Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5195
OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,5195)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,5195)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,5195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer Einmündung zu einer Einfahrt von einem anderen Straßenteil; Unterscheidung zwischen Umkehren und Wenden bei der zweckentsprechenden Benutzung eines Wendehammers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 8 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 5 § 10 S. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 373
  • VersR 1999, 1255
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 17.07.2012 - 9 U 200/11

    Vorfahrt gewähren für Radfahrer und Auto am Kreisverkehr - wer hat Vorfahrt?

    Die Regelung des § 10 S. 1 StVO gilt auch für einen Radfahrer, der von einem Radweg über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße fährt (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 373).

    In Anbetracht dieses erheblichen Eigenverschuldens der Klägerin ist es zur Überzeugung des Senats gerechtfertigt, die Betriebsgefahr des Pkw vollständig zurücktreten zu lassen (vgl. auch OLG Köln, NZV 1999, 373; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 17 StVG Rn. 18 m. w. N.).

  • LG Mönchengladbach, 21.02.2017 - 5 S 49/16

    Anscheinsbeweis gegen Wendenden kann auch im Wendehammer gelten

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 07.10.1998 - 13 U 76/98; OLG Celle, Beschluss vom 26.10.1977 - 3 Ss OWi 276/77), ist vorliegend nicht einschlägig.
  • LG Bonn, 17.10.2008 - 18 O 151/08

    Regulierung eines Verkehrsunfalls mit unterschiedlichen Verschuldensbeiträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung trifft einen Radfahrer, der bei dem Einfahren auf die Fahrbahn gegen § 10 Absatz 3 StVO verstößt, ein überwiegendes Mitverschulden (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 29.8.2007 - 20 U 107/07 - OLG Köln, Urteil vom 7.10.1998 - 13 U 76/98 - OLG Hamm, Urteil vom 8.6.2000 - 27 U 29/00 -).
  • LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Radfahrer

    Der Zweck dieser Rechtsnorm ist darauf gerichtet, dem fließenden Verkehr auf der T2 den Vorrang einzuräumen, um auf diese Weise Gefahren abzuwenden, die von Verkehrsteilnehmern verursacht werden, die in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn erst einfahren wollen (vgl. OLG L, Urt.v.7.10.1998 - AZ.: 13 U 76/98 -).
  • AG Saarbrücken, 14.09.2007 - 37 C 1218/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Gewichtung von

    Wenn die Straße durch eine Wendeanlage den Längsverkehr in die Gegenrichtung lenkt, scheidet das in der Wendeanlage wendende Fahrzeug nicht aus dem vorgesehenen Fluss aus, dieser wird nicht unterbrochen (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.10.1998, 13 U 76/98 , NZV 1999, 373 f. m.w.N., zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2721
OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,2721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,2721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,2721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz infolge eines Unfallereignisses; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Verstoß gegen das für jeden Verkehrsteilnehmer geltende Rücksichtnahmegebot; Erkennbarkeit einer Person zur Zugehörigkeit zu einer der in § 3 Abs. 2 a StVO genannten verkehrsschwachen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 418
  • VersR 1999, 1558
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    bb) Eine Geschwindigkeit von 15 km/h ist allgemein als eine durchschnittliche, eher langsame Geschwindigkeit eines Radfahrers im Straßenverkehr anzusehen (OLG Hamm NZV 1999, 418).

    d) Entsprechend gilt das Durchfahrtvorrecht des Längsverkehrs grundsätzlich auch für Radfahrer auf Radwegen (OLG Hamm NZV 1999, 418 m. H. a. BGH NJW 1986, 2651 sowie Janiszewski a.a.O.).

    Dies gilt entsprechend für einen Fußgänger, der von der Fahrbahn auf einen parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg tritt (OLG Hamm NZV 1999, 418, 419).

    Der bevorrechtigte Verkehr muss unter Umständen, worauf auch das Landgericht im Ansatz zutreffend abgestellt hat, sich auf ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern einrichten (OLG Hamm NZV 1999, 418, 419; OLG Celle, NZV 2003, 179).

    Das gilt jedoch nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall die Annahme nahe legen, dass ein Fußgänger verkehrswidrig die Fahrbahn überqueren werde (OLG Hamm NZV 1999, 418, 419 m. H. a. Greger NZV 1990, 412).

  • OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17

    Fußgängerunfall auf Radweg - Haftung

    Auch die Radwege sind Bestandteile von öffentlichen Straßen, die für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar für den Radverkehr bestimmt sind und auf denen die Regeln der Vorfahrt gelten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16, September 1998 - 13 U 76/98 -, juris Rn. 15 m. w. N. ).

    Bei unaufmerksam auf einen Radweg tretenden Fußgängern kann es unter Umständen sogar zu einer Alleinhaftung des Fußgängers kommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1998 - 13 U 76/98 -, juris ).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 278/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund befürchteter Kollision mit

    Entsprechend gilt das Durchfahrtvorrecht des Längsverkehrs grundsätzlich auch für Radfahrer auf Radwegen (OLG Hamm NZV 1999, 418 m. H. a. BGH NJW 1986, 2651 sowie Janiszewski a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 25.03.2013 - 1 U 114/12

    Haftung bei Radfahrerunfall: Zusammenstoß eines auf Zuruf eines Elternteils

    Bei einem eigenen Haftungstatbestand aus § 823 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 276 BGB) hätte die Klägerin sich wie jeder andere den Fahrradweg kreuzende Fußgänger davon überzeugen müssen, dass J. den Weg ohne Gefährdung oder Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern rück überqueren konnte (dazu: OLG Hamm Urteil vom 16.9.1998 - 13 U 76/98 - [z.B. NZV 1999, 418]).
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08

    Teilurteil: Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: (Un-)Zulässigkeit bei der

    Demgemäß hat das OLG Hamm (NZV 1999, 418 - zitiert bei Grüneberg, Rdnr. 542) für die Kollision zwischen einem Fußgänger, der bei regnerischem Wetter mit Regenschirm plötzlich hinter einer Parkbucht hervortretend einen parallel zur Straße verlaufenden Radweg überquerte und dort mit einem von links mit 10 bis 15 km/h kommenden Radfahrer kollidierte, eine 100 %ige Haftung des Fußgängers bejaht.
  • LG Köln, 29.10.2002 - 89 O 46/02
    Bedenken im Hinblick auf die grundsätzliche Subsidiarität der Feststellungsgegenüber der an sich möglichen Leistungsklage bestehen im Hinblick auf die vorbeschriebene Vereinbarung nämlich nicht: diese Vereinbarung macht die Feststellungsanträge trotz deren grundsätzlicher Subsidiarität zulässig (vgl. BGH NJW 1995, 2221; OLG Hamm NZV 1999, 418; a. A. Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rdnr. 8.).
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