Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22086
OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15 (https://dejure.org/2015,22086)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.2015 - 13 U 28/15 (https://dejure.org/2015,22086)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 2015 - 13 U 28/15 (https://dejure.org/2015,22086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Produkthaftung des Herstellers eines Bodylifts wegen Verstoßes gegen die Instruktionspflicht

  • rabüro.de

    Zur Haftung wegen Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines Bodylifts für ein Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines Bodylifts für ein Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Produkthaftung des Herstellers eines Bodylifts wegen Verstoßes gegen die Instruktionspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Hersteller eines Bodylifts muss vor Gefahren durch Einbau warnen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzungsausfall bei gewerblich genutztem Fahrzeug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsausfall für gewerblich genutzte Fahrzeuge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Instruktionspflicht - und die deliktische Produkthaftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Herstellers eines Bodylifts bei Verletzung der Instruktionspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Herstellers eines Bodylifts bei Verletzung der Instruktionspflicht

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Hinweis- und Prüfpflichten des Herstellers

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Hinweis- und Prüfpflichten des Herstellers

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis- und Prüfpflichten des Herstellers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind, wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815; BGHZ 116, 60; OLG Hamm, NZV 1993, 310; OLG Bamberg, NJW-RR 2010, 902).

    Steht in einem Produkthaftungsprozess fest, dass ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der Inverkehrgabe eines seiner Produkte verletzt hat, dann ist davon auszugehen, dass die Verletzung dieser Pflichten schuldhaft erfolgt ist, sofern der Hersteller nicht den Beweis führt, dass ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 116, 60; BGH, NJW 1999, 2815; OLG Hamm, NZV 1993, 310).

    Daher habe sie eine Instruktionspflicht schuldhaft verletzt (BGHZ 116, 60).

  • OLG Hamm, 29.01.1993 - 9 U 249/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind, wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815; BGHZ 116, 60; OLG Hamm, NZV 1993, 310; OLG Bamberg, NJW-RR 2010, 902).

    Steht in einem Produkthaftungsprozess fest, dass ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der Inverkehrgabe eines seiner Produkte verletzt hat, dann ist davon auszugehen, dass die Verletzung dieser Pflichten schuldhaft erfolgt ist, sofern der Hersteller nicht den Beweis führt, dass ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 116, 60; BGH, NJW 1999, 2815; OLG Hamm, NZV 1993, 310).

    Doch besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn auf bestimmte Gefahren deutlich und für den Verwender plausibel hingewiesen worden wäre, dies auch beachtet worden wäre (BGH, VersR 1989, 155; 1992, 96; OLG Hamm, NZV 1993, 310; Wagner, in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 823 RN 692).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf Mehrkosten, die ohne Schuld des Geschädigten durch unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der von ihm beauftragten Werkstatt verursacht worden sind (BGH, NJW 1975, 160, Palandt / Grüneberg, a.a.O., § 249 RN 13 m.w.N.).

    Eine andere Betrachtung würde das Recht des Geschädigten, die Schadensbeseitigung - auch wenn der Schädiger von vorn herein bekannt ist - selbst statt vom Schädiger vornehmen zu lassen, dem Sinn des Gesetzes zuwider verkürzen (BGH, NJW 1975, 160; OLG Celle, NJW-RR 2004, 526, Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2012, 581).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind, wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815; BGHZ 116, 60; OLG Hamm, NZV 1993, 310; OLG Bamberg, NJW-RR 2010, 902).

    Steht in einem Produkthaftungsprozess fest, dass ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der Inverkehrgabe eines seiner Produkte verletzt hat, dann ist davon auszugehen, dass die Verletzung dieser Pflichten schuldhaft erfolgt ist, sofern der Hersteller nicht den Beweis führt, dass ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 116, 60; BGH, NJW 1999, 2815; OLG Hamm, NZV 1993, 310).

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Beim Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs bemisst sich der Schaden dagegen nach dem konkret zu berechnenden entgangenen Gewinn, § 252 BGB (BGH, DAR 2014, 144), den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeugs (Palandt / Grüneberg a.a.O., § 249 RN 47).

    Umstritten ist, ob der Geschädigte auch beim Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung verlangen kann, wenn sich aufgrund seiner besonderen Anstrengungen oder der Eigenart seines Betriebs der Nutzungsausfall weder gewinnmindernd noch kostensteigernd ausgewirkt hat (so BGH, NJW 1978, 812; 85, 2471; offen gelassen von BGH, DAR 2014, 144; kritisch hierzu Palandt / Grüneberg, a.a.O., § 249 RN 47).

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2012 - 4 U 112/11

    (Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständiger und Reparaturbetrieb als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Eine andere Betrachtung würde das Recht des Geschädigten, die Schadensbeseitigung - auch wenn der Schädiger von vorn herein bekannt ist - selbst statt vom Schädiger vornehmen zu lassen, dem Sinn des Gesetzes zuwider verkürzen (BGH, NJW 1975, 160; OLG Celle, NJW-RR 2004, 526, Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2012, 581).
  • OLG Celle, 11.12.2003 - 6 U 105/03

    Aufwendungen für Mängelbeseitigung; Notwendigkeit des sicheren Anfallens der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Eine andere Betrachtung würde das Recht des Geschädigten, die Schadensbeseitigung - auch wenn der Schädiger von vorn herein bekannt ist - selbst statt vom Schädiger vornehmen zu lassen, dem Sinn des Gesetzes zuwider verkürzen (BGH, NJW 1975, 160; OLG Celle, NJW-RR 2004, 526, Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2012, 581).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Hiernach könnte lediglich ein anderer, den der Kläger mit der Prüfung und Verfolgung der in Frage stehenden Schadensersatzforderung aufgrund des Bruchs der Lenksäule im Jahr 2009 beauftragt hätte, Wissensvertreter des Klägers hinsichtlich des Verjährungsbeginns gemäß § 199 Abs. 1 BGB sein (BGH, NJW 1994, 1150; NJW 1989, 2323; Palandt / Ellenberger, a.a.O., § 199 RN 24).
  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Hiernach könnte lediglich ein anderer, den der Kläger mit der Prüfung und Verfolgung der in Frage stehenden Schadensersatzforderung aufgrund des Bruchs der Lenksäule im Jahr 2009 beauftragt hätte, Wissensvertreter des Klägers hinsichtlich des Verjährungsbeginns gemäß § 199 Abs. 1 BGB sein (BGH, NJW 1994, 1150; NJW 1989, 2323; Palandt / Ellenberger, a.a.O., § 199 RN 24).
  • BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04

    Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
    Dabei muss das Verschulden des Geschädigten für die Schädigung mitursächlich im Sinne der Adäquanztheorie gewesen sein (BGH, NJW-RR 2006, 965; Palandt / Grüneberg, a.a.O., § 254 RN 12).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06

    Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

  • OLG Bamberg, 26.10.2009 - 4 U 250/08

    Instruktionspflicht des Herstellers von Fertigbeton gegenüber einem

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 168/19

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 13.8.2015 - 13 U 28/15, BeckRS 2015, 14624 Rn 39; KG NJW-RR 2011, 556).
  • AG Essen, 04.06.2019 - 135 C 5/19

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Renigungskosten,

    dieser sich ebenfalls mit einem etwaigen Fehlverhalten der Werkstatt auseinandersetzen müssen (OLG Jena, Urteil vom 05.07.2016 - 5 U 165/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.08.2015 - 13 U 28/15; OLG Hamm a.a.O.; AG Neuss, Urteil vom 09.08.2016 - 77 C 1425/16; Palandt a.a.O., a.A. BHHJJ/Jahnke BGB 8 249 Rn. 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht