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   OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98   

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https://dejure.org/1999,3494
OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98 (https://dejure.org/1999,3494)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1999 - 13 U 82/98 (https://dejure.org/1999,3494)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1999 - 13 U 82/98 (https://dejure.org/1999,3494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wenden unter Inanspruchnahme einer linken Grundstückseinfahrt - Haftungsverteilung, wenn der bevorrechtigte Kradfahrer zu schnell fährt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Fahrtrichtungswechsel unter Nutzung einer gegenüber liegenden Grundstückseinfahrt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98
    Das könnte erst dann der Fall sein, wenn die ernsthafte Möglichkeit gegeben wäre, daß der Kradfahrer zu dem Zeitpunkt, als die Beklagte zu 1. im Begriff war, aus dem zum Wenden mitbenutzten Einfahrtsbereich zum Imbißstand wieder (vollständig) auf die Fahrbahn einzufahren, noch so weit entfernt war, daß die Beklagte zu 1. auch bei - jedenfalls in Grenzen - in Rechnung zu stellender Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Kradfahrers dessen Gefährdung für ausgeschlossen halten durfte (vom BGH in NJW-RR 1986, 384 bejaht für den Zusammenstoß eines wendenden mit einem entgegenkommenden Kraftwagen, dessen Geschwindigkeit mindestens 100 km/h statt zulässiger 50 km/h betrug).
  • OLG Koblenz, 22.01.1986 - 1 Ss 18/86

    Wenden; Straße; Fahrzeug; Grundstück; Einfahrt

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98
    Dagegen liegt ein Wenden i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO vor, wenn die Grundstückseinfahrt zwar mitbenutzt wurde, das Fahrzeug aber die Straße nicht gänzlich verlassen, sondern wenigstens mit einem Teil auf ihr verblieben ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 1986, 155), erst recht, wenn der Wendevorgang auf diese Weise in einem Zuge durchgeführt wurde.
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98
    Eine solche ernsthafte Möglichkeit, deren Tatsachengrundlage des vollen Beweises bedarf, um den Anscheinsbeweis erschüttern zu können (vgl. BGH, VersR 1995, 723), hat das Landgericht hier aufgrund der sachverständig ermittelten Zeit-Wege-Verhältnisse und der zutreffend gewürdigten Zeugenaussagen mit Recht ausgeschlossen.
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Gegen §§ 9 Abs. 5, 18 Abs. 7 StVO verstößt danach nicht, wer von der Kraftfahrstraße (nach links) in einen privaten forstwirtschaftlichen Weg (vgl. BayObLGSt 1995, 200 = NZV 1996, 161 = VRS 90, 448) oder auf eine unmittelbar anschließende, nicht zum öffentlichen Verkehr freigegebene Fläche (OLG Düsseldorf DAR 1983, 90) einfährt oder von der Straße in eine Grundstückseinfahrt einbiegt (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 58 und OLG Köln DAR 2000, 120 jeweils zu § 9 Abs. 5 StVO) und anschließend entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung seine Fahrt fortsetzt.
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Den Wendenden trifft daher der höhere Haftungsanteil, welcher hier mit 2/3 angemessen ist (so bei einer Kollision zwischen einem Wendenden und einem Herannahenden mit einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 50 % auch OLG Köln, Urteil vom 17.03.1999 - 13 U 82/98).
  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

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