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   OLG Dresden, 05.04.2017 - 13 U 327/16   

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https://dejure.org/2017,59591
OLG Dresden, 05.04.2017 - 13 U 327/16 (https://dejure.org/2017,59591)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2017 - 13 U 327/16 (https://dejure.org/2017,59591)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2017 - 13 U 327/16 (https://dejure.org/2017,59591)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 13 U 327/16
    Daher muss der Anfechtungsgegner neben der Willensrichtung des Schuldners auch die von ihm ausgehende Rechtshandlung nebst der dadurch hervorgerufenen Gläubigerbenachteiligung im Allgemeinen erkannt haben (BGH, Urteil vom 19.09.2013 - IX ZR 4/13, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Deshalb muss der Anfechtungsgegner auch die Rechtshandlung, welche die Gläubigerbenachteiligung ausgelöst hat, nicht in allen Einzelheiten kennen (BGH, Urteil vom 19.09.2013 - IX ZR 4/13, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Eine fehlende Kenntnis kann danach nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anerkannt werden, in denen der Anfechtungsgegner über den maßgeblichen Geschehensablauf im Ansatz unterrichtet ist, aber auf der Grundlage des für ihn nicht vollständig erkennbaren Sachverhalts - etwa im berechtigten Vertrauen auf einen ihm mitgeteilten Zahlungsweg - bei unvoreingenommener Betrachtung eine Rechtshandlung des Schuldners oder eine Gläubigerbenachteiligung zuverlässig ausschließen darf (BGH, Urteil vom 19.09.2013 - IX ZR 4/13, Rn. 24; Urteil vom 24.10.2013 - IX ZR 104/13, Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BGH, 28.01.2016 - IX ZR 185/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch eine "Treuhandzahlung" zur

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 13 U 327/16
    Die Belastung der Masse mit dem Rückgriffsanspruch des Angewiesenen wird hier durch die Befreiung von der Schuld des Zahlungsempfängers ausgeglichen (BGH, Urteil vom 28.01.2016 - IX ZR 185/13, Rn. 26, zitiert nach juris).

    Eine mittelbare Zuwendung scheidet aus, wenn die Zwischenperson mit ihrer Leistung an den Gläubiger auch eine eigene Verbindlichkeit zu tilgen sucht (BGH, Urteil vom 28.01.2016 - IX ZR 185/13, Rn. 11, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft;

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 13 U 327/16
    Lässt sich aber aus den dem Finanzamt bei Zahlung erkennbaren Umständen nicht erschließen, wessen Schuld der Zahlende, der den gezahlten Betrag (auch) selbst schuldet, begleichen wollte, so wird im allgemeinen angenommen, dass er nur seine eigene Schuld tilgen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2012 - IX ZR 2/11, Rn. 20).
  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 104/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung von

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2017 - 13 U 327/16
    Eine fehlende Kenntnis kann danach nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anerkannt werden, in denen der Anfechtungsgegner über den maßgeblichen Geschehensablauf im Ansatz unterrichtet ist, aber auf der Grundlage des für ihn nicht vollständig erkennbaren Sachverhalts - etwa im berechtigten Vertrauen auf einen ihm mitgeteilten Zahlungsweg - bei unvoreingenommener Betrachtung eine Rechtshandlung des Schuldners oder eine Gläubigerbenachteiligung zuverlässig ausschließen darf (BGH, Urteil vom 19.09.2013 - IX ZR 4/13, Rn. 24; Urteil vom 24.10.2013 - IX ZR 104/13, Rn. 19, zitiert nach juris).
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