Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt, entgangener Unterhalt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 844 Abs. 2 BGB
Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt, entgangener Unterhalt - Kanzlei Prof. Schweizer
Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt, entgangener Unterhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eigenen Verschuldens des Mitfahrers bei Verkehrsunfall nach Trunkenheitsfahrt; Voraussetzungen eines stillschweigend vereinbarten Haftungsausschlusses; Beurteilung der Werthaltigkeit eines Unterhaltsanspruchs bei Nichtleistung von Unterhalt seitens des ...
- blutalkohol , S. 89
Mitverschulden eines Mitfahrers bei offensichtlicher Trunkenheit des Fahrers
- Judicialis
BGB § 844 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 844 Abs. 2
Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt - Entgangener Unterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Dem Mitfahrer kann der Vorwurf eines eigenen Verschuldens gemacht werden, wenn der Fahrzeugführer offensichtlich betrunken ist oder wenn sich Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit aufdrängen müssen
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 07.10.2004 - 2 O 751/03
- OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
- OLG Hamm, 10.05.2006 - 13 U 194/04
Papierfundstellen
- NZV 2006, 85
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Bremen, 11.10.1988 - 1 U 79/88
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
Zwar scheidet ein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB aus, wenn sicher festgestellt werden kann, dass der Unterhaltsanspruch gegen den getöteten Unterhaltspflichtigen niemals hätte beigetrieben werden können, dem Unterhaltsberechtigten also insoweit kein Schaden entstanden ist (BGH NJW 1974, 1373; OLG Bremen FamRZ 1990, 403).Dabei dürfen die Anforderungen an die Darlegungslast des Geschädigten nicht überspannt werden ( OLG Bremen, FamRZ 1990, 403, 404).
- BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02
Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
Dieser bestimmt sich nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften (BGH NJW 2004, 358, 359). - BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72
Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
Zwar scheidet ein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB aus, wenn sicher festgestellt werden kann, dass der Unterhaltsanspruch gegen den getöteten Unterhaltspflichtigen niemals hätte beigetrieben werden können, dem Unterhaltsberechtigten also insoweit kein Schaden entstanden ist (BGH NJW 1974, 1373; OLG Bremen FamRZ 1990, 403). - BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87
Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des …
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
Ihm ist jedoch dann der Vorwurf eines eigenen Verschuldens zu machen, wenn der Fahrzeugführer offensichtlich betrunken ist und deshalb die Gefahr eines Unfalls naheliegt, oder wenn sich ihm Zweifel an dessen Fahruntüchtigkeit aufdrängen mußten (BGH NJW 1988, 2365;… Greger, a.a.O., Rz. 27 m.w.N.). - BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69
Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
Allein die Kenntnis, dass der Fahrer alkoholische Getränke zu sich genommen hatte, reicht hierzu nicht (BGH VersR 1970, 624).
- LG Bielefeld, 01.09.2014 - 6 O 71/13
Schadensersatzansprüche mittelbar geschädigter Dritter (hier: Angehörige) gegen …
Das Gericht verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass an die Darlegungslast der Unterhaltsberechtigten keine überzogenen Anforderungen gestellt werden sollen und Ausgangspunkt der diesbezüglichen Überlegungen stets die Annahme eines Regelfalls ist, in dem geschuldeter Unterhalt tatsächlich geleistet wird (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.03.2005, Az.: 13 U 194/04).Anders als in dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall (OLG Hamm, Urt. v. 14.03.2005, Az.: 13 U 194/04), bestehen daher keinerlei Anhaltspunkte für eine lebzeitige Veränderung der Einstellung oder anderweitige Bemühungen des Unterhaltspflichtigen T., seiner Verpflichtung künftig nachzukommen.
- LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85). - OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05
Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem …
Auch ein Handeln auf eigene Gefahr liegt nicht vor; für die Führung des Kraftfahrzeuges trifft allein den Fahrer die Verantwortung ( BGHZ 35, 320; Senat in OLG Hamm NZV 2006, 85 ).
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OLG Hamm, 10.05.2006 - 13 U 194/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 07.10.2004 - 2 O 751/03
- OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04
- OLG Hamm, 10.05.2006 - 13 U 194/04