Weitere Entscheidung unten: KG, 06.04.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11   

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https://dejure.org/2013,1118
OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11 (https://dejure.org/2013,1118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2013 - 13 UF 37/11 (https://dejure.org/2013,1118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 13 UF 37/11 (https://dejure.org/2013,1118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die sicherheitshalber abgetretene Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 883
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11

    Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11
    Soweit das OLG Schleswig für seine gegenteilige Auffassung (Beschluss vom 16.04.2012, 10 UF 322/11, BeckRS 2012, 13626) in diesem Zusammenhang für die Annahme unzureichender Verfestigung eines zur Sicherheit abgetretenen Rechts darauf abstellt, dass der Ausgleichungsberechtigte von der Vertragstreue des Ausgleichungspflichtigen abhängig ist, ist nicht anzunehmen, dass dieser Fall von § 19 VersAusglG erfasst sein soll.

    Zwar bezeichnet das OLG Schleswig (BeckRS 2012, 13626) die Begründung eines durch Sicherungsrechte belasteten Anrechts wegen der Abhängigkeit des Berechtigten von der Loyalität des Pflichtigen als unvereinbar mit dem Erfordernis, zugunsten des Berechtigten ein unabhängiges versorgungsrechtliches Verhältnis zwischen diesem und dem Versorgungsträger zu begründen (§ 11 Abs. 1 S. 2 VersAusglG).

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/83

    Unverfallbarkeit des Anspruchs auf Ruhegehalt aus einer Zusatzversorgung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11
    Auf der Grundlage des bisherigen Rechts stand die nie auszuschließende Möglichkeit, dass die Anwartschaften aus einer Versorgung aus einem besonderen, im Verhalten des Berechtigten liegenden wichtigen Grund noch entfallen oder geschmälert werden, der Annahme einer Unverfallbarkeit nicht entgegen (BGH FamRZ 1986, 341).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11
    Insbesondere hindere eine mit dem Darlehensgeber getroffene Sicherungs- und Tilgungsabrede, welche jenem im Zeitpunkt der Endfälligkeit des Darlehens eine Befriedigungsmöglichkeit durch die Ablaufleistung aus der Lebensversicherung gewähre, den Darlehensnehmer nicht, das Darlehen auf andere Art und Weise zu tilgen (BGH NJW 2011, 1671).
  • OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11
    Nach der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (NJW 2012, 1012 ff) und des OLG Saarbrücken (NJW 2012, 1221 f) führt der Ausgleich eines zur Sicherheit abgetretenen Anrechts nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechtsposition des Sicherungsnehmers.
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Rechtsprechung
   KG, 06.04.2011 - 13 UF 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79402
KG, 06.04.2011 - 13 UF 37/11 (https://dejure.org/2011,79402)
KG, Entscheidung vom 06.04.2011 - 13 UF 37/11 (https://dejure.org/2011,79402)
KG, Entscheidung vom 06. April 2011 - 13 UF 37/11 (https://dejure.org/2011,79402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1663
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 2 UF 227/12

    Aufhebunng der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter

    Zutreffend hat das Amtsgericht darauf verwiesen, dass die elterliche Sorge nur dann von beiden Eltern ausgeübt werden kann, wenn bei ihnen die Fähigkeit und Bereitschaft besteht, in Erziehungsfragen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - XII ZB 136/04 - FamRZ 2008, 251; Senat, Beschluss vom 31.01.2012 - 2 UF 168/11 - MDR 2012, 413; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2011 - 10 UF 2/11 - FamRZ 2011, 1662; KG, Beschluss vom 16.04.2011 - 13 UF 37/11 - FamRZ 2011, 1663; KG; Beschluss vom 21.09.1999 - 17 UF 4806/99 - FamRZ 2000 ,502; KG, Beschluss vom 25.09.1998 - 17 UF 5723/98 - FamRZ 1999, 616; OLG Dresden, Beschluss vom 03.08.1999 - 22 UF 121/99 - FamRZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1999 - 6 UF 244/98 - FamRZ 1999, 1157; OLG Hamm, Beschluss vom 15.04.1999 - 1 UF 175/98 - FamRZ 1999, 1159; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.198 - 18 UF 389/98 - FamRZ 1999, 1596).
  • KG, 16.02.2012 - 17 UF 375/11

    Sorgerechtsregelung für ein nichteheliches Kind: Gemeinsame elterliche Sorge

    Namentlich kann die vom Vater pauschal vorgetragene Behauptung, die Rechtsprechung des Kammergerichts differiere insoweit von Senat zu Senat, anhand der vorliegenden, veröffentlichten Entscheidungen in dieser Form nicht nachvollzogen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2011 - 17 UF 54/11 -, FamRZ 2011, 1661; Beschluss vom 16. November 2011 - 17 UF 268/11 - [unveröffentl.]; Kammergericht, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 16 UF 86/10 -, FamRZ 2011, 1659; Beschluss vom 6. April 2011 - 13 UF 37/11 -, FamRZ 2011, 1663), da alle Entscheidungen im Kern darauf abheben, inwieweit zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Kooperationsfähigkeit und -willigkeit besteht und die gemeinsame elterliche Sorge von daher dem Kindeswohl förderlicher erscheint als eine Beibehaltung der mütterlichen Alleinsorge.
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