Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08   

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https://dejure.org/2008,13283
OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08 (https://dejure.org/2008,13283)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 13 U 34/08 (https://dejure.org/2008,13283)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 13 U 34/08 (https://dejure.org/2008,13283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Getriebeschaden - Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Beweislastumkehr bei Getriebeschaden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweislastumkehr auch für das Vorliegen eines Grundmangels

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
    Nach den ausdrücklichen Feststellungen des Bundesgerichtshofes in den bisher zu § 476 BGB ergangenen Entscheidungen begründet § 476 BGB eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht, dass ein innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang unstreitiger oder nachgewiesener Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, nicht aber hinsichtlich der Sachmangelhaftigkeit selbst (BGH NJW 2006, 1195, 1196; 2250, 2252; NJW 2007, 2621).

    In seiner Entscheidung vom 18.7.2007 (NJW 2007, 2621) hat der Bundesgerichtshof demgemäß unter Bezugnahme auf seine v. g. Entscheidungen bei ebenfalls ungeklärter Ursache für einen nach Übergabe festgestellten Defekt an der Zylinderkopfdichtung - Zylinderkopfdichtungsdefekt bereits bei Übergabe oder erst nach Übergabe entstanden durch Fahr- oder Bedienungsfehler - trotz Unaufklärbarkeit der Ursache dafür die Vermutung gemäß § 476 BGB eingreifen lassen.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
    Vergleichsmaßstab ist die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art, d.h. bei Sachen auch anderer Hersteller (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; 2006, 2858) mit demselben Qualitätsstandard.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
    Vergleichsmaßstab ist die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art, d.h. bei Sachen auch anderer Hersteller (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; 2006, 2858) mit demselben Qualitätsstandard.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
    So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.11.2005 ausgeführt, dass im Rahmen der §§ 437, 434 BGB die Unaufklärbarkeit, welche von mehreren möglichen Ursachen einen nach Übergabe aufgetretenen Defekt ausgelöst haben, nur dann für die Haftung des Verkäufers unschädlich sei, wenn allen möglichen Schadensursachen eine vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs zu Grunde läge und jeweils davon auszugehen wäre, dass der betreffende Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hätte (NJW 2006, 434, 435).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
    Nach den ausdrücklichen Feststellungen des Bundesgerichtshofes in den bisher zu § 476 BGB ergangenen Entscheidungen begründet § 476 BGB eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht, dass ein innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang unstreitiger oder nachgewiesener Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, nicht aber hinsichtlich der Sachmangelhaftigkeit selbst (BGH NJW 2006, 1195, 1196; 2250, 2252; NJW 2007, 2621).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Nach dieser - teilweise auch im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung anzutreffenden - Sichtweise (sogenannte Grundmangellehre) begründet § 476 BGB beim Auftreten eines akuten Sachmangels binnen eines Zeitraums von sechs Monaten ab Gefahrübergang vielmehr nach seinem Wortlaut und Regelungszweck die Vermutung, dass die Sache bei Übergabe zumindest einen für den akuten Schaden ursächlichen Grundmangel aufgewiesen hat (MünchKommBGB/Lorenz, 7. Aufl., § 476 Rn. 4; OLG Brandenburg, DAR 2009, 92, 93.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - I-13 U 34/08   

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https://dejure.org/2009,55718
OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - I-13 U 34/08 (https://dejure.org/2009,55718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2009 - I-13 U 34/08 (https://dejure.org/2009,55718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - I-13 U 34/08 (https://dejure.org/2009,55718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 232/98

    Anforderungen an die Darlegungslast zur Schlüssigkeit einer Klage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 13 U 34/08
    Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt (BGH NJW-RR 1989, 1323; NJW 1980, 1680, 1681; vgl. VersR 1960, 812; NJW-RR 2000, 273).
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 268/58

    Auslegung von formularmäßigen Bestimmungen eines Einheitsmietvertrages für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 13 U 34/08
    Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt (BGH NJW-RR 1989, 1323; NJW 1980, 1680, 1681; vgl. VersR 1960, 812; NJW-RR 2000, 273).
  • BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 183/79

    Anwendung des ABZG bei Prolongation eines über einen Restkaufpreis ausgestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 13 U 34/08
    Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt (BGH NJW-RR 1989, 1323; NJW 1980, 1680, 1681; vgl. VersR 1960, 812; NJW-RR 2000, 273).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 13 U 34/08
    Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt (BGH NJW-RR 1989, 1323; NJW 1980, 1680, 1681; vgl. VersR 1960, 812; NJW-RR 2000, 273).
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