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   OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12   

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https://dejure.org/2012,20743
OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12 (https://dejure.org/2012,20743)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.08.2012 - 13 U 4/12 (https://dejure.org/2012,20743)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. August 2012 - 13 U 4/12 (https://dejure.org/2012,20743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen regional unterschiedlich handelnden Altgoldankäufern

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
    Anforderungen an die Feststellung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im gewerblichen Rechtsschutz zwischen zwei Mitbewerbern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im gewerblichen Rechtsschutz zwischen zwei Mitbewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Anforderungen an die Feststellung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im gewerblichen Rechtsschutz

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretes Wettbewerbsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Altgoldhändlern auch bei überregionaler Werbung im Internet

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Goldankäufern

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Goldankauf: Anforderungen an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Ankäufern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 477
  • MMR 2012, 744
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Ferner ist für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG auch erforderlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien sowohl im Zeitpunkt der zu beanstandenden Verletzungshandlung wie auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben war bzw. ist (vgl. z. B. BGH, Urteil vom12. Juli 1995 - I ZR 85/93, juris Rn. 37).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Die Marktstellung des werbenden Unternehmens, die Attraktivität seines Angebots und die Reichweite seiner Werbung können für die Bestimmung der Grenzen des Marktes maßgeblich sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1997 - I ZR 72/95, juris Rn. 14; im Überblick: Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 Rn. 106 C ff.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Dies setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, juris Rn. 18).
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Denn das genannte tatsächliche Vorbringen der Klägerin ist - wie ausgeführt - nicht geeignet, in Verbindung mit einem Rechtssatz das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. dazu z. B. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 6).
  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses nach vorstehenden Grundsätzen bildet die Angabe des Streitwerts in der Klageschrift; denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits (vgl. z. B. KG, Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10 juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 14.05.2010 - 13 W 38/10

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht, wobei auch die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung, die Intensität der Wiederholungsgefahr, Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 13 W 38/10, juris Rn. 5; Köhler, a. a. O., § 12 Rn. 5.6).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Denn unstreitiges neues tatsächliches Vorbringen hat das Berufungsgericht gem. § 529 Abs. 1 ZPO seiner Entscheidung ohne weiteres zu Grund zu legen, ohne dass es auf die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO ankäme (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 247/06, juris Rn. 15).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Dass diese Voraussetzungen vorliegend gegeben sind, hat die Klägerin - auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, juris Rn. 16; Köhler, a. a. O., § 2 Rn. 95) - trotz entsprechenden Hinweises des Senats in dem Beschluss vom 8. März 2012 nicht hinreichend dargelegt bzw. unter Beweis gestellt.
  • OLG Celle, 08.03.2012 - 13 U 174/11

    Voraussetzungen für die Stellung einer Partei als Mitbewerber i.R.d. Prüfung der

    Auszug aus OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
    Soweit diese mit Schriftsatz vom 3. Mai 2012 vortragen lässt, dass "in einer neuerlichen Entscheidung sogar darauf hingewiesen wurde, dass die Entscheidung des Senats in der Sache 13 U 174/11 nicht ansatzweise nachvollziehbar sei", legt die Klägerin diesbezüglich als Anlage K 12 lediglich ein Urteil vom 26. November 2010 sowie ein Sitzungsprotokoll vom 22. Dezember 2011 vor, die sich - zwangsläufig - mit der genannten Entscheidung des Senats vom 8. März 2012 nicht auseinandersetzen und auch unabhängig davon keinerlei vertiefte Ausführungen zur Frage des Bestehens eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses - in den dortigen jeweiligen Einzelfällen - machen.
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzter und Verletzen (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung) und die Intensität des Wettbewerbs (vgl. Senat, Urteil vom 2. August 2012 - 13 U 4/12, juris Rn. 29; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 5.6).
  • LG Bamberg, 04.03.2016 - 1 HKO 37/15

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Heilmittelwerbung

    Aufgrund des Umstands, dass die Beklagte im Internet geworben hat, beeinflusst sie den Markt im Bereich des gesamten Bundesgebiets, ein Ausnahmefall (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2012, 477) liegt schon deshalb nicht vor, weil jedenfalls auch die von dem Kläger vertretenen Versandapotheken örtlich im Raum Würzburg ebenfalls wirtschaftliche Interessen verfolgen.
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