Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 U 23/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 11 NdsPresseG
Änderung einer Gegendarstellung im gerichtlichen Verfahren - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gegendarstellung: Änderung der Formulierung "stellen wir hiermit richtig" in "stelle ich hiermit richtig" durch das Gericht
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Niedersächsisches Pressegesetz § 11
Eine Gegendarstellung mit der Formulierung "stellen wir hiermit richtig" musste nicht abgedruckt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grenzen der Änderung einer Gegendarstellung im gerichtlichen Verfahren
- damm-mann.de
Gegendarstellungsrecht: Formulierung "stellen wir hiermit richtig" irreführend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NdsPresseG § 11
Grenzen der Änderung einer Gegendarstellung im gerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 11 NiedersPresseG
Anspruch auf Gegendarstellung erlaubt nicht die Textformulierung "Wir stellen richtig, dass …” - internet-law.de (Kurzinformation)
Unzulässige Gegendarstellung
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Formulierung "stellen wir hiermit richtig" in einer Gegendarstellung kann irreführend sein
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Inhaltliche Änderung einer presserechtlichen Gegendarstellung nicht ohne weiteres möglich
- loh.de (Kurzinformation)
Irreführende Gegendarstellung
- damm-mann.de (Kurzinformation)
Gegendarstellungsrecht: Formulierung "stellen wir hiermit richtig" irreführend
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 05.03.2010 - 5 O 627/10
- LG Oldenburg, 17.06.2010 - 5 O 627/10
- OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 U 23/10
Papierfundstellen
- afp 2011, 74
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