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   OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15   

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https://dejure.org/2016,64980
OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15 (https://dejure.org/2016,64980)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2016 - 13 U 252/15 (https://dejure.org/2016,64980)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2016 - 13 U 252/15 (https://dejure.org/2016,64980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 2 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14

    Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Der Senat hat im Hinweisbeschluss vom 23. März 2015 (13 U 168/14) bereits ausgeführt, dass ein Widerspruch etwas ganz anderes ist als ein Widerruf.

    Dass der Verbraucher selbst prüfen muss, ob diese Ausführungen für ihn gelten, ist unschädlich, solange sie - wie vorliegend - so transparent sind, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14).

  • LG Aachen, 05.11.2015 - 1 O 219/15

    Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach erklärtem

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Es ist beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 5.11.2015 (1 O 219/15) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 11.12.2015 - 13 U 123/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Dass in dieser Weise zu unterscheiden ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14).
  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10

    Nachträgliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Nur wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden Zweifel verbleiben und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind, kommt die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB zur Anwendung (vgl.: BGH, Urteil vom 6. Dezember 2011 - XI ZR 442/10 -, Rdn. 30, juris).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Insbesondere erfordert sie keine zusätzliche Belehrung auch über den Inhalt der §§ 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 BGB, aus denen sich Beginn und Ende der Widerrufsfrist ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1994 - VIII ZR 223/93 -, BGHZ 126, 56-63, Rdn. 21; Hönninger in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 355 Rdn. 38).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Klägern die (unterstellte) Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das daraus folgende - grundsätzliche - Fortbestehen ihres Widerrufsrechts bis zur vollständigen Erfüllung der Vertragspflichten im Jahre 2012 trotz der zwischenzeitlichen Veröffentlichung des BGH-Urteils vom 10.3.2009 (XI ZR 33/08) nicht bekannt gewesen sein mag.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 2529, 2530) lässt das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, zwar keinen Schluss (des anderen Vertragsteils) darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen.
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, juris-Tz. 23; Urt. v. 14.6.2004 - II ZR 392/01; WM 2004, 1518, 1520; Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 242 BGB Rdn. 93).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Das ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn es - wie hier - nicht um eine (vollständig) fehlende, sondern nur um eine formal missverständliche und allein deshalb nicht ordnungsgemäße Widerrufsfrist geht (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.10.2000 - 9 U 59/00, juris-Tz. 30).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2016 - 13 U 252/15
    Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, juris-Tz. 23; Urt. v. 14.6.2004 - II ZR 392/01; WM 2004, 1518, 1520; Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 242 BGB Rdn. 93).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 9 U 89/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Der von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen - durchweg nicht näher begründeten - Auffassung, bei einer taggleich mit dem Vertragsschluss ausgehändigten Widerrufsbelehrung sei ein einheitlicher Geschehensablauf regelmäßig anzunehmen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 4. März 2016, 13 U 252/15, BeckRS 2016, 124945 Rn. 5), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 370/17

    Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Anforderungen an eine deutliche Belehrung

    Die Deutlichkeit der Belehrung über die Widerrufsfrist tangierte außerdem nicht, dass die Beklagte - ersichtlich aufgrund eines Schreibversehens - statt des Begriffs "Widerrufsrecht" den Begriff "Widerspruchsrecht" verwendete (OLG Köln, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 13 U 154/15, juris Rn. 7 und vom 4. März 2016 - 13 U 252/15, juris Rn. 6).

    Mittels der Wendung, "[s]ofern" der Verbraucher "nicht taggleich mit dem Vertragsschluss" über sein Widerrufsrecht "belehrt worden" sei, betrage "die Frist einen Monat", bildete die Beklagte aber entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts den Anwendungsbereich des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB aF - dem Darlehensnehmer nachteilig - unzutreffend ab (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2018 - 9 U 89/17, juris Rn. 26 ff.; offen OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2017 - 31 U 52/16, juris Rn. 34; dagegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2017 - 6 U 80/16, juris Rn. 21; OLG Köln, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 13 U 154/15, juris Rn. 6 und vom 4. März 2016 - 13 U 252/15, juris Rn. 5).

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