Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 29.03.2021 - 13 UF 2/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 113 Abs. 1 FamFG; § 91a ZPO
Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung einer Ehewohnung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Mietschulden in erheblicher Höhe - IWW
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- mietrechtsiegen.de
Kündigung Mietwohnung- Zustimmung nach Trennungsjahrablauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung einer Ehewohnung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Mietschulden in erheblicher Höhe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten auf Kündigung des Mietverhältnisses?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Gemeinsamer Mietvertrag und Scheidung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftung für Mietrückstände nach Auszug aus der Ehewohnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gemeinsamer Mietvertrag und die Haftung nach Auszug aus der Ehewohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung des gemeinschaftlichen Mietvertrags nach einer Trennung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Oldenburg zur Haftung nach Auszug aus der Ehewohnung - Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages
Verfahrensgang
- AG Lingen - 19 F 292/20
- OLG Oldenburg, 29.03.2021 - 13 UF 2/21
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1013
- FamRZ 2022, 1271
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Rastatt, 12.11.2014 - 5 F 155/14
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2021 - 13 UF 2/21
In der Rechtsprechung wird zum Teil ein Anspruch auf Mitwirkung vor Rechtskraft der Scheidung generell verneint oder nur unter der Voraussetzung bejaht, dass mit der Auflösung des Mietverhältnisses keine erheblichen Nachteile für den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten verbunden sind (OLG München, FamRZ 2004, 1875 ; AG Charlottenburg, FamRZ 1990, 532 ; AG Rastatt, FamRZ 2015, 1499 ). - OLG München, 29.04.2004 - 6 U 5683/03
Grenzen der Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2021 - 13 UF 2/21
In der Rechtsprechung wird zum Teil ein Anspruch auf Mitwirkung vor Rechtskraft der Scheidung generell verneint oder nur unter der Voraussetzung bejaht, dass mit der Auflösung des Mietverhältnisses keine erheblichen Nachteile für den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten verbunden sind (OLG München, FamRZ 2004, 1875 ; AG Charlottenburg, FamRZ 1990, 532 ; AG Rastatt, FamRZ 2015, 1499 ). - AG Berlin-Charlottenburg, 30.10.1989 - 155 F 8253/89
Einigung der Parteien über das Rechtsverhältnis an der Ehewohnung anläßlich der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2021 - 13 UF 2/21
In der Rechtsprechung wird zum Teil ein Anspruch auf Mitwirkung vor Rechtskraft der Scheidung generell verneint oder nur unter der Voraussetzung bejaht, dass mit der Auflösung des Mietverhältnisses keine erheblichen Nachteile für den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten verbunden sind (OLG München, FamRZ 2004, 1875 ; AG Charlottenburg, FamRZ 1990, 532 ; AG Rastatt, FamRZ 2015, 1499 ).