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   OLG Celle, 30.07.2015 - 13 U 57/15   

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https://dejure.org/2015,20219
OLG Celle, 30.07.2015 - 13 U 57/15 (https://dejure.org/2015,20219)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.07.2015 - 13 U 57/15 (https://dejure.org/2015,20219)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 13 U 57/15 (https://dejure.org/2015,20219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de

    Das Anbieten von Sammeltransporten durch Mietwagen ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Sammeltransporten mit Mietwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Sammeltransporten mit Mietwagen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flughafen-Sammeltransport mit Mietwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Anbieten von Sammeltransporten durch Mietwagen ist wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sammeltransporte mit Mietwagen wettbewerbswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine bloße Vermittlung von Beförderungsaufträgen bei Auftreten als selbständig agierender Beförderungsunternehmer

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Angebot von Flughafen-Sammeltransporten mit Mietwagen kann wettbewerbswidrig sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Angebot von Flughafen-Sammeltransporten mit Mietwagen kann wettbewerbswidrig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine bloße Vermittlung von Beförderungsaufträgen bei Auftreten als selbständig agierender Beförderungsunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Flughafen-Sammeltransport mit Mietwagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 240
  • MDR 2015, 14
  • GRUR 2015, 1027
  • GRUR-RR 2015, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 06.10.1994 - 6 U 7011/93
    Auszug aus OLG Celle, 30.07.2015 - 13 U 57/15
    § 49 Abs. 4 S. 1 PBefG muss der Mieter des Fahrzeugs zwar nicht zwingend die beförderte Person sein; weiterhin bestimmt hiernach - anders als gem. § 47 Abs. 1 S. 1 PBefG - nicht der Fahrgast Ziel, Zweck und Ablauf der Fahrt, sondern der Mieter (OLG München, TranspR 1995, 85 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 626; Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Aufl., § 49 Rn. 1).

    Danach kommt es darauf an, welche Verträge der Mietwagenunternehmer - hier das Drittunternehmen - abschließt (vgl. OLG München, Urt. v. 6. Okt. 1994 - 6 U 7011/93, TranspR 1995, 85 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14

    Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten

    Auszug aus OLG Celle, 30.07.2015 - 13 U 57/15
    Geht es indessen nicht mehr nur um die bloße Vermittlung von Beförderungsaufträgen, sondern tritt der Anbieter als selbständig agierender Beförderungsunternehmer auf - was aufgrund des Umstands, dass die Verfügungsbeklagte selbst ein Mietwagenunternehmen führt, besonders naheliegt - und betreibt er den Gelegenheitsverkehr im eigenen Namen, insbesondere weil allein er nach außen als Vertragspartner auftritt, ist die Rechtslage anders zu beurteilen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2015 - OVG 1 S 96.14, CR 2015, 376 ff., juris Rn. 28 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1988 - 13 A 1079/87
    Auszug aus OLG Celle, 30.07.2015 - 13 U 57/15
    Es kommt aber auch nicht maßgeblich darauf an, wer Halter und/oder Eigentümer der eingesetzten Fahrzeuge ist (OVG Münster, Urt. v. 5. Febr. 1988 - 13 A 1079/87, NVZ 1989, 44).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 2 U 208/93
    Auszug aus OLG Celle, 30.07.2015 - 13 U 57/15
    § 49 Abs. 4 S. 1 PBefG muss der Mieter des Fahrzeugs zwar nicht zwingend die beförderte Person sein; weiterhin bestimmt hiernach - anders als gem. § 47 Abs. 1 S. 1 PBefG - nicht der Fahrgast Ziel, Zweck und Ablauf der Fahrt, sondern der Mieter (OLG München, TranspR 1995, 85 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 626; Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Aufl., § 49 Rn. 1).
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