Rz. 7)).

  • OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Dortmund, 05.08.2016 - 3 O 419/15

    Anspruch auf Rückabwicklung zweier Verbraucherdarlehensverträge nach Erklärung

  • OLG Köln, 05.07.2016 - 13 U 194/15

    Vergütung von Leistungen des Unternehmers aufgrund einer Nachtragsvereinbarung

  • LG Bonn, 12.11.2015 - 17 O 59/15

    Widerruf des Abschlusses eines Darlehensvertrages i.R.d.

  • LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17

    Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf

  • OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Widerrufs von zwei

  • LG Köln, 07.04.2016 - 30 O 368/14

    Feststellungsbegehren betreffend die Wandlung eines Darlehensvertrags in ein

  • LG Bonn, 18.12.2017 - 17 O 82/17

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

  • LG Dortmund, 30.09.2016 - 3 O 530/15

    Rückabwicklung der geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge nach Erklärung des

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 29/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Bonn, 01.09.2016 - 17 O 433/15

    Widerruf eines im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Darlehensvertrages

  • LG Bonn, 24.11.2015 - 17 O 230/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei Geltendmachung einer

  • LG Bonn, 18.02.2016 - 17 O 202/15
  • LG Dortmund, 19.12.2016 - 3 O 320/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags i.R.d. Widerrufsrechts; Nutzungsersatzanspruchs

  • OLG Frankfurt, 21.02.2017 - 3 U 189/16

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

  • LG Dortmund, 29.03.2016 - 3 O 224/15

    Anspruch eines Darlehensnehmers nach einvernehmlicher Rückabwicklung des

  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Dortmund, 07.07.2017 - 3 O 279/16

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Widerrufs eines

  • OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 239/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Bonn, 21.12.2015 - 17 O 197/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Umwandlung des Darlehensvertrags in

  • LG Köln, 28.04.2016 - 30 O 201/15

    Rückerstattungsbegehren einer Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger

  • LG Bonn, 21.10.2016 - 3 O 159/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 136/15

    Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf eines

  • LG Bonn, 16.05.2017 - 3 O 456/16
  • LG Dortmund, 09.10.2015 - 3 O 413/14

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach Widerruf des

  • LG Dortmund, 25.09.2015 - 3 O 66/15
  • OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs zweier Altverträge;

  • LG Bonn, 18.09.2017 - 17 O 148/17

    Rückabwicklung der Darlehensverträge durch Widerruf wegen fehlerhafter

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2015 - 13 U 168/14   

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OLG Köln, 22.04.2015 - 13 U 168/14 (https://dejure.org/2015,30541)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2015 - 13 U 168/14 (https://dejure.org/2015,30541)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2015 - 13 U 168/14 (https://dejure.org/2015,30541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 05.11.2014 - 3 O 278/14

    Rückzahlungsbegehren einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2015 - 13 U 168/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 5. November 2014 (3 O 278/14) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 33/16

    Schutzwirkung der Musterbelehrung gemäß § 14 BGB-InfoV bei vorsorglicher

    Der Beginn der Widerrufsfrist ist im Rahmen dieser Belehrung eindeutig bestimmt und hinreichend erläutert worden, wie der Senat zu einer inhaltlich identischen Widerrufsbelehrung bereits entschieden hat (13 U 168/14).

    Der Senat hält hinsichtlich der Belehrung über den Widerruf verbundener Geschäfte an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine nur vorsorgliche, inhaltlich jedoch zutreffende Belehrung über Voraussetzungen und Folgen eines verbundenen Geschäfts keinen unzulässigen Zusatz darstellt, auch wenn im konkreten Falle unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (OLG Köln, Beschluss vom 23.3.2015, - 13 U 168/14 -, juris - Tz. 6).

  • OLG Köln, 04.05.2016 - 13 U 258/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Diese Auffassung und ihre Begründung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. März und 22. April 2015 - 13 U 168/14 - und vom 30. September 2015 - 13 W 33/15, jeweils zitiert nach juris), an der dieser festhält.
  • LG Bonn, 07.09.2015 - 3 O 425/14
    Nach der Rechtsprechung der Kammer betreffend eine vergleichbare Konstellation (3 O 278/14), die mittlerweile vom OLG Köln (Az. 13 U 168/14) bestätigt worden ist, ist die Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Wohnungsbaudarlehens vom 10.03.2008 allerdings nicht zu beanstanden und dieser Darlehensvertrag insofern nicht rückabzuwickeln.
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