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   OLG Karlsruhe, 06.12.1995 - 13 U 88/95   

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OLG Karlsruhe, 06.12.1995 - 13 U 88/95 (https://dejure.org/1995,16668)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.1995 - 13 U 88/95 (https://dejure.org/1995,16668)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 13 U 88/95 (https://dejure.org/1995,16668)
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    AKB § 12 Abs. 1 Ic

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 U 4/18

    Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei einer Überschwemmung

    (Anders ein Teil der früheren Rechtsprechung, vgl. zum z. B. OLG Karlsruhe -13. Zivilsenat- Urteil vom 06.12.1995 -13 U 88/95-, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1419).
  • AG Krefeld, 25.06.2010 - 6 C 456/09

    Versicherungsschutz für einen Motorschaden eines Kfz durch Wasser in der

    Ein unmittelbares Naturereignis liegt in diesem Sinne dann vor, wenn die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für den Eintritt des KFZ-Schadens ist.Eine unmittelbare Einwirkung durch Überschwemmung auf das Fahrzeug im Sinne des § 12 Abs. 1 I c AKB liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Auto in die auf der überschwemmten T-Straße bereits vorhandenen Wassermassen hineingefahren wird.Denn dann gerät das Kraftfahrzeug kraft seiner Bewegungsenergie in die Überschwemmung hinein und es fehlt deswegen an der Unmittelbarkeit des Naturereignisses.Dabei istes unerheblich, ob dem Fahrer des Kraftfahrzeuges insoweit ein Verschulden zum Vorwurf zu machen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.1995, 13 U 88/95; Landgericht Dortmund, Urteil vom 06.02.2008, 22 O 94/07; Landgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 06.10.2005, 2 S 102/05, Landgericht Lübeck, NZV 2004, Seite 206, Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.06.2003, 301 C 485/03 = NJW-RR 2003, 1468; Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 12 AKB, Randnummer 40).Dieser Auffassung steht auch nicht die von Klägerseite herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.10.1973 (10 U 83/73) entgegen.
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