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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4543
OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,4543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,4543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,4543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 390
  • MDR 2001, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13

    Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das

    a) Unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder der freiwilligen Risikoübernahme kann die Haftung des Pferdehalters dann entfallen, wenn sich der Geschädigte bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt, die über die normalerweise mit dem Reiten verbundene Gefahr hinausgeht (BGH, Urteil vom 9.06.1992, NJW 1992, 2474; Urteil vom 20.12.2005, NJW-RR 2006, 813; Urteil vom 30.04.2013, BeckRS 2013, 09464; OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2000, NJW-RR 2001, 390).
  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Im Übrigen geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von einem haftungsausschließenden "Handeln auf eigene Gefahr" dann aus, wenn der Geschädigte sich im Bewusstsein der Gefährdung einer besonderen, erhöhten Tiergefahr ausgesetzt hat, die über die gewöhnliche Tiergefahr hinausgeht (BGH, Urt. v. 24.11.1954 - VI ZR 255/53, VersR 1955, 116; BGH, Urt. v. 13.11.1973 - VR 152/72, NJW 1974, 234, juris Rn. 9 f.; BGH, Urt. v. 14.07.1977 - VI ZR 234/75, NJW 1977, 2158 f., juris Rn. 12 f.; BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 69/91, NJW 1992, 907, juris Rn. 14 f.; BGH, Urt. v. 03.05.2005 - VI ZR 238/04, NJW-RR 2005, 1183, juris Rn. 21; BGH, Urt. v. 20.12.2005 - VI ZR 225/04, NJW-RR 2006, 813, juris Rn. 12; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2000 - 22 U 170/98, NJW-RR 2001, 390 f., juris Rn. 33; OLG Hamm, Urt. v. 20.09.2000 - 13 U 78/98, NJW-RR 2001, 390; LG Itzehoe, Urt. v. 28.05.1991 - 1 S 28/91, NJW-RR 1991, 1500; Geigel/ Haag , Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 18.
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 20 U 19/06

    Umfang der Rechtskraft bei Entscheidung über eine Teilklage; Mitverschulden des

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die ältere Judikatur bereits das bloße Ausreiten oder gar das Dressurreiten als die bewusste Übernahme eines solchen erheblichen Risikos darstellt, folgt der Senat dem mit der jüngeren höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ( BGH, Urteil vom 20. Dezember 2005, VI ZR 225/04 a.a.O.; BGH NJW 1986, 2883, 2884 [BGH 24.06.1986 - VI ZR 202/85] ; OLG Hamm NJW-RR 2001, 390, 391) in der Allgemeinheit nicht.
  • OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01

    Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht

    Dem steht auch die unstreitige und übereinstimmende Auffassung der Sachverständigen entgegen, dass Dressurübungen allgemein keine Sonderrisiken begründen, die besondere, spezielle Vorkehrungen gegen das Verhalten eines Tieres rechtfertigen; vielmehr es in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden, daß die Dressur als die reiterliche Disziplin gilt, die die geringsten Gefahren mit sich bringt (vgl. Senat in 13 U 166/99 - OLG Hamm NJW-RR 2001, 390; Terbille in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Auflage, Kapitel 11 Rn. 43).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7004
OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,7004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.06.2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,7004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,7004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz; Erfolgen der Aufklärung am Vorabend der Operation zu spät und Vorliegen einer unwirksamen Einwilligung; Operation des Tumors im Bereich der Hirnanhangsdrüse im Wege des subfrontalen Zuganges; Erleiden eines fast ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Bei verspäteter Aufklärung rechtfertigt wirksame hypothetische Einwilligung den medizinischen Eingriff

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823
    Fiktive Einwilligung trotz unzureichender (verspäteter) Aufklärung durch den Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 860
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08

    Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860; Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860; Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21

    Kein Schmerzensgeld nach komplizierter LASIK-Laserbehandlung

    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung entfällt nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vg. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 137).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 12 U 171/18

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Einwand der hypothetischen Einwilligung in die

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. 137).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06

    Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung allerdings nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860; Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02

    Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der

    Der Patient muss aber grundsätzlich darlegen, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (BGH NJW 1992, 2351; NJW 1994, 3009; OLG Karlsruhe VersR 2001, 860).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 12 U 21/21
    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. 137).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15908
OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/1999,15908)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.1999 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/1999,15908)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/1999,15908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vorrausetzungen für Provisionsanspruch des Nachweismaklers (hier: Einwand der Vorkenntnis und Unterbrechung des Kausalzusammenhangs)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kommt der Maklervertrag zustande? (IBR 2000, 342)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 22.07.2010 - 10 O 44/06

    Entgegennahme von Maklerdiensten durch den Interessenten in Kenntnis eines

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes der Beklagten, sie habe darauf hingewiesen, dass sie keine Provision zahlen werde, ist Sache der für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägerin (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03

    Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers -

    Zivilrechtlich ist bei einem Nachweismaklervertrag bei einer Vorkenntnis von dem vermittelten Objekt dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich, es sei denn der Makler liefert zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, mitursächlich Informationen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 6 U 24/06 - ; Hanseatisches OLG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 13 U 78/98 - jeweils zitiert nach juris).
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