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   FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03   

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FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03 (https://dejure.org/2003,8825)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2003 - 13 V 184/03 (https://dejure.org/2003,8825)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 13 V 184/03 (https://dejure.org/2003,8825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Besteuerung privater Veräußerungsgewinne nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ernstlich Zweifelhaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 69 FGO
    Zweifel hinsichtlich der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften; Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem Grundgesetz

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 69
    Spekulationsgeschäft; Wertpapierveräußerungsgeschäft; Veräußerungsgewinn; Aussetzung der Vollziehung - Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften; öffentliche Interessen an einer geordneten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzgericht gewährt Aussetzung der Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweifel hinsichtlich der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften; Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem Grundgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1093
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Im Einspruchsbescheid vom 14.01.2003 hat das FA unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.07.2002 (IX R 62/99, BStBl II 2003, 74) an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeräumt, dass ernstliche Zweifel an der derzeitigen Besteuerung privater Veräußerungsgewinne bestünden.

    Dies hat der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 16.07.2002 (IX R 62/99, BStBl II 2003, 74) überzeugend dargelegt (das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 17/02 anhängig).

    Ist das Erhebungsverfahren jedoch - wie im Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG - so ausgestaltet, dass der Belastungserfolg nicht in gleichmäßiger Weise hergestellt werden kann, führt dies zur Überzeugung des Senats zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift (so auch BFH-Beschluss vom 16.07.2002 a.a.O. unter B.III.2.b).

    Die Vorschrift gilt ihrem Wortlaut nach jedoch lediglich für Kapitalerträge, für die ein Freistellungsauftrag beantragt wurde und damit eindeutig nicht für den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG (so auch BFH-Beschluss vom 16.07.2002, a.a.O.).

    Das FG Düsseldorf nimmt in seiner Entscheidung die Abwägung zugunsten des öffentlichen Interesses vor allem mit der Begründung vor, es sei wenig wahrscheinlich, dass das BVerfG - unterstellt es folgt der Auffassung des BFH im Vorlagebeschluss vom 16.07.2002 (a.a.O.) - die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit Wirkung für die Vergangenheit (ex tunc) für verfassungswidrig erkläre.

  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Diese Rechtsprechung ist auch vom BVerfG bestätigt worden (BVerfG vom 03.04.1992, 2 BvR 283/92, BB 1992, 1772).

    Diese Interessenabwägung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Norm, deren Verfassungsmäßigkeit in Zweifel gezogen wird und auf der die angefochtenen Verwaltungsakte beruhen, Gültigkeit beansprucht, solange das BVerfG ihre Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat (BVerfG vom 03.04.1992, a.a.O.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2002 - 2 V 146/02

    Verfassungswidrigkeit der Spekulationsgewinnbesteuerung von Wertpapieren nach dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Hinzu kommt, dass eine AdV hinsichtlich der privaten Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen kaum geeignet ist, die geordnete öffentliche Haushaltsführung zu erschüttern (so auch FG Mecklenburg-Vorpommern v. 25.11.2002 - 2 V 146/02, DStRE 2003, 616 rkr.).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 18 V 2497/02

    Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit; Besteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Der Senat folgt insofern nicht der Argumentation des FG Düsseldorf (Beschl. v. 13.12.2002 - 18 V 2497/02 A (E, AO), EFG 2003, 557, Beschwerdeverfahren beim BFH unter dem Az. IX B 16/03).
  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Der Senat folgt insofern nicht der Argumentation des FG Düsseldorf (Beschl. v. 13.12.2002 - 18 V 2497/02 A (E, AO), EFG 2003, 557, Beschwerdeverfahren beim BFH unter dem Az. IX B 16/03).
  • BFH, 30.01.2001 - VII B 291/00

    Außerordentliche Beschwerde - Gegenvorstellung - Zulässigkeit - Grundrechte -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Bei vorliegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH zusätzlich ein berechtigtes Interesse des Ast. an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.01.2001 - VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031; BFH-Urteil vom 19.08.1994 - X B 318, 319/93, BFH/NV 1995, 143 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02

    Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Bei Anwendung dieser Grundsätze kommt der Senat im Streitfall zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung nicht höher zu bewerten ist als das Interesse der Ast. am vorläufigen Rechtsschutz (anders FG Hamburg vom 24.01.2003 - III 384/02, DStRE 2003, 617 rkr.).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Dies hat der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 16.07.2002 (IX R 62/99, BStBl II 2003, 74) überzeugend dargelegt (das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 17/02 anhängig).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
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