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OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 36/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der …
Bei § 3 HWG handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten i. S. des § 4 Nr. 11 UWG zu regeln (BGH…, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 94/02 - Ginseng-Päparat, juris Rn. 24; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 13 U 36/12, juris Rn. 16).Stützt sich der Werbende auf eine - wie hier glaubhaft gemacht - fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit seiner Angaben übernommen; er muss sie im Streitfall auch beweisen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012, a. a. O., juris Rn. 17).
Trägt der Verfügungskläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage substantiiert vor, so ist es Aufgabe des Verfügungsbeklagten, die wissenschaftliche Absicherung zu beweisen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012, a. a. O.).
- LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Mit Wirkungsangaben versehene Werbung für Kinesio-Taping ist ohne …
Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (…vgl. OLG Hamburg, a. a. O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach juris).