Rechtsprechung
KG, 30.01.2017 - 13 UF 125/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 1603 Abs 2 BGB, § 1610 Abs 2 BGB, § 1613 Abs 2 Nr 1 BGB
Unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf eines minderjährigen Kindes: Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung durch die Kindeseltern; Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Berücksichtigung einer Abfindung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils; Pflicht des barunterhaltspflichten Elternteils zur Bestreitung der Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils; Pflicht des barunterhaltspflichten Elternteils zur Bestreitung der Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung
- rechtsportal.de
BGB § 1610 Abs. 2 ; BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
Berücksichtigung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt, kieferorthopädische Behandlung, Abfindung als Einkommen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 131 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kosten für kieferorthopädische Behandlung des minderjährigen Kindes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nicht von Krankenkasse übernommene Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung des gemeinsamen Kindes stellen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf dar - Quotale Haftung der Eltern nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 19.07.2016 - 21 F 7491/15
- KG, 30.01.2017 - 13 UF 125/16
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 18.08.2017 - 10 WF 217/17
Pflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils zur Tragung von der Beihilfe …
In der Rechtsprechung wird dementsprechend ohne weiteres davon ausgegangen, dass lediglich ungedeckte Behandlungskosten einen Sonderbedarf darstellen können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010, AZ: 4 UF 19/10, Tz. 3, KG, Beschluss vom 31.01.2017, AZ: 13 UF 125/16, Tz.9).