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   KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06   

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https://dejure.org/2007,3359
KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06 (https://dejure.org/2007,3359)
KG, Entscheidung vom 03.04.2007 - 13 UF 46/06 (https://dejure.org/2007,3359)
KG, Entscheidung vom 03. April 2007 - 13 UF 46/06 (https://dejure.org/2007,3359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Mehrbedarfs für ein Kindes durch die Kosten für Halbtagsplatz im Kindergarten; Anspruch auf Zahlung von Kosten für die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung; Möglichkeit einer indirekten Mitsprache durch Abhängigmachung der Finanzierung der Kosten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindesunterhalt - Sonderbedarf und Mehrbedarf bei Epilepsieerkrankung

  • Judicialis

    BGB § 1606 Abs. 3 S. 1; ; BGB § ... 1606 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 1612b Abs. 1; ; BGB § 1613 Abs. 2; ; SGB VIII § 24 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 288; ; ZPO § 291; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 524; ; SGB IV § 3; ; EStG § 31; ; GKG § 3 Abs. 2; ; RVG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrbedarf des Kindes wegen Kosten für Halbtagsplatz im Kindergarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergartenkosten - Bedarf des Kindes

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Die Kosten für eine neue Brille begründen keinen Sonderbedarf

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Unterhaltsschuldner muss Kosten für neue Kinderzimmereinrichtung nicht übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03

    Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines

    Auszug aus KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
    Nur in diesem Fall soll es sich um Mehrbedarf des Kindes handeln (OLG München OLGR München 1993, 154 und OLGR München 1999, 43; ähnlich OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063).

    Jedenfalls ab einer Unterhaltszahlung nach der Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle führten die üblicherweise entstehenden Kosten für den Kindergartenbesuch zu keiner weiteren Unterhaltsverpflichtung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; OLG Zweibrücken OLR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg FF 2000, 142).

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
    Die Beschränkung der Revision auf diesen Teil des Rechtsstreits ist möglich, weil über die Kindergartenkosten auch durch Teilurteil hätte entschieden werden können (vgl. BGH NJW 2004, 3264, 3265).
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 27 WF 35/98

    Veranlassung der Klageerhebung beim Kindesunterhalt

    Auszug aus KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
    Demgegenüber gibt ein nur zu einer Teilleistung bereiter Unterhaltsschuldner nach anderer Auffassung zur Einreichung einer Klage auf den vollen Unterhaltsanspruch Veranlassung, so dass die Anwendung des § 93 ZPO hinsichtlich des unstreitigen Sockelbetrages nicht gerechtfertigt sei (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1130, 1131; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1703; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207, 1208, OLG Koblenz, FamRZ 1986, 826; Zöller/Herget, aaO § 93, Rdnr. 6).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beurteilt.
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275; Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).

    Darüber hinaus wird in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion gerade unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutz des Kindeswohls (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchen, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterliegen (vgl. KG FamRZ 2007, 2100, 2101).

  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05

    Krankenversicherungsunterhalt: Fortführung der privaten Krankenvollversicherung

    Damit ist sie auch verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen, soweit dies zu einer tatsächlichen Reduzierung der Kosten führt; umgekehrt ist dann jedoch der Antragsteller verpflichtet, die entsprechende Selbstbeteiligung der Antragsgegnerin zu erstatten (vgl. auch KG, ZFE 2007, 316, 317 zum Kindesunterhalt).
  • AG Flensburg, 06.02.2015 - 93 F 29/14

    Kindesunterhaltsverfahren: Geltendmachung von Versicherungskosten für ein nicht

    Haften danach hinsichtlich der KV-/PV-Beiträge also nicht - wie sonst bei ("echtem") Mehrbedarf gemäß § 1606 Abs. 3 S.1 BGB (vgl. Viefhues, aaO., § 1606 Rn. 19 m.w.N.; Gerhardt in Wendl/Dose, aaO., § 1 Rn. 1071; Klinkhammer, ebd., § 2 Rnrn. 435, 462) - beide Elternteile nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf diese im allgemeinen Tabellenbedarf nicht enthaltenen Kosten (vgl. zur alleinigen Haftung des Tabellen-/Bar-Unterhaltspflichtigen: OLG Naumburg, aaO. - juris Rn. 22 u. 42; KG v. 03.04.2007, 13 UF 46/06 - juris Rn. 36 = FamRZ 2007, 2100; OLG Karlsruhe v. 21.09.2007, 5 UF 3/07 - juris Rn. 34 = FamRZ 2008, 1209), kommt es - entgegen der Auffassung des Antragsgegners - auf ein etwaiges fiktives Einkommen der Kindesmutter (vgl. hierzu: Viefhues, aaO., Rnrn. 95 ff.) nicht an.
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