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   KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10   

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https://dejure.org/2011,14622
KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10 (https://dejure.org/2011,14622)
KG, Entscheidung vom 19.05.2011 - 13 UF 136/10 (https://dejure.org/2011,14622)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 13 UF 136/10 (https://dejure.org/2011,14622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Versorgungsausgleich: Anpassung einer ehevertraglichen Regelung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs an geänderte Verhältnisse bei freiberuflich tätigen Ehegatten

  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG §§ 6, 8; BGB § 242
    Ausübungskontrolle bei ehevertraglichem Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Wege der Ausübungskontrolle i.R.e. Ehevertrages ist ungültig; Anpassung eines Ehevertrages bei Ungültigkeit einer Klausel über den Versorgungsausgleich bzgl. Aufgabe einer Arztpraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242
    Anpassung einer ehevertraglichen Regelung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1587
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).

    Insbesondere ist insoweit beachtlich, wenn der betroffene Ehepartner aufgrund der grundlegenden Veränderung der gemeinsamen Lebensumstände über überhaupt keine hinreichende Altersvorsorge verfügt und dies mit dem Gebot der ehelichen Solidarität unvereinbar erscheint (Vgl. BGH FamRZ 2005, 26 und 185).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).

    Zwar kann auch die unerwartete kurzfristige Konfrontation mit einem Ehevertrag ein Indiz für eine zur Nichtigkeit führende Übervorteilung des einen Ehegatten sein, insbesondere wenn sich dieser Partner ohnehin schon in der schwächeren Position befindet (vgl. BGH FamRZ 2008, 2011: hochschwangere Frau).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Maßgeblich für das Entstehen eines Ehe bedingten Nachteils ist, wie sich die Verhältnisse tatsächlich, nicht einmal notwendig einvernehmlich, entwickelt haben und die Ehe tatsächlich gestaltet war (vgl. BGH FamRZ 2004 aaO Tz 46; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 2059; BGH Urteil vom 16. Februar 2011, XII ZR 108/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Maßgeblich für das Entstehen eines Ehe bedingten Nachteils ist, wie sich die Verhältnisse tatsächlich, nicht einmal notwendig einvernehmlich, entwickelt haben und die Ehe tatsächlich gestaltet war (vgl. BGH FamRZ 2004 aaO Tz 46; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 2059; BGH Urteil vom 16. Februar 2011, XII ZR 108/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10
    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich im Scheidungsfall auf eine Vereinbarung beruft, die nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen würde, weil die tatsächliche einverständliche Gestaltung der Ehe von der dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweichend verlaufen ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 601; BGH FamRZ 2005, 26 und 185; BGH FamRZ 2008, 2011; BGH FamRZ 2009, 1041).
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