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   OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10 (Kart)   

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https://dejure.org/2011,4644
OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10 (Kart) (https://dejure.org/2011,4644)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2011 - 13 U 6/10 (Kart) (https://dejure.org/2011,4644)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 13 U 6/10 (Kart) (https://dejure.org/2011,4644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung des in der AVBGasV bzw. der GasGVV enthaltenden Preiserhöhungsrechts als allgemeine Geschäftsbedingung in einen Sondervertrag betreffend eines Gasbezugs

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Einbeziehung eines Preiserhöhungsrechts nach AVBGasV bzw. GasGVV in einen Gassondervertrag

  • celleheute.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Gaspreiserhöhungsrecht gegenüber Sonderkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gaspreiserhöhungen für "Erdgas Classic"-Kunden sind unwirksam - Oberlandesgericht Celle weist Berufung von Gasversorgern zurück

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gaspreiserhöhungen für "Erdgas Classic"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gaspreiserhöhung nicht durchsetzbar - Preisanpassungsklausel in Verträgen mit Versorgern ist unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gaspreiserhöhungen wegen unzulässiger Klausel in Sonderverträgen unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gaspreiserhöhungen für "Erdgas Classic"-Kunden unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 626
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt aber nur in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zu Gunsten des Kunden verschiebt (BGH, Urteile vom 14.07.2010, VIII ZR 246/08, zitiert n. juris, Rn. 50, und - bestätigend - vom 09.02.2011, VIII ZR 295/09, zitiert n. juris, Rn. 38).

    b) Die Kläger gingen zu diesem Zeitpunkt zudem noch von einem Preisanpassungs recht der Beklagten aus, nicht dagegen von einem Preisanpassungs angebot , das sie durch ausdrücklich erklärten Willen oder Realakt angenommen haben könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 246/08, Bl. 842, 869, auch in juris, Rn. 59).

    c) Auch gilt in Sondervertragsverhältnissen - wie hier - der Grundsatz, dass einem Schweigen sowie der widerspruchslosen Hinnahme oder sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, a. a. O.; auch OLG Hamm, a. a. O., Rn. 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 11.01.2007, VII ZR 165/05, zitiert n. juris, Rn. 9; vgl. auch Senatsurteil vom 27.01.2011, 13 U 100/10, Ziffer II Nr. 3).

  • OLG Celle, 27.01.2011 - 13 U 100/10
    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    cc) Auch die Entscheidung des Senats vom 27. Januar 2011 (13 U 100/10, Anlage BK 8) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    c) Auch gilt in Sondervertragsverhältnissen - wie hier - der Grundsatz, dass einem Schweigen sowie der widerspruchslosen Hinnahme oder sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, a. a. O.; auch OLG Hamm, a. a. O., Rn. 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 11.01.2007, VII ZR 165/05, zitiert n. juris, Rn. 9; vgl. auch Senatsurteil vom 27.01.2011, 13 U 100/10, Ziffer II Nr. 3).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt aber nur in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zu Gunsten des Kunden verschiebt (BGH, Urteile vom 14.07.2010, VIII ZR 246/08, zitiert n. juris, Rn. 50, und - bestätigend - vom 09.02.2011, VIII ZR 295/09, zitiert n. juris, Rn. 38).

    Nicht zuletzt hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung verneint, ohne nach der Begründung der Kundenwidersprüche zu differenzieren (BGH, Urteil vom 09.02.2011, a. a. O.).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Der Verweis der Beklagten auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2009 (VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07) sowie ihre Einlassung, dass eine Vertragsänderung, die lediglich einer Gesetzesänderung Rechnung trage, nicht unbillig i.S. des § 315 Abs. 3 BGB sein könne, gehen deshalb ins Leere.

    Dasselbe gilt im Hinblick darauf, dass die Klausel nur ein Preisanpassungsrecht, nicht dagegen eine Preisanpassungspflicht, insbesondere bei sinkenden Gasbezugskosten, vorsieht (vgl. hierzu umfassend BGH, Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 225/07, zitiert nach juris, Rn. 25 ff.).

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    c) Auch gilt in Sondervertragsverhältnissen - wie hier - der Grundsatz, dass einem Schweigen sowie der widerspruchslosen Hinnahme oder sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, a. a. O.; auch OLG Hamm, a. a. O., Rn. 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 11.01.2007, VII ZR 165/05, zitiert n. juris, Rn. 9; vgl. auch Senatsurteil vom 27.01.2011, 13 U 100/10, Ziffer II Nr. 3).
  • OLG Hamburg, 09.12.2010 - 13 U 211/09

    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht des Versorgungsunternehmens bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Entgegen der offenbar neuerdings vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss vertretenen, entsprechende Widersprüche betreffenden Auffassung (Beschluss vom 09.12.2010, 13 U 211/09, zitiert nach juris) kann die Frage des Kündigungsanlasses nicht dann anders beurteilt werden, wenn sich die Widersprüche - oder hier: die Klagen - "nur" gegen die Billigkeit der Erhöhungen und nicht (auch) gegen das Preisanpassungs recht richteten.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Der Verweis der Beklagten auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2009 (VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07) sowie ihre Einlassung, dass eine Vertragsänderung, die lediglich einer Gesetzesänderung Rechnung trage, nicht unbillig i.S. des § 315 Abs. 3 BGB sein könne, gehen deshalb ins Leere.
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Darüber hinaus hat er festgestellt, dass es kein von vornherein unzumutbares Ergebnis darstelle, wenn sich der Energieversorger erst " nach zweijähriger Vertragsdauer mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist" vom Vertrag lösen könne (vgl. BGH, Teilurteil vom 29.04.2008, KZR 2/07, zitiert n. juris, Rn. 33 sowie Urteil vom 17.12.2008, VIII ZR 274/06, zitiert n. juris, Rn. 26).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 162/09

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    Daher kann hier auch die Frage dahinstehen, ob die Regelung des Preisanpassungsrechts in § 4 AVBGasV überhaupt richtlinienkonform ist (vgl. RiL 93/13/EWG, "Klausel-Richtlinie" sowie BGH, Vorlagebeschluss v. 9. Februar 2011, VIII ZR 162/09).
  • LG Hannover, 01.12.2009 - 18 O 52/07

    Preisklauseln eines Gasversorgungsunternehmens für Tarifsonderkundenvertrag:

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
    das am 1. Dezember 2009 verkündete Urteil des LG Hannover (Az.: 18 O 52/07) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

  • LG Hanau, 30.09.2011 - 2 S 16/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Gaslieferungsvertrag: Ergänzende

    Eine Kartellrechtswidrigkeit erscheint jedoch angesichts der Tatsache, dass die Beklagte durch eine Kündigung lediglich die Gefahr beseitigt hätte, wegen der Unwirksamkeit der Preiserhöhungsklausel nicht einmal die gestiegenen Gestehungskosten weitergeben zu können, zweifelhaft (vgl. OLG Celle, 13 U 6/2010).
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