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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12   

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OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2019,37510)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2019 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2019,37510)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2019,37510)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Mit Beschluss vom 12.03.2015 hat der Bundesgerichtshof die Revision zugelassen und den die Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 11.11.2013 auf die Revision des Beklagten mit Urteil vom 10.09.2015 - IX ZR 304/13 -aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, zurückverwiesen.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.9.2015 (IX ZR 304/13, Rn. 29) ist für die Begründetheit der Klage maßgeblich, ob die Restschuldbefreiung in Deutschland anzuerkennen ist oder nicht.

    Im Verlauf dieses Verfahrens infolge Zeitablaufs gegebenenfalls eingetretene Nachweisschwierigkeiten (vgl. zu Nachweisschwierigkeiten Tschentscher, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.09.2015, IX ZR 304/13 in FD-InsR 2015, 374388), auf die die Klägerin hinweist, vermögen deshalb auch in Zusammenschau mit den weiteren Umständen einen ordre public Verstoß mit der Folge, dem englischen Insolvenzverfahren die Anerkennung zu versagen, nicht zu begründen.

  • LG Köln, 06.12.2012 - 15 O 35/12

    Anerkennung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des am 06.12.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 15 O 35/12 - abgewiesen.

    Das Landgericht hat den Beklagten mit am 06.12.2012 verkündetem Urteil - 15 O 35/12 - antragsgemäß verurteilt.

    Der Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 06.12.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 15 O 35/12 - die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 02. Mai 2006 - C-341/04 - unter Rn. 42 f. ausgeführt, der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens verlange, wie die 22. Begründungserwägung der Verordnung klarstelle, dass die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten die Entscheidung zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens anerkennen, ohne die vom ersten Gericht hinsichtlich seiner Zuständigkeit angestellte Beurteilung überprüfen zu können.

    Er hat weiter ausgeführt, dass, wenn ein Beteiligter der Auffassung sei, dass der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in einem anderen Mitgliedstaat als dem hat, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, und deshalb die von dem Gericht, das dieses Verfahren eröffnet hat, angenommene Zuständigkeit anfechten möchte, er bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem dieses Verfahren eröffnet worden ist, die im nationalen Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen die Eröffnungsentscheidung einzulegen habe (EuGH, Urteil vom 02. Mai 2006 - C-341/04 -, juris).

  • AG Düsseldorf, 12.03.2004 - 502 IN 126/03

    Einstellung eines eröffneten Insolvenzverfahrens im Falle einer vorherigen

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Die hier maßgebliche Frage war bereits zuvor in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 U 2/11 = NJW 2012, 862, 863; AG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2004 - 502 IN 126/03 -, Rn 16 juris; Paulus, Anm. zu High Court of Justice London, Beschl. v. 20.12.2006 No 9849/02 - Stojevic = NZI 2007, 361, 367; Duursma-Kepplinger/Duursma, DZWIR 2003, 447-452).
  • OLG Nürnberg, 15.12.2011 - 1 U 2/11

    Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzverfahren in EG-Mitgliedstaat: Überprüfung

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Die hier maßgebliche Frage war bereits zuvor in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 U 2/11 = NJW 2012, 862, 863; AG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2004 - 502 IN 126/03 -, Rn 16 juris; Paulus, Anm. zu High Court of Justice London, Beschl. v. 20.12.2006 No 9849/02 - Stojevic = NZI 2007, 361, 367; Duursma-Kepplinger/Duursma, DZWIR 2003, 447-452).
  • VG Greifswald, 20.06.2018 - 3 A 1365/16

    Auswirkung der englischen Restschuldbefreiung auf Abgabenfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    282 1a, 3 IA kann das Insolvenzgericht jederzeit - auch nach Restschuldenerlass - den Eröffnungsbeschluss annullieren (vgl. High Court of Justice Chancery Division, Entscheidung vom 28.01.2016, Case No 0413 of 2015 - Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG and Meyden, Rn. 37, 47 f., zitiert nach http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Ch/2016/414.html; High Court of Justice Buisiness & Property Courts Manchester, Case No: 5000 of 2014, - Deutsche Apotheker- und Ärztebank EG and Leitzbach Rn. 1, 8, 10, 86 ff., - zitiert nach http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Ch/2018/1544.html; High Court of Justice Birmingham, Entscheidung vom 29. August 2012, Case No. 957 of 2010 - Sparkasse Hilden Ratingen Velbert and Benk, Rn. 10 ff., 30f. zitiert nach https://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Ch/2012/2432.html; High Court of Justice London, Beschl. v. 20.12.2006 No 9849/02 - Stojevic = NZI 2007, 361, 367 (Rn. 76ff.); High Court of Justice, Entscheidung vom 15.8.2006 - No. 5618/06 - Hans Brochier Holdings Ltd. = BeckRS 9998, 83298 (betr. Annullierung der Bestellung von administartors); VG Greifswald, Urteil vom 20.6.2018 - 3 A 1365/16 HGW = NZI 2018, 658, 661; Mehring, ZInsO 2012, 1247, 1250 f; Goslar, NZI 2012, 912, 915 f; Priebe, ZInsO 2012, 2074, 2081; Beck, ZVI 2016, 47, 49; Sternal in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 15. Aufl. 2019, Vorbem. zu § 286 Rn. 34; Schlegel in MüKO InsO, 3. Aufl. 2016, Länderberichte, England und Wales Rn. 61; Goslar, NZI 2012, 912, 915).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Diese so genannte unechte Rückwirkung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist grundsätzlich rechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 74, 129 [155] = NZA 1987, 347; BGHZ 132, 119 [129] = NJW 1996, 1467; BGH, NZG 2011, 1023 = NZI 2011, 864 Rn. 40).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Allerdings gebieten das Rechtsstaatsgebot und der daraus folgende Grundsatz des Vertrauensschutzes, in jedem einzelnen Fall einer mit Rückwirkung verbundenen Rechtsprechungsänderung anhand der Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit zu prüfen, ob den Interessen des auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtslage Vertrauenden Vorrang gegenüber den Belangen der übrigen Beteiligten und den Anliegen der Allgemeinheit sowie gegenüber der materiellen Gerechtigkeit einzuräumen ist (BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 174/15 = NJW 2017, 411, 413 Rn 28).
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 300/08

    Kapitalanlagegesellschaft: Außenhaftung der Treugeber/Gesellschafter eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Diese so genannte unechte Rückwirkung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist grundsätzlich rechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 74, 129 [155] = NZA 1987, 347; BGHZ 132, 119 [129] = NJW 1996, 1467; BGH, NZG 2011, 1023 = NZI 2011, 864 Rn. 40).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 6.5.2004 - IX ZB 43/03 im Zusammenhang mit der Anerkennung eines dänischen Urteils ausgeführt, dass ein Urteil, das durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt ist, gegen die deutsche öffentliche Ordnung verstößt und die Berufung auf den ordre public allgemein besteht und nicht davon abhängig ist, ob dieser Einwand schon vor dem ausländischen Gericht hätte erhoben werden können.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,65692
OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65692)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65692)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des Insolvenzverwalters gegen die deutsche öffentliche Ordnung (Ordre public); Widersprüchlichkeit des Ergebnisses der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Ein etwaiger Missbrauch seitens des Insolvenzschuldners sei lediglich als möglicher Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung (Ordre public) zu prüfen (BGH NJW 2002, 960, 961).

    Bezogen auf Art. 26 EuInsVO kann dementsprechend ein Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung in Betracht kommen, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz rechtsmissbräuchlich ins Ausland verlegt hat, um sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen berechtigten Forderungen seiner Gläubiger zu entziehen, um dabei Vorteile zu erzielen, die ihm nicht zustehen (BGH NJW 2002, 960, 961).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Ein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannter Anwendungsfall liegt dabei vor, wenn die ausländische Entscheidung durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt wird, denn eine solche Entscheidung verstoße gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGH NJW 2004, 2386, 2388; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 207, 208).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2005 - 3 W 132/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines in Italien ergangenen

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Ein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannter Anwendungsfall liegt dabei vor, wenn die ausländische Entscheidung durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt wird, denn eine solche Entscheidung verstoße gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGH NJW 2004, 2386, 2388; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 207, 208).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-444/07

    Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Die damit zwangsläufig verbundene Zuständigkeitskontrolle ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des EuGH (Urt. v. 21.01.2010, C-444/07, NZI 2010, 156 ff.) unter den angeführten Voraussetzungen nicht unzulässig.
  • LG Köln, 06.12.2012 - 15 O 35/12

    Anerkennung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.12.2012 (15 O 35/12) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.2013 - 13 U 261/12   

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https://dejure.org/2013,65548
OLG Köln, 11.11.2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65548)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65548)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65548)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 06.12.2012 - 15 O 35/12

    Anerkennung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.2013 - 13 U 261/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.12.2012 (15 O 35/12) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 6.12.2012 (15 O 35/12) abzuweisen.

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.2013 - 13 U 261/12
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Mitgliedsstaat eröffnetes Insolvenzverfahren anzuerkennen und die Prüfung auch der örtlichen Zuständigkeit durch das Insolvenzgericht verbindlich ist, ist durch die im angefochtenen Urteil und im Hinweisbeschluss des Senats angeführte Entscheidung des BGH vom 18.9.2001 (NJW 2002, 960) geklärt.
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