Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 18.02.2019 - 13 UF 107/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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BGB § 747 Satz 2, § 753 Abs. 1 Satz 1
Unmittelbarer Zahlungsanspruch des Ehegatten zur Ablösung hälftigen Grundschuldbetrags nach Teilungsversteigerung jedenfalls bei Verkauf des Grundstücks durch den Ersteher - RA Kotz
Welche Ansprüche hat der weichende Ehegatte bei Teilungsversteigerung?
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Welche Ansprüche hat der weichende Ehegatte bei Teilungsversteigerung?
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks durch einen Ehegatten - und die alte Grundschuld
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zahlungsanspruch aus Grundschuld nach Teilungsversteigerung und Weiterveräußerung (IVR 2019, 99)
Verfahrensgang
- AG Meppen, 28.09.2017 - 15 F 304/17
- OLG Oldenburg, 18.02.2019 - 13 UF 107/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 763
- FamRZ 2019, 1311
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08
Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten: …
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2019 - 13 UF 107/17
(Abgrenzung BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08 -, BGHZ 187, 169-176).Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz hatte die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08 - NJW-RR 2011, 164-166) keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den ersteigernden Antragsgegner.
Dieses Wahlrecht war ihm durch die ihm mit dem angefochtenen Beschluss oktroyierte Zahlungspflicht, für die er mit seinem gesamten Vermögen haftete, genommen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 164-166).
- BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2019 - 13 UF 107/17
Sodann hätte jeder Ehegatte vom anderen verlangen können, daran mitzuwirken, dass diese Gemeinschaft durch Teilung in Natur - hier gemäß §§ 1152, 1192 BGB durch Begründung von gleichrangigen Teilgrundschulden für jeden Ehegatten - auseinandergesetzt wird (vgl. BGH a.a.O. unter Hinweis auf BGH FamRZ 1993, 676-682).Die zwingende Einhaltung dieser Verfahrensweise begründet der BGH unter Hinweis auf seine Rechtsprechung (siehe BGH FamRZ 1993, 676-682) damit, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Aufhebung einer unter Eheleuten bestehenden Gemeinschaft dahingehend besteht, dass der eine Ehegatte die Mitberechtigung des anderen an dem Anspruch gegen die finanzierende Bank auf Rückgewähr der Grundschulden durch eine Geldzahlung ablösen muss.
- BGH, 13.01.1984 - V ZR 267/82
Berücksichtigung einer nur den Miteigentumsanteil des Miteigentümer-Ersteigerers …
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.2019 - 13 UF 107/17
Die Übernahme dieser Rechte stellt einen Teil der Gegenleistung des Ersteigerers für den Erwerb des Eigentums an dem Grundstück dar (vgl. BGH NJW 1984, 2527-2528).