Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08   

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https://dejure.org/2010,5730
OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08 (https://dejure.org/2010,5730)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2010 - 13 U 21/08 (https://dejure.org/2010,5730)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 13 U 21/08 (https://dejure.org/2010,5730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Bauunternehmers für die Beschädigung einer Trinkwasserleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Bauunternehmers für die Beschädigung einer Trinkwasserleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Beschädigung von Trinkwasserleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Tiefbauunternehmers bei Bauen auf öffentlichem Grund, Unternehmer unterlässt Spartenerkundung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbauarbeiten auf öffentlichem Grund: Unternehmer hat Spartenerkundungspflicht! (IBR 2010, 687)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflichten: Auch nach Übertragung auf NU hat GU noch Aufsichtspflicht! (IBR 2011, 337)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1980
  • BauR 2011, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat sich der Unternehmer von Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßenflächen gegebenenfalls unter Nutzung von Schutzanweisungen des Versorgungsunternehmens von der Existenz und dem Verlauf von Versorgungsleitungen sorgfältig zu vergewissern, in der Regel durch Rückfrage bei einer informierten Stelle, insbesondere dem zuständigen Versorgungsunternehmen, unter Umständen auch bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (BGH, Urt. v. 20.1.2005, VI ZR 33/05; OLG Hamm BauR 2005, 418).

    Bei verbleibenden Unklarheiten hat er sich auf andere Weise Gewissheit zu verschaffen, etwa durch Probebohrungen oder Ausschachtungen von Hand in dem Bereich, in dem er ausheben will (BGH NJW-RR 06, 674).

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    § 254 BGB liegt der allgemeine Rechtsgedanke zugrunde, dass der Geschädigte für jeden Schaden mitverantwortlich ist, bei dessen Entstehung er in zurechenbarer Weise mitgewirkt hat (BGH NJW 97, 2234).
  • BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04

    Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Dieses sogenannte Verschulden gegen sich selbst setzt voraus, dass die Schädigung voraussehbar und vermeidbar ist (BGH NJW-RR 06, 965).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Den Geschädigten trifft ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 01, 149).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 21 U 20/04

    Passivlegitimation hinsichtlich einer Restwerklohnforderung - Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat sich der Unternehmer von Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßenflächen gegebenenfalls unter Nutzung von Schutzanweisungen des Versorgungsunternehmens von der Existenz und dem Verlauf von Versorgungsleitungen sorgfältig zu vergewissern, in der Regel durch Rückfrage bei einer informierten Stelle, insbesondere dem zuständigen Versorgungsunternehmen, unter Umständen auch bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (BGH, Urt. v. 20.1.2005, VI ZR 33/05; OLG Hamm BauR 2005, 418).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Auch besteht zwischen der Beklagten zu 1. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Beklagten zu 4. als ihrer Gesellschafterin kein echtes Gesamtschuldverhältnis im Sinne der §§ 420 ff. Gleichwohl ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die originär verpflichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Verhältnis zu ihrem Gesellschafter wie ein Gesamtschuldner haftet (BGHZ 146, 341, 358).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof trotz der Gefahr, dass bei Aufnahme des wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens eine abweichende Entscheidung ergehen könnte, stets die Möglichkeit bejaht, gemäß § 301 ZPO ein Teilurteil zu erlassen (st. Rspr, vgl. zuletzt BGH NJW 2007, 156, 157).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 2 U 15/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden in Brandenburg bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Selbst bei Übertragung der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Maßnahmen auf einen Dritten, trifft den an sich Pflichtigen eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Aufsichtspflicht (BGH DB 87, 1838; OLG Brandenburg, VersR 09, 221, 222).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 13 U 21/08
    Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm regelmäßig nicht erfasst (BGH NJW 00, 661).
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