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   OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15   

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OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15 (https://dejure.org/2020,7707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2020 - 13 U 226/15 (https://dejure.org/2020,7707)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2020 - 13 U 226/15 (https://dejure.org/2020,7707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Haftung nach schwerem Verkehrsunfall ohne Kenntnis des Nummernschildes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrsunfall und kein Nummernschild vom Unfallgegner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung nach schwerem Verkehrsunfall ohne Kenntnis des Nummernschildes

  • datev.de (Kurzinformation)

    Haftung nach schwerem Verkehrsunfall ohne Kenntnis des Nummernschildes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung des Halters bei schwerem Verkehrsunfall mit unbekanntem Fahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Unfall mit Firmenfahrzeugen: Ansprüche trotz unbekanntem Kennzeichen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Haftung für einen Verkehrsunfall ohne Kenntnis des Nummernschildes?

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 12 U 111/13

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Einstandspflicht einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Die Kostenentscheidung ist dem Landgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.9.2014, 12 U 111/13 , juris Rn. 26 ).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.9.2014, 12 U 111/13 , juris Rn. 27 ), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs, geboten ist (BGH, Urt. v. 28.2.2012, VI ZR 10/11, juris Rn. 6).

    Die Beweisaufnahme hat schließlich nicht zur Überzeugung des Senats ergeben, dass der Geschädigte A den Sicherheitsgurt zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angelegt hatte, was ebenfalls im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen wäre, wenn zusätzlich feststünde, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; OLG München, Urt. v. 25.10.2019, 10 U 3171/18, juris Rn. 31).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Die gemäß § 256 ZPO erforderliche Möglichkeit des Entstehens weiterer Aufwendungen (vgl. BGH, Beschluss v. 9.1.2007, VI ZR 133/06, juris Rn. 5) ist ebenfalls zu bejahen.

    b) Der Feststellungsantrag zu 2. ist begründet, denn hierfür reicht aus, dass die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Aufwendungsersatzanspruchs gemäß § 12 Abs. 5 PflVG vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen weiteren Aufwendungen des Klägers führen kann (vgl. BGH, Beschluss v. 9.1.2007, VI ZR 133/06, juris Rn. 6).

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Eine Klage nach § 256 ZPO kann aber auch auf Feststellung gehen, dass zwischen der beklagten Partei und einem Dritten ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage ein rechtliches Interesse hat (st. Rspr. BGH, vgl. Urt. v. 25.2.1982, II ZR 174/80, juris Rn. 17; Urt. v. 16.6.1993, VIII ZR 222/92, juris Rn. 9).

    Ausreichend ist insoweit, wenn der Kläger vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Beklagten und einem Dritten in seinem Rechtsbereich nur mittelbar betroffen wird (BGH, Urt. v. 16.6.1993, VIII ZR 222/92, juris Rn. 9).

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Der Gegner des primär Darlegungspflichtigen darf sich nicht auf einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1982, VIII ZR 279/81, juris Rn. 26; Urt. v. 15.10.1986, IVb ZR 78/85, juris Rn. 11; Urt. v. 11.6.1990, II ZR 159/89, juris Rn. 9; Urt. v. 18.1.2018, I ZR 150/15, juris Rn. 30).

    Genügt der Prozessgegner diesen Anforderungen nicht, ist der gegnerische Vortrag als zugestanden anzusehen (z.B. BGH, Urt. v. 15.10.1986, IVb ZR 78/85, juris Rn. 11; Urt. v. 18.1.2018, I ZR 150/15, juris Rn. 30).

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Der Gegner des primär Darlegungspflichtigen darf sich nicht auf einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1982, VIII ZR 279/81, juris Rn. 26; Urt. v. 15.10.1986, IVb ZR 78/85, juris Rn. 11; Urt. v. 11.6.1990, II ZR 159/89, juris Rn. 9; Urt. v. 18.1.2018, I ZR 150/15, juris Rn. 30).

    Genügt der Prozessgegner diesen Anforderungen nicht, ist der gegnerische Vortrag als zugestanden anzusehen (z.B. BGH, Urt. v. 15.10.1986, IVb ZR 78/85, juris Rn. 11; Urt. v. 18.1.2018, I ZR 150/15, juris Rn. 30).

  • OLG Köln, 27.06.1995 - 22 U 265/94

    DARLEGUNGSLAST DES LUFTFRACHTFÜHRERS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Unerheblich ist demgegenüber, ob er dies - wie die Beklagte im Streitfall behauptet - aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, während des Prozesses nicht mehr kann (OLG Köln, Urt. v. 27.6.1995, 22 U 265/94, juris Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 30.07.2009 - 7 U 12/09

    Erhöhte Betriebsgefahr bei deutlicher Richtgeschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Bei besonders hoher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wird teilweise auch eine Mithaftung angenommen (OLG Düsseldorf Urt. v. 21.11.17, 1 U 44/17 juris Rn. 22: 30% bei 200 km/h; OLG Schleswig Urt. v. 30.7.09, 7 U 12/09, juris Rn. 24: 25 % bei 180 km/h).
  • OLG München, 19.10.2016 - 3 U 644/16

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht aufgrund unterbliebener Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Ein Ausspruch zur Abwendungsbefugnis gemäß § 711 ZPO war nicht veranlasst, nachdem keine der Parteien aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. OLG München, Urt. v. 19.10.2016, 3 U 644/16, juris Rn. 33, Urt. v. 21.10.2016, 10 U 2372/16, juris Rn. 45).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2017 - 1 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit 200 km/h auf der Autobahn fahrenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
    Bei besonders hoher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wird teilweise auch eine Mithaftung angenommen (OLG Düsseldorf Urt. v. 21.11.17, 1 U 44/17 juris Rn. 22: 30% bei 200 km/h; OLG Schleswig Urt. v. 30.7.09, 7 U 12/09, juris Rn. 24: 25 % bei 180 km/h).
  • OLG Hamm, 06.02.2018 - 7 U 39/17

    Keine Mithaftung bei maßvoller Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

  • OLG München, 02.02.2007 - 10 U 4976/06

    Zur Mithaftung des schuldlos an dem Unfall Beteiligten bei Überschreitung der

  • OLG München, 07.12.2007 - 10 U 4653/07
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 290/95

    Entscheidung über den Grund im Berufungsverfahren

  • OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08

    Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

  • OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09

    Auffahrunfall auf der Autobahn: Mithaftung des von hinten auf das die Fahrspur

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 167/84

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Alleinige Fortführung

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04

    Zustandekommen einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Frachtführer und dem

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 128/06

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von Schadensersatzansprüchen wegen des

  • OLG Schleswig, 06.02.2024 - 7 U 94/23

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit unzulässigem Überholen und Rechtsabbiegen in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris Rn. 43).
  • OLG Schleswig, 26.07.2023 - 7 U 42/23

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei Linksabbiegevorgang; Bewertung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris Rn. 43).
  • OLG Schleswig, 15.11.2023 - 7 U 106/23

    Wenn ein Radfahrer mehrfach grob gegen die Sorgfaltsanforderungen beim

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen des § 17 StVG eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris Rn. 43).
  • OLG Schleswig, 24.01.2023 - 7 U 148/22

    Zeitliche Vermeidbarkeit einer Zweitkollision bei Einhaltung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris Rn. 43).
  • OLG Schleswig, 28.05.2020 - 7 U 232/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs, geboten ist (BGH, Urt. v. 28.2.2012, VI ZR 10/11, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2020 - 13 U 226/15 -, Rn. 43, juris).
  • OLG Schleswig, 21.06.2021 - 7 U 50/21

    Sorgfaltsanforderungen bei Wendemanöver auf der Fahrbahn

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil v. 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris, Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris, Rn. 43).
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