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   OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08   

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https://dejure.org/2008,5856
OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08 (https://dejure.org/2008,5856)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.07.2008 - 13 U 69/08 (https://dejure.org/2008,5856)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 13 U 69/08 (https://dejure.org/2008,5856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unlautere Werbung: Unterlassung der Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel wegen des Eindrucks wissenschaftlicher Unangefochtenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG
    Grundsätzliche Gerwährung einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung der Dringlichkeit für sämtliche Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch § 12 Abs. 2 UWG; Erwecken des Eindrucks der wissenschaftlichen Unangefochtenheit ...

  • webshoprecht.de

    Es ist wettbewerbswidrig, den Eindruck zu erwecken, die Wirksamkeit homöopathischer Mittel sei unumstritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Gerwährung einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung der Dringlichkeit für sämtliche Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch § 12 Abs. 2 UWG; Erwecken des Eindrucks der wissenschaftlichen Unangefochtenheit ...

  • kanzlei.biz

    Die Wirksamkeitsangabe bei Bewerbung von Arzneimitteln

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr 11; ; UWG § 12 Nr 2; ; HWG § 3; ; HWG § 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 12 Nr. 2; HWG § 3; HWG § 3a
    Irreführende Werbung mit therapeutischer Wirksamkeit eines Arzneimittels - Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es ist wettbewerbswidrig, den Eindruck zu erwecken, die Wirksamkeit homöopathischer Mittel sei unumstritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02

    Irreführende Werbung bei Anbieten und Ausloben eines Artzneimittels in

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Dazu gehört gemäß § 3 a Satz 2 HWG auch die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel bzgl. weitergehender, vom arzneimittelrechtlichen Zulassungsstatus nicht abgedeckter Anwendungsgebiete und Darreichungsformen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 354, 355, Doepner, HWG 2. Aufl. § 3 a Rdn.11).

    Existenz und Inhalt des Zulassungsbescheid als Verwaltungsakt des BfArM binden den Zivilrichter, solange er nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BGHZ 122, 1, 5. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 354, 356).

  • KG, 20.10.1992 - 5 U 3558/92
    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Trotz dieser Bitte ist wegen des Versuchs einer Einigung im Vergleichswege und unter Berücksichtigung der zahlreichen streitgegenständlichen Unterlassungsanträge sowie der Erörterung in der mündlichen Verhandlung die Dringlichkeit noch gegeben (vgl. dazu KG, GRUR 1993, 929. auch OLG Koblenz, GRUR 1978, 718, 720. Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. § 12 Rdn. 3.16).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Existenz und Inhalt des Zulassungsbescheid als Verwaltungsakt des BfArM binden den Zivilrichter, solange er nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BGHZ 122, 1, 5. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 354, 356).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Die Feststellung, ob die bezeichneten Werbeaussagen nach dem Verständnis eines nicht unbeachtlichen Teils des angesprochenen Verkehrskreises, der hier - im Gegensatz zu der an das Verkaufspersonal gerichtete Werbeschrift "Das Plus* bei grippalen Infekten" - aus dem interessierten Laienpublikum besteht, den Eindruck der wissenschaftlichen Unangefochtenheit erwecken und damit irreführend sind, kann der Senat ohne sachverständige Hilfe ermitteln, da die entscheidenden Richter selbst den angesprochenen Verkehrskreisen angehören (vgl. BGHZ 156, 250, 255. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 241, 242).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Sonstige Werbemaßnahmen, insbesondere die allein auf ein Unternehmen bezogene Werbung (Firmenwerbung), fallen dagegen nicht unter das HWG (BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 221/90, GRUR 1992, 873 "PharmaWerbespot").
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Zwar trägt auch bei gesundheitsbezogenen Werbungsangaben die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der angegriffenen Werbebehauptung grundsätzlich der Kläger (BGH, Urteil vom 7. März 1991 - I ZR 127/89, GRUR 1991, 848, 849 "R.". Gröning, HWG (Stand: 2005) § 3 Rdn.17).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Wird aber mit einer fachlich umstrittenen Wirksamkeitsangabe geworben, ohne dass der Werbende klarstellt, dass seine Überzeugung von der Wirksamkeit seines Produkts nicht unumstritten ist, braucht der Kläger nur die fachliche Umstrittenheit der Wirksamkeitsbehauptung darzulegen und zu beweisen (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2005, 394 m. w. Nachw.. Doepner, HWG 2. Aufl. § 3 Rdn. 34. Gröning a. a. O.).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2005 - 1 U 51/05

    Verstoß gegen das Irreführungsgebot des § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) durch

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Ein Verstoß gegen sie führt regelmäßig zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten (vgl. OLG Oldenburg, GRUR-RR 2006, 243, 244).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 6 U 86/05

    Irreführende Werbung: Angabe eines maximalen Wirkstoffgehalts auf der Verpackung

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08
    Die Feststellung, ob die bezeichneten Werbeaussagen nach dem Verständnis eines nicht unbeachtlichen Teils des angesprochenen Verkehrskreises, der hier - im Gegensatz zu der an das Verkaufspersonal gerichtete Werbeschrift "Das Plus* bei grippalen Infekten" - aus dem interessierten Laienpublikum besteht, den Eindruck der wissenschaftlichen Unangefochtenheit erwecken und damit irreführend sind, kann der Senat ohne sachverständige Hilfe ermitteln, da die entscheidenden Richter selbst den angesprochenen Verkehrskreisen angehören (vgl. BGHZ 156, 250, 255. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 241, 242).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28; Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15

    Magnetfeldtherapie - Irreführende Werbung für ein Magnetfeldtherapiegerät:

    Wer einer Behandlung in der Werbung bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II, GRUR 2010, 359 Tz 17 - Vorbeugen mit Coffein; OLG Celle GRUR-RR 2008, 441; Kammergericht MD 2011, 18).
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