Weitere Entscheidung unten: SG Würzburg, 03.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11   

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https://dejure.org/2011,1077
OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11 (https://dejure.org/2011,1077)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.2011 - 13 U 84/11 (https://dejure.org/2011,1077)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 2011 - 13 U 84/11 (https://dejure.org/2011,1077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattung der Kosten für ein Gutachten, um ein gerichtliches Gutachten zu widerlegen

  • openjur.de

    Sachverständigenhaftung: Einholung eines Privatgutachtens zum Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens als Rechtsmittel bei der Schadensabwendungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 Abs. 3 BGB; § 839a Abs. 2 BGB
    Einholung eines Privatgutachtens zum Zwecke des Aufzeigens der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht als Rechtsmittel i.S.v. § 839a Abs. 2, § 839 Abs. 3 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines Privatgutachtens zum Zwecke des Aufzeigens der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht als Rechtsmittel i.S.v. § 839a Abs. 2, § 839 Abs. 3 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 3; BGB § 839a Abs. 2
    Begriff des Rechtsmittels i.S. von § 839a Abs. 2 BGB; Einholung eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerlegung des Gerichtsgutachtens durch ein Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB: Kläger muss schon im Vorprozess ein Privatgutachten einholen! (IBR 2012, 1366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 280
  • BauR 2012, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
    Dabei ist etwa an Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (vgl. § 411 Abs. 4 ZPO), an Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden und an formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-) Gutachtens (§ 412 ZPO) zu denken (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 11).

    Es sind also sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe schon vor Abschluss der jeweiligen Instanz auszuschöpfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei pflichtgemäßem Vorgehen des Gerichts die Verwertbarkeit des fehlerhaften Gutachtens als Grundlage für die dem vorliegenden Kläger ungünstige Entscheidung im Vorprozess beseitigt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 11).

  • OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 7 U 71/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle der

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
    festzustellen, dass der Beklagte ihm sämtliche Schäden zu ersetzen hat, welche ihm durch das fehlerhafte Gutachten des Beklagten, das er im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle (Geschäfts-Nr. 7 U 71/07) bezüglich des Fahrzeuges VW Touareg 5.0 V10 TDI (Fahrzeug-Ident.-Nr.) erstellt hat, entstanden sind.

    Die Akte OLG Celle - 7 U 71/07 hat der Senat beigezogen und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    T. vom 9. März 2011, sowie auf die in dem Verfahren OLG Celle - 7 U 71/07 gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschrift vom 11. Juni 2009 sowie das Urteil vom 24. Juni 2009, wird ergänzend Bezug genommen.

  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, zitiert nach juris, Tz. 7; ähnlich: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • BGH, 27.01.2010 - VII ZR 97/08

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Streit des

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, zitiert nach juris, Tz. 7; ähnlich: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, zitiert nach juris, Tz. 7; ähnlich: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
    Dabei ist etwa an Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (vgl. § 411 Abs. 4 ZPO), an Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden und an formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-) Gutachtens (§ 412 ZPO) zu denken (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 11).
  • BGH, 27.07.2017 - III ZR 440/16

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Einholung eines Privatgutachtens als

    b) Nicht unter die "Rechtsmittel" im Sinne von § 839a Abs. 2, § 839 Abs. 3 BGB fällt indessen die Einholung eines Privatgutachtens, um Einwände gegen ein beanstandetes gerichtliches Sachverständigengutachten zu substantiieren (so auch BeckOGK/Dörr, BGB, § 839a Rn. 67 [Stand: 1. April 2017]; Staudinger/Wöstmann, BGB [2013], § 839a Rn. 27 mwN aus dem Schrifttum; wohl auch MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl., § 839a Rn. 40; a.A. OLG Celle, DS 2012, 82, 83; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 3 O 3620/12, BeckRS 2014, 15746).
  • OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13

    Voraussetzung der Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Fehler

    Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat in seinem Urteil vom 10. November 2011 (13 U 84/11), auf das sich das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung bezogen hat, u. a. Folgendes ausgeführt (Rn. 16 bis 22, zit. nach juris):.
  • OLG München, 25.07.2013 - 1 U 615/13

    Keine Haftung bei unterlassener Befragung im Vorprozess!

    Es soll im Sinne des Primärrechtschutzes verhindert werden, dass rechtskräftig abgeschlossene Verfahren als Sachverständigenhaftungsprozesses neu aufgerollt werden (OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, 13 U 84/11, Rdnr. 16).
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   SG Würzburg, 03.08.2011 - S 13 U 84/11   

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SG Würzburg, Entscheidung vom 03. August 2011 - S 13 U 84/11 (https://dejure.org/2011,71672)
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