Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutz und Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Betriebs von Palettenhubwagen in einem Supermarkt
- rabüro.de
Zur Verkehrssicherungspflicht im Supermarkt
- Judicialis
BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § ... 242; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831
Schutz von Kunden eines Ladenlokals vor den Gefahren eines Palettenhubwagens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 2
Schutz und Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Betriebs von Palettenhubwagen in einem Supermarkt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inhalt von Verkehrssicherungspflichten in SB-Märkten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unvorsichtige Kundin haftet selbst
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.05.2008 - 17 O 171/07
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 807
- VersR 2010, 491
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Haftung begründend wird eine Gefahrenquelle erst, sobald sich aus der zu verantwortenden Situation vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden können (BGH NJW 04, 1449). - BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle für Dritte schafft, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und die allgemeine Rechtspflicht, Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 03, 1459; VersR 06, 803). - OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Bei Anwendung der bei einem Einkauf im Supermarkt zu erwartenden Sorgfalt hätte die Klägerin die von dem an ihr vorbeigezogenen Hubwagen ausgehende Sturzgefahr erfahrungsgemäß erkennen und vermeiden können (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 06, 1100). - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle für Dritte schafft, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und die allgemeine Rechtspflicht, Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 03, 1459; VersR 06, 803). - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Für solche eher unwahrscheinlicheren Gefahren ist ein generelles Verbot der Benutzung von Hubwagen unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar (vgl. BGH NJW-RR 05, 251).
- OLG Hamm, 06.06.2016 - 6 U 203/15
Kundenkollision im Supermarkt - Haftung
Diese sind dem Treiben im Supermarkt immanent; auf sie muss sich der Kunde schon wegen des dort herrschenden Kundenbetriebes ohnehin ebenso einrichten wie auf den Betrieb von Palettenhubwagen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.03.2009, Az. 13 U 74/08, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 28.12.2012 - 16 U 118/12
Verkehrssicherungspflicht und Verschulden bei Vertragsanbahnung in sogenannten …
Der Fall ist auch nicht vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 18. März 2009 (13 U 74/08, zitiert nach juris) zugrunde lag. - OLG Bamberg, 12.10.2009 - 6 U 44/09
Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarktes hinsichtlich eines …
Der Umfang von Verkehrssicherungspflichten richtet sich deshalb nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den möglichen Gefahren und deren Erkennbarkeit (OLG Brandenburg MDR 2009, 807 f.).Denn bei der Anwendung der bei einem Einkauf im Supermarkt zu erwartenden Sorgfalt hätte der Kunde in diesem Fall die von dem Hindernis ausgehende Gefahr erkennen und vermeiden können (OLG Brandenburg MDR 2009, 807 f.).
- OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20 Sie richten sich vielmehr jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den möglichen Gefahren und deren Erkennbarkeit (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18.03.2009 - 13 U 74/08, Rn. 12, juris).