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   OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16350
OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10 (https://dejure.org/2011,16350)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2011 - 13 U 4056/10 (https://dejure.org/2011,16350)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 13 U 4056/10 (https://dejure.org/2011,16350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Architektenhaftung: Verschulden bei Übernahme einer von einem Fachunternehmen mit Spezialkenntnissen erarbeiteten Dachkonstruktion; Prüfungspflicht hinsichtlich der Garantieerklärung eines Dachziegelherstellers im Bezug auf die Wasserdichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Architekten wegen Fehler an einer Dachkonstruktion bei Einschaltung eines Spezialunternehmens für die Errichtung des Daches; Verschulden eines Architekten bei Einschaltung eines Spezialunternehmens zur Errichtung eines Werks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Architekten wegen Fehler an einer Dachkonstruktion bei Einschaltung eines Spezialunternehmens für die Errichtung des Daches; Verschulden eines Architekten bei Einschaltung eines Spezialunternehmens zur Errichtung eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Architekt klüger als Fachunternehmer sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wie weit darf sich Planer auf Auskunft des Herstellers verlassen?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise kein Verschulden des Architekten

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise kein Verschulden des Architekten nach § 635 BGB a. F.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hersteller garantiert Funktionstauglichkeit: Muss der Architekt Bedenken haben? (IBR 2011, 595)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1197
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 27.10.2009 - 12 U 76/09

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler: Zustandekommen eines Beratungsvertrages im

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Somit ist zwischen der Klägerin und der Firma M. ein selbständiger Beratungsvertrag zustande gekommen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2009, 12 U 76/09, IBR 2010, 448).
  • BGH, 30.10.1975 - VII ZR 309/74

    Neuartige Baustoffe und Baukonstruktionen: Pflichten des Architekten

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Ihn trifft jedenfalls dann kein Verschulden, wenn er sich zur Lösung einer bestimmten Spezialaufgabe an ein Unternehmen wendet, das sich hierauf besonders eingerichtet hat und wenn für ihn kein triftiger Grund besteht, den Spezialkenntnissen und Erfahrungen dieses Unternehmens zu mißtrauen (BGH, BauR 1976, 66, 68 Tz. 41- zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 284/80

    Sorgfaltspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Dies gilt für die ursprüngliche Planung, aber auch für spätere Planungsänderungen (BGH BauR 1981, 479, 481 Tz. 18 f. - zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 02.03.1994 - 1 W 472/94

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidung über Zulassung der Nebenintervention

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Auch wenn das Zwischenurteil mit dem Endurteil verbunden wird, ist gem. § 71 Abs. 2 ZPO dagegen allein die sofortige Beschwerde statthafter Rechtsbehelf (BGH VersR 1985, 551; OLG Nürnberg, MDR 1994, 834 Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 71 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 09.01.2003 - 17 U 91/01

    Zur Frage des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Sie wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamm, BauR 2003, 567, 568) aufgegriffen und fortgeführt.
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Dem Beklagten ist zuzugeben, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 176/09, NJW 2010, 3085 entschieden hat, dass ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer umfasst.
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Das Erstgericht war jedoch nicht gehindert, dieses Zwischenurteil mit dem hier angefochtenen Endurteil zu verbinden (BGH, NJW 1982, 2070; Thomas/Putzo, Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 71 Rdnr. 5).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZB 1/85

    Folgen der Berufung eines Streithelfers - Selbständigkeit der Berufung eines

    Auszug aus OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10
    Auch wenn das Zwischenurteil mit dem Endurteil verbunden wird, ist gem. § 71 Abs. 2 ZPO dagegen allein die sofortige Beschwerde statthafter Rechtsbehelf (BGH VersR 1985, 551; OLG Nürnberg, MDR 1994, 834 Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 71 Rdnr. 5).
  • OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14

    Ingenieurvertrag: Haftung eines beauftragten Beraters bei nachträglich erwiesener

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Beratung durch ein Unternehmen erfolgt, das Spezialkenntnisse besitzt, die denen des Architekten überlegen sind, und wenn für die Lösung einer bestimmten Spezialaufgabe ein selbständiger Beratungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Spezialunternehmen zustande kommt (OLG München, BauR 2011, 1197).

    Dabei darf er allerdings nicht den werbenden Ausführungen des Unternehmens, das seine Produkte als geeignet anpreist, blind vertrauen (OLG München, BauR 2011, 1197).

    Auch wenn den Beklagten zu 2) nicht die Pflicht traf, durch kostenaufwändige labortechnische Untersuchungen selbst die Eignung des Materials zu überprüfen, standen ihm doch mehrere weitere Wege offen, um den aus der Sonderanfertigung der Platten (Blaueinfärbung) resultierenden Risiken sachgerecht zu begegnen und dadurch seinen Pflichten als Planer nachzukommen: Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hätte der Beklagte zu 2) die Auftraggeberin auf die bestehende Ungewissheit hinweisen müssen und zugleich vorschlagen können, von dem Materialhersteller eine haftungsrechtlich verbindliche Garantieerklärung einzufordern, wie dies in dem von dem Beklagten zu 2) in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts München (BauR 2011, 1197) geschehen war und zur Verneinung der Haftung des Architekten geführt hatte.

  • OLG Dresden, 28.07.2016 - 10 U 1106/14

    Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten müssen besonders intensiv überwacht werden!

    Seite15 Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 2004; dem vom Beklagten zitierten Urteil des OLG München vom 22.02.2011 - 13 U 4056/10 - BauR 2011, 1197, lag ein anderer Fall zugrunde, nämlich ein Beratungsvertrag unmittelbar zwischen dem Bauherrn/Auftraggeber des Architekten und dem Dachziegelhersteller - siehe juris Rn. 40).

    Der Architekt handelt schuldhaft, wenn er bei vorhandenen Zweifeln sich nicht vergewissert, dass der von ihm verfolgte Zweck auch zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 30.10.1975 - VII ZR 309/74 - BauR 1976, 66; BGH, Urteil vom 29.06.1981 - VII ZR 284/80 - BauR 1981, 1028, juris Rn. 18; OLG Naumburg, Urteil vom 01.10.2014 - 12 U 18/14 - juris Rn. 55; OLG München, Urteil vom 22.02.2011, a.a.O.; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1989 f., 1994).

  • OLG München, 26.03.2013 - 28 U 2645/10

    Bauherr entscheidet sich für andere Ausführungsvariante: Architekt muss Planung

    a) Der Senat weicht von der mit Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2012 (Bl. 1067/1069) vorgelegten Entscheidung des OLG München (Urteil vom 20.02.2011, 13 U 4056/10, nachfolgend BGH, 09.08.2012, VII ZR 69/11; Anlage BOH 46) nicht ab.
  • LG Dessau-Roßlau, 17.05.2013 - 1 S 19/13

    Architektenvertrag: Verjährungshemmung durch Streitverkündung gegenüber dem

    b) Aus der von der Berufung angeführten Entscheidung des OLG München vom 22.02.2011 - 13 U 4056/10 - folgt für den vorliegenden Fall nichts Abweichendes.
  • OLG München, 20.12.2012 - 13 U 3128/12

    Mit noch nicht bewährten Baustoffen geplant: Haftet der Architekt für spätere

    Sie wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, BauR 2003, 567, 568; OLG München, BauR 2011, 1197, 1198) aufgegriffen und fortgeführt.
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