Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 21.02.2006

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   OLG Dresden, 28.02.2006 - 13 U 2195/05   

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OLG Dresden, 28.02.2006 - 13 U 2195/05 (https://dejure.org/2006,36262)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2006 - 13 U 2195/05 (https://dejure.org/2006,36262)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 13 U 2195/05 (https://dejure.org/2006,36262)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 4/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch des Fahrgastes einer Straßenbahn wegen

    Die gewöhnliche Betriebsgefahr der Straßenbahn tritt demgegenüber schon vollständig zurück (vgl. auch OLG Dresden U. v. 21.02.2006, 13 U 2195/05; VRS 110, 261, OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel VersR 1995, 111).
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   OLG Dresden, 21.02.2006 - 13 U 2195/05   

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https://dejure.org/2006,81816
OLG Dresden, 21.02.2006 - 13 U 2195/05 (https://dejure.org/2006,81816)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.2006 - 13 U 2195/05 (https://dejure.org/2006,81816)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 13 U 2195/05 (https://dejure.org/2006,81816)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13

    Haftung des Halters einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes

    Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich Halt auch gegen plötzliche Bewegungen der Straßenbahn verschaffen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris; OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).

    Auch dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; ebenso LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010, a.a.O.), wobei die Rechtsprechung durchaus auch in Fällen nur leichter Fahrlässigkeit die Betriebsgefahr zurücktreten lässt (OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris).

  • OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17

    Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem

    Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich gegen plötzliche Bewegungen Absicherung verschaffen (vgl. OLG Dresden, MDR 2014, 897; Urt. v. 5.4.1995 - 12 U 63/95, juris; Urt. v. 21.2.2006 - 13 U 2195/05, juris; vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.5.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).
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