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   OLG Hamm, 30.05.2012 - I-13 U 79/11   

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https://dejure.org/2012,33816
OLG Hamm, 30.05.2012 - I-13 U 79/11 (https://dejure.org/2012,33816)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2012 - I-13 U 79/11 (https://dejure.org/2012,33816)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - I-13 U 79/11 (https://dejure.org/2012,33816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Übergangs von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten auf den Träger der örtlichen Sozialhilfe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB I § 11; SGB VI § 179; SGB X § 116
    Rückgriff eines SHT wegen Sozialversicherungsbeiträgen für einen in Behindertenwerkstatt beschäftigten Unfallgeschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Übergangs von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten auf den Träger der örtlichen Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 588
  • VersR 2012, 1413
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06

    Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11
    Übersteigt das tatsächliche Einkommen des Behinderten 80% der sozialen Bezugsgröße nicht, werden die auf den Betrag zwischen tatsächlichem Einkommen und 80 % der sozialen Bezugsgröße entfallenden Rentenversicherungsbeiträge gem. § 179 I SGB VI vom Bund erstattet (vgl. dazu auch: BGH VersR 2007, 1536 ff., Rnr. 9; Janke, a. a. O., Kap. 3 Rz. 1105 ff.; Küppersbusch, a. a. O., Rz. 623 ff.).
  • BGH, 05.05.2009 - VI ZR 208/08

    Anspruchsübergang gem. § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X ) bei

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats tritt der Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger gem. § 116 I SGB X ein, sobald aufgrund konkreter Anhaltspunkte - auch für die Bedürftigkeit der geschädigten Person - mit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers ernsthaft zu rechnen ist (vgl. Senat VersR 2010, 1058, 1059; BGH NJW-RR 2009, 1534, 1535).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 158/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11
    Insoweit handelt es sich um eine sogenannte Systemänderung, die dazu führt, dass sich der auf der Neuregelung beruhende Anspruchsübergang frühestens im Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung am 1.1.2001 vollziehen konnte (vgl. BGH NJW 2011, 2357, 2358; Küppersbusch, a. a. O., Rz. 590).
  • OLG Hamm, 17.08.2009 - 13 U 109/08

    Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats tritt der Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger gem. § 116 I SGB X ein, sobald aufgrund konkreter Anhaltspunkte - auch für die Bedürftigkeit der geschädigten Person - mit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers ernsthaft zu rechnen ist (vgl. Senat VersR 2010, 1058, 1059; BGH NJW-RR 2009, 1534, 1535).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11
    Bei den vom Kläger dem Yverband als Einrichtungsträger erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, die keine Sozialleistungen i. S. d. §§ 11 I SBG I sind und daher nicht von § 116 I SGB X erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 19; Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 30, Rz. 151; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 3. Aufl., Kap. 3, Rz. 1112 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs nach einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Eine Vorverlegung des Anspruchsübergangs analog § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X (so Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 26.Aufl., Kap. 30 Rn. 152) auf den Zeitpunkt, in dem mit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers ernsthaft zu rechnen war, der hier frühestens auf den 01.01.2001, dem Inkrafttreten des § 179 Abs. 1 a Satz 1 SGB VI, angenommen werden könnte, ist abzulehnen (vgl.auch Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. Rn. 758, S. 250; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 3. Aufl., Rn. 1116, S. 337; Langenick/Vatter, Der Beitragsregress des Bundes gemäß § 179 I a SGB VI - eine notwendige Gesetzesvorschrift ? in NZV 2005, S. 614; Lang, Anm. zu OLG Hamm, Urteil vom 30.05.20112 - 13 U 79/11, zitiert nach juris ).
  • OLG Celle, 16.02.2023 - 5 U 72/22

    Regress; Sozialversicherungsbeiträge; kongruenter Ersatzanspruch; Regress von

    Demgegenüber ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die dem Träger einer Einrichtung zu erstattenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sozialleistungen zu qualifizieren sind ( BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 11 AL 7/13 R -, SozR 4-1200 § 45 Nr. 8 , SozR 4-2500 § 251 Nr. 1, SozR 4-3300 § 59 Nr. 4, juris, für den Erstattungsanspruch einer Reha-Einrichtung; BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 54/14 -, juris Rn. 24 für den Erstattungsanspruch des Trägers einer Werkstatt für behinderte Menschen; anders noch vor den vorgenannten höchstrichterlichen Entscheidungen OLG Hamm, Urteil vom 30. Mai 2012 - I 13 U 79/11 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2011 - 13 U 79/11   

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OLG Köln, 01.08.2011 - 13 U 79/11 (https://dejure.org/2011,40507)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2011 - 13 U 79/11 (https://dejure.org/2011,40507)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2011 - 13 U 79/11 (https://dejure.org/2011,40507)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 31.03.2011 - 7 O 69/10

    Anspruch des Käufers einer Sofalandschaft auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2011 - 13 U 79/11
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. März 2011 - 7 O 69/10 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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