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   OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15   

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https://dejure.org/2015,34602
OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15 (https://dejure.org/2015,34602)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2015 - 13 U 95/15 (https://dejure.org/2015,34602)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2015 - 13 U 95/15 (https://dejure.org/2015,34602)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 839; GG Art. 34; UrhG § 97 Abs. 2
    Inanspruchnahme des Landes als Träger einer Schule wegen Verletzung der Urheberrechte Dritter im Rahmen der Bewerbung ihres Fachangebots im Internet

  • damm-legal.de

    Bundesland haftet für Urheberrechtsverletzungen von Lehrern auf offiziellen Schulseiten

  • JurPC

    Passivlegitimation des Landes bei Urheberrechtsverletzungen eines Lehrers

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Landes als Träger einer Schule wegen Verletzung der Urheberrechte Dritter im Rahmen der Bewerbung ihres Fachangebots im Internet

  • online-und-recht.de

    Land haftet, wenn Lehrer online eine Urheberrechtsverletzung begeht

  • kanzlei.biz

    Land haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Lehrer

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 34 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; UrhG § 97 Abs. 2
    Inanspruchnahme des Landes als Träger einer Schule wegen Verletzung der Urheberrechte Dritter im Rahmen der Bewerbung ihres Fachangebots im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung durch Werbung für das Lehrangebot einer Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Schulhomepage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wer ist Anspruchsgegner bei einer Urheberrechtsverletzung durch eine Schule?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bundesland haftet für Urheberrechtsverletzungen von Lehrern auf offiziellen Schulseiten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Land haftet für Urheberrechtsverletzung durch Lehrer auf Schulwebseite - Amtshaftung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung eines Landes für Urheberrechtsverletzung durch Lehrer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung auf Schul-Homepage: Land muss zahlen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Haftung des Bundeslandes für Urheberrechtsverletzung durch Lehrer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Bundeslandes für Urheberrechtsverletzung durch Lehrer

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Amtshaftung eines Landes für Urheberrechtsverletzung durch einen Lehrer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Land Niedersachsen haftet für Online-Foto-Klau eines Lehrers

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Amtshaftung des Landes für Urheberrechtsverletzung eines Lehrers?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Land haftet für Urheberrechtsverletzungen eines Lehrers auf der Schul-Homepage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bundesland haftet für Urheberrechtsverletzung auf der Homepage einer Schule

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Bundeslandes für Urheberrechtsverletzungen eines Lehrers auf der schuleigenen Homepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 336
  • K&R 2016, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90

    Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Dieser Anspruchsübergang erfasst auch den urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - I ZR 36/90, juris Tz. 17 ff.; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, juris Tz. 10 ff.; von Wolff in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 20).

    Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben der vollziehenden Gewalt sind alle dienstlichen Tätigkeiten auf diesem Gebiet mit Ausnahme der Wahrnehmung bürgerlich-rechtlicher (fiskalischer) Belange auf dem Boden des bürgerlichen Rechts (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - I ZR 36/90, juris Tz. 20 m. w. N.; Wöstmann in: Staudinger [Neubearb. 2013], § 839 Rn. 80 f. m. w. N.).

    Sie ist insbesondere nicht mit Fiskalmaßnahmen wie der Beschaffung von Verwaltungshilfsmitteln (z. B. Schreibmaterial) vergleichbar, die nicht Ausübung öffentlicher Gewalt sind (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 16. Januar 1992, a. a. O., Tz. 20 a. E.).

    Das Landgericht hat weiter zutreffend erkannt, dass ein Beamter, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes eine unerlaubte Handlung auch i. S. d. § 97 UrhG begeht, dadurch zugleich eine ihm dem Träger des Rechts oder Rechtsguts gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1992, a. a. O. Tz. 21).

  • BGH, 04.03.1982 - III ZR 150/80

    Haftung der Deutschen Bundespost für schädigendes Verhalten ihrer Bediensteten

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Solche nicht als hoheitlich einzuordnenden Fiskalmaßnahmen sind regelmäßig Maßnahmen, die nur die wirtschaftlichen oder technischen Voraussetzungen für die eigentliche hoheitliche Tätigkeit schaffen (BGH, Urteil vom 4. März 1982 - III ZR 150/80, juris Tz. 8).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 2 U 2/01

    Zur Haftung bei einer Amtspflichtverletzung des Landrats in Brandenburg

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Eine Doppelstellung liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Beamte tatsächlich beamtenrechtlich zwei Dienstherren hat, nicht aber, wenn die Aufgabenwahrnehmung allein auf der gesetzlichen Funktionszuweisung beruht (OLG Brandenburg, Urteil vom 6. November 2001 - 2 U 2/01, juris Tz. 20).
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Letzteres - also das Vorhandensein mehrerer Dienstherren - kommt insbesondere bei abgeordneten Beamten oder aber bei Beamten mit einer Doppelstellung in Betracht (BGH, Urteil vom 15. Januar 1987 - III ZR 17/85, juris Tz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Dieser Anspruchsübergang erfasst auch den urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - I ZR 36/90, juris Tz. 17 ff.; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, juris Tz. 10 ff.; von Wolff in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern: Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Die in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamburg vom 2. September 2009 stützte sich insoweit, als die Zuerkennung eines Zuschlags zum üblichen Honorar aufgrund der unterlassenen Urheberbenennung nicht zuerkannt wurde, tragend darauf, dass dort die unterbliebene Urheberbenennung bereits Teil der vorangegangenen Vereinbarungen und daher durch die dort vereinbarte Vergütung mit abgegolten war (Urteil vom 2. September 2009 - 5 U 8/08, juris Tz. 34).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Derartige Unklarheiten bestehen u.a. dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, juris Tz. 3 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15
    Im Hinblick auf die vorprozessual von dem beklagten Land vertretene Rechtsauffassung weist der Senat insbesondere darauf hin, dass das dort in Bezug genommene Urteil des OLG Braunschweig vom 8. Februar 2012 den hier nicht vergleichbaren Sonderfall einer ungenehmigten Fotonutzung für einen privaten E.-Verkauf betraf (2 U 7/11, juris Tz. 57 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 U 153/16

    Land haftet für Urheberrechtsverletzung seiner Lehrer auf Schulhomepage

    Das OLG Celle hat im Rahmen seines Beschlusses vom 9.11.2015 - 13 U 95/15 offen gelassen, ob der Internetauftritt einer Schule den Bereich des Schulträgers betrifft.
  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2016 - 6 O 175/16

    Staat haftet für Urheberrechtsverletzungen eines Lehrer bei Gestaltung der

    Hierüber geht die Bewerbung des fachlichen Angebots einer Schule aus den vorgenannten Gründen hinaus (vgl. OLG Celle, MMR 2016, 336 [OLG Celle 09.11.2015 - 13 U 95/15] ).
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OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2015 - 13 U 95/15 (https://dejure.org/2015,111374)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2015 - 13 U 95/15 (https://dejure.org/2015,111374)
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