Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 06.03.2012 - 13 U 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anforderungen an die Pflicht des Leasingnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Leasingguts bei Vereinbarung eines kalkulierten Restwerts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Pflicht des Leasingnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Leasingguts bei Vereinbarung eines kalkulierten Restwerts
- Betriebs-Berater
Vertragliche Nebenpflicht zur bestmöglichen Verwendung des Leasingguts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Pflicht des Leasingnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Leasingguts bei Vereinbarung eines kalkulierten Restwerts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bestmögliche Verwertung am Leasingende
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückkaufsrecht und die bestmögliche Verwertung beim Leasingvertrag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Die Verwertung am Leasingende
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Leasing: Verletzung vertraglicher Nebenpflicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verletzung vertraglicher Nebenpflicht durch Verwertung neben Rückkaufvereinbarung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vertragliche Nebenpflichten für die Bewertung von Leasinggütern - Leasingrecht
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.12.2010 - 9 O 2035/10
- OLG Oldenburg, 06.03.2012 - 13 U 4/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1262
- BB 2012, 974
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 29.08.2013 - 17 C 262/12
Leasingvertrag: Streitwert einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach …
Hieraus folgt weiter, dass die Leasinggeberin den Leasinggegenstand nicht ohne Prüfung, ob die Lieferantin mit dem Leasingnehmer eine Kaufoption vereinbart hat und der Leasingnehmer die Kaufoption ausüben will, verwerten durfte (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 06.03.2012 - 13 U 4/11, NJW-RR 2012, 1262 ff. für eine Pflicht des Leasinggebers, bei der Verwertung des Leasinggebers eine Inanspruchnahme des Lieferanten aus einer Rückkaufvereinbarung zu prüfen).Aufgrund der Rückkaufverpflichtung ist der Leasinggeber bei Ende des Leasingvertrages gerade nicht frei in der Verwertung des Leasinggegenstandes, vielmehr hat er auch zur Wahrung der Interessen des Leasingnehmers zu prüfen, ob er selbst den Lieferanten aus der Rückkaufvereinbarung in Anspruch nehmen muss (s. zu einer solchen Fallkonstellation OLG Oldenburg, Urt. v. 06.03.2012 - 13 U 4/11, NJW-RR 2012, 1262 ff.;… Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt/Wimmer-Leonhardt, Leasinghandbuch, 2. Aufl. 2008, § 10 Rn. 77; Beyer, DRiZ 1999, 234, 240; Moseschus, EWiR 2013, 103 f.;… ohne überzeugende Begründung aA OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.03.1997 - 25 U 145/96, JurionRS 1997, 14065) oder - wie vorliegend - eine Inanspruchnahme durch den Lieferanten aufgrund der von ihm gegenüber dem jeweiligen Leasingnehmer eingegangenen vertraglichen Verpflichtung erfolgen wird.
- OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16
Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und …
(b) Die Rückkaufsvereinbarung (K 4) ist vorliegend gem. §§ 133, 157 BGB als rechtlich bindender Vorvertrag im Hinblick auf einen Kaufvertrag zwischen der Klägerin und der K. anzusehen, da die Leistungen bestimmt bzw. - hinsichtlich des Kaufpreises - zumindest bestimmbar sind (zum Vorvertrag vgl. BGH…, Urteil vom 21. Oktober 1992 - XII ZR 173/90 -, Rn. 11, juris;… zum Erwerbsrecht des Lieferanten aus einer Rückkaufsvereinbarung Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., L727; OLG Oldenburg, Urteil vom 6. März 2012 - 13 U 4/11 -, Rn. 47 f., juris; AG Bad Segeberg…, Urteil vom 29. August 2013 - 17 C 262/13 -, Rn. 55 f.;… das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 45/05 -, Rn. 15 ff., juris, in dem er ein Rückkaufsrecht des Lieferanten ablehnte, ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, da es um die Auslegung anderer Vertragsklauseln ging;… s. auch Koch in MünchKommBGB, 7. Aufl., Finanzierungsleasing, Rn. 56).