Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4528
OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02 (https://dejure.org/2002,4528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2002 - 13 U 30/02 (https://dejure.org/2002,4528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 13 U 30/02 (https://dejure.org/2002,4528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HaftpflG § 1 Abs. 1; ; HaftpflG § 4; ; BGB § 254

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HaftpflG § 1 Abs. 1 § 4; BGB § 254
    Zur erhöhten Betriebsgefahr einer Straßenbahn, wenn diese nicht durch ein Verschulden des Fahrers verursacht worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 U 23/82
    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02
    Bei der Abwägung hat der Senat die Betriebsgefahr der Straßenbahn mit 30 % (so auch OLG Düsseldorf VersR 1983, 861, 832).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Auch muss die erhöhte Verletzungsgefahr auf Grund der Bauweise des Zugs berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628), juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung an, wonach bei Unfällen von Fußgängern, die aus einer Position mittig zwischen zwei Gleisen plötzlich auf den Gleiskörper treten, ohne sich über das Nicht-Herannahen einer Straßenbahn zu vergewissern, den Straßenbahnbetreiber ein Mitverschulden von 30 % trifft (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628, juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall mit einer Schienenbahn

    Indem der Beklagte zu 2 die sich bietende Gelegenheit einer rechtzeitigen Geschwindigkeitsreduzierung oder Abbremsung ungenutzt verstreichen ließ und das Risiko einer sowohl für die Fahrgäste als auch für andere Verkehrsteilnehmer potenziell gefährlichen Schnellbremsung einging, verhielt er sich ebenfalls in nicht unerheblichem Maße verkehrswidrig, wodurch die Betriebsgefahr des Saarbahnzugs, die grundsätzlich höher ist als die des LKW (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 13 U 30/02, juris Rn. 29; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG Rn. 38, 43), zusätzlich erhöht wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht