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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13   

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https://dejure.org/2014,3640
OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2014,3640)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.2014 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2014,3640)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2014,3640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handelsvertreter mit Festvergütung - und der Ausgleichsanspruch

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Handelsvertreter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei länderübergreifenden Vermittlungsleistungen eines Handelsvertreters nach EuGVO

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - geosynthetische Tonabdichtungen -, internationale Zuständigkeit, HV mit Tätigkeitsgebiet in mehreren Mitgliedstaaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche eines europaweit tätigen Handelsvertreters

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung durch das Unternehmen - Wann kriegt der Handelsvertreter Geld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 814
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Soll ein Handelsvertreter seine Vermittlungsleistungen nach dem Handelsvertretervertrag in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbringen und hat er seine Tätigkeiten zur Erfüllung des Vertrags nicht tatsächlich überwiegend in einem dieser Mitgliedstaaten erbracht, so richtet sich die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVVO nach dem Sitz des Handelsvertreters (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2010 - Rs. C-19/09, NJW 2010, 1189).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 11. März 2010 (Rs. C-19/09, NJW 2010, 1189) entschieden, dass Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich EuGVVO (Verordnung (EG) Nr. 44/2001) dahin auszulegen ist, dass im Fall der Erbringung von Dienstleistungen in mehreren Mitgliedstaaten für die Entscheidung über alle Klagen aus dem Vertrag das Gericht zuständig ist, in dessen Sprengel sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet.

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Abschließend geklärt ist die Frage jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674, Rn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB ist als ein durch das Gesetz besonders ausgestalteter und modifizierter vertraglicher Vergütungsanspruch für eine vom Handelsvertreter bereits erbrachte Leistung anzusehen, der dem Handelsvertreter die restliche, durch Provisionszahlungen bis zum Vertragsende noch nicht abgegoltene Gegenleistung für einen auf seiner Vermittlungstätigkeit beruhenden Vorteil verschaffen soll, der in der Schaffung des Kundenstamms besteht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 259/09, NJW 2010, 3226, Rn. 15; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 89b Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 10.06.2009 - 7 U 4522/08

    Beendigung eines Versicherungsvertretervertrages: Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Denn dem Handelsvertreter steht jedenfalls ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch gegen den Unternehmer zu, wenn er einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB geltend machen will und in entschuldbarer Weise im Ungewissen über die Entstehung und den Umfang dieses Anspruchs ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG München, Urteil vom 10. Juni 2009 - 7 U 4522/08, VersR 2010, 344, zitiert nach juris, Rn. 12; Küstner, aaO, Kap. XVII Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1974 - 23 U 170/73

    IPR, Vertragsstatut des HVV, anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem HVV,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Ohne Erfolg verweist die Beklagte in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1974 (NJW 1974, 2185), nach der Erfüllungsort für die Erteilung des Buchauszugs der Sitz des Unternehmers sein soll.
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Denn dem Handelsvertreter steht jedenfalls ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch gegen den Unternehmer zu, wenn er einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB geltend machen will und in entschuldbarer Weise im Ungewissen über die Entstehung und den Umfang dieses Anspruchs ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG München, Urteil vom 10. Juni 2009 - 7 U 4522/08, VersR 2010, 344, zitiert nach juris, Rn. 12; Küstner, aaO, Kap. XVII Rn. 10).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Es ist Sache des angerufenen nationalen Gerichts, anhand der ihm vorgelegten Beweismittel über seine Zuständigkeit zu befinden (vgl. EuGH, Slg. 2007, I-3699 = NJW 2007, 1799 = EuZW 2007, 370 Rdnr. 41 - Color Drack).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Allerdings begrenzte das Oberlandesgericht Oldenburg den Auskunftsanspruch - entsprechend den allgemeinen Prognosezeiträumen - auf die letzten 3 Vertragsjahre (OLG Oldenburg NJW-RR 2014, 814).
  • OLG Oldenburg, 02.03.2015 - 13 U 28/14

    - HAWART Sondermaschinenbau -, Abgrenzung HVV / Dienstleistungsvertrag

    Ein Stundenhonorar ist keine Provision, die Vorschriften der §§ 87 bis 87 c HGB gelten insoweit nicht (unter Bezugnahme auf OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13 - LS 16, 17, Juris Tz. 31 - geosynthetische Tonabdichtungen - ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13   

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https://dejure.org/2013,74051
OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2013,74051)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2013 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2013,74051)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2013,74051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche des Bestellers auf Grundlage eines Architektenvertrags für eine Passivhaussiedlung; Schadensersatzanspruch wegen leistungsbezogener oder leistungsbegleitender Nebenpflichtverletzungen des Werkunternehmers; Verletzung der Prüf- und Hinweispflicht ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 251 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 634 BGB, § 635 Abs 3 BGB
    Architektenvertrag: Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung von Prüf- und Hinweispflichten im Zusammenhang mit dem Energiekennwert einer Passivhaussiedlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch zusätzliche Aufgaben müssen ordentlich erledigt werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch zusätzliche Aufgaben müssen ordentlich erledigt werden! (IBR 2016, 591)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 134/08

    Anwendbarkeit der zur Sekundärhaftung eines Architekten entwickelten Grundsätze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Seine qualifizierte Stellung als Planer allein rechtfertigt es nicht, ihn in dem Sinne als Sachwalter des Bauherrn anzusehen, dass er verpflichtet wäre, unabhängig von seinen Aufgaben im Rahmen der Mängelhaftung, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass der Anspruch gegen ihn nicht verjährt (BGH, Urteil vom 23. Juli 2009 - VII ZR 134/08 -, juris).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 95/94

    Haftung des Auftragnehmers für zugesicherte Eigenschaften; Technische

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Ein Rechtsmissbrauch kann erst recht nicht darin gesehen werden, dass es dem Unternehmer nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, das Werk mit der von ihm zugesicherten Eigenschaft auszustatten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 95/94 -, juris).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Der Maßstab für das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung ist der vertraglich vereinbarte oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Werkes (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 2001 - VII ZR 241/00 -, juris).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Ob die vergleichsweise Einigung zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von den Erfolgsaussichten der Klage und dem Interesse des Geschädigten an der alsbaldigen Streitbeendigung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 -, juris).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92

    Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Die Beendigung einer rechtlichen Auseinandersetzung durch Vergleich kann grundsätzlich ein sachgemäßes Verhalten sein, das auf die Zurechnung des Schadens zum haftungsbegründenden Verhalten des Schuldners keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Urteil vom 03. Dezember 1992 - IX ZR 61/92 -, juris).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Übernimmt ein Vertragspartner bei der Vertragsausführung Aufgaben, die nach dem Vertrag nicht geschuldet sind, so hat er für dabei schuldhaft verursachte Schäden einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1996 - VII ZR 85/95 -, juris).
  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 179/11

    Mängel der Werkleistung: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13
    Daraus folgt im Ergebnis, dass der Besteller mangelbedingten Schadensersatz stets nur in Höhe der Verkehrswertminderung beanspruchen kann, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht gemäß § 635 Abs. 3 BGB als unverhältnismäßig verweigert hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 179/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2021 - 22 U 66/21

    Fehlerhafte Berechnung zur Einsparung von Energie durch eine Solaranlage Haftung

    Er würde deshalb selbst dann haften, wenn er die Beratung ohne (ausdrückliche) vertragliche Grundlage durchgeführt hätte (OLG Stuttgart, Urt. v. 06.09.2012 - 2 U 3/12, BeckRS 2014, 18547; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.10.2013 - 13 U 86/13, BeckRS 2016, 15357; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.08.2014 - 11 U 170/11, BauR 2015, 288 = IBR 2015, 81).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19

    Wenn man nicht sagt, was man will, bekommt man auch nicht das, was man möchte!

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.10.2013 - 13 U 86/13 -) hat der Beklagte auch nicht bei der Vertragsausführung Aufgaben übernommen, die er nach dem Vertrag nicht geschuldet hat.
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