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   OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/2000   

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https://dejure.org/2000,3299
OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/2000 (https://dejure.org/2000,3299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2000 - 13 U 76/2000 (https://dejure.org/2000,3299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 13 U 76/2000 (https://dejure.org/2000,3299)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Schmerzensgeldanspruch bei Tinitus durch Airbagknall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Berechnung der Höhe; Verkehrsunfall; Feststellungsbegehren; Künftige Schäden; Platzen eines Airbags

  • Judicialis

    BGB § 847; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten - Platzen eines Airbags, Hörverlust, Tinnitus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/00
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden besteht (BGH, NJW-RR 89, 1367; NJW-RR 91, 917).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/00
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden besteht (BGH, NJW-RR 89, 1367; NJW-RR 91, 917).
  • LG Köln, 10.12.2014 - 18 O 498/13

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldetrags in Höhe von 4.000,00 EUR für ein

    Ein Betrag in Höhe von 4.000,00 EUR als Schmerzensgeld für ein Tinnitusleiden und eine Hochtonsenke als Folge einer Erschütterung durch das streitgegenständliche Verkehrsunfallereignis ist angemessen und entspricht der im Rahmen des jeweiligen Einzelfalls in vergleichbaren Fällen regelmäßig angenommenen Schmerzensgeldhöhe (vgl. allgemein KG, Urteil vom 13.10.2008, 12 U 43/06; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.01.2006, 2-10 O 422/03; OLG München, Urteil vom 23.10.2000, 13 U 76/00; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.1991, NJW-RR 1994, 353; AG Pforzheim, Urteil vom 03.07.2008, 9 C 107/08).
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