Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 UF 242/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausbildungsunterhalt bis zum Abschluss des Studiums auch bei langer Studiendauer; Verwirkung des Ausbildungsunterhalts wegen schwerwiegender einseitiger Verfehlung des Unterhaltsberechtigten; Berücksichtigungsfähigkeit der Förderungshöchstdauer nach dem ...
- Judicialis
BGB § 1610 Abs. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- RA Kotz
Kindesunterhalt (Ausbildungsunterhalt) - Abschluss des Studiums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2; ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 713
Ausbildungsunterhalt gem. § 1610 Abs. 2 BGB trotz erheblicher Überschreitung der Regelstudiendauer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Kindesunterhalt bei Studenten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
16 Semester - Weiter Ausbildungsunterhalt?
Verfahrensgang
- AG Andernach, 26.03.2002 - 7 F 372/01
- OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 UF 242/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.07.1998 - 12 UF 95/98
Umfang einer Zahlungsverpflichtung eines Ausbildungsunterhalts nach § 1610 Abs. 2 …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 UF 242/02
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Großteil der Studenten die Regelstudienzeit zumindest um etwa zwei Semester überschreitet und etwa ein weiteres Jahr für die Zeit des Staatsexamens benötigt wird, fällt die von der Klägerin aus nachvollziehbaren Gründen noch benötigte zusätzliche Zeit nicht wesentlich ins Gewicht (vgl. OLG Celle, EzFamR aktuell 2000, 167 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 886, 887).
Rechtsprechung
KG, 13.12.2002 - 13 UF 242/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)