Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 16.03.2009

Rechtsprechung
   FG Münster, 26.02.2009 - 13 V 215/09 E   

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https://dejure.org/2009,3100
FG Münster, 26.02.2009 - 13 V 215/09 E (https://dejure.org/2009,3100)
FG Münster, Entscheidung vom 26.02.2009 - 13 V 215/09 E (https://dejure.org/2009,3100)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 13 V 215/09 E (https://dejure.org/2009,3100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; EStG § 7g; EStG § 52 Abs. 23
    Anwendbarkeit der Ansparrücklage gemäß § 7g EStG n.F. (ab 2007) bei Einnahme-Überschussrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Anwendbarkeit der Ansparrücklage gemäß § 7g EStG n.F. (ab 2007) bei Einnahme-Überschussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Auslaufmodell Ansparabschreibung - Ab 2007 auch bei Freiberuflern nur noch kleine und mittlere Betriebe begünstigt

  • IWW (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung - Ansparabschreibung bei Freiberuflern für 2007 umstritten

  • IWW (Kurzinformation)

    Können Freiberufler "alte" Ansparabschreibung vielleicht doch noch für 2007 nutzen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslaufmodell Ansparabschreibung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ab 2007 nur noch kleine und mittlere Vier-Drei-Rechner begünstigt

  • ebnerstolz.de (Pressemitteilung)

    Ansparabschreibung - Ab 2007 selbst bei Freiberuflern nur noch "kleine und mittlere" Betriebe begünstigt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auch Freiberufler können Altregelung der Ansparabschreibung für 2007 nicht mehr in Anspruch nehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung ab 2007 auch bei Freiberuflern nur noch für kleine und mittlere Betriebe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1988 - V B 46/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Münster, 26.02.2009 - 13 V 215/09
    Hinsichtlich des Prozessstoffes findet eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen sowie auf präsente Beweismittel statt, weitergehende Sachverhaltsermittlung durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 21.12.1993 VIII B 107/93, BStBl. II 1994, 300 und vom 19.10.1988 V B 46/88, BFH/NV 1990, 54).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII B 107/93

    1. Zur Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus FG Münster, 26.02.2009 - 13 V 215/09
    Hinsichtlich des Prozessstoffes findet eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen sowie auf präsente Beweismittel statt, weitergehende Sachverhaltsermittlung durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 21.12.1993 VIII B 107/93, BStBl. II 1994, 300 und vom 19.10.1988 V B 46/88, BFH/NV 1990, 54).
  • FG Münster, 17.09.2009 - 12 V 2521/09

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Wortlaut und Systematik des § 7g Abs. 1 EStG sprechen insoweit für ein vom Begriff des "Wirtschaftsjahrs" nach § 4a EStG abweichendes Verständnis in § 7g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (ebenso FG Münster-Beschluss vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E, EFG 2009, 1108).

    16/5491, S. 21; ebenso FG Münster-Beschluss vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E, EFG 2009, 1108).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09

    Investitionsabzugsbetrag auch für Freiberufler bereits ab 2007 - Kein

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Münster in seinem Beschluss vom 26. Februar 2009 (13 V 215/09 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1108 f., gegen den Beschwerde eingelegt wurde, Az. des BFH: VIII B 62/09) an.

    Dementsprechend ist es nur folgerichtig, dass in § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG n.F., in dem die Anwendung des § 7 g EStG n.F. geregelt ist, mit dem Begriff des Wirtschaftsjahres ebenfalls der jeweilige Gewinnermittlungszeitraum gemeint ist (vgl. Finanzgericht Münster , Beschluss vom 26. Februar 2009, 13 V 215/09 E, [...]).

  • FG Düsseldorf, 11.03.2013 - 10 K 2457/11

    Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2007 angeschaffte

    Im Übrigen hat es der BFH für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus selbständiger Arbeit im Jahr 2007 die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG n. F. überschritt, nicht für zweifelhaft gehalten, dass gleichwohl ausschließlich § 7g EStG n. F. zur Anwendung kommt (Beschluss vom 13. Oktober 2009 VIII B 62/09, BStBl II 2010, 180; ebenso Finanzgericht - FG - Münster, Beschluss vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1108; a. A. Hessisches FG, Beschluss vom 4. Mai 2009 11 V 582/09, EFG 2009, 1366).
  • FG Köln, 11.09.2009 - 4 V 2643/09

    Bildung einer Ansparrücklage nach der alten Rechtslage durch Freiberufler im Jahr

    Ergänzend bezog sie sich auf einen Beschluss des FG Münster vom 26.02.2009 (13 V 215/09 E, EFG 2009, 1108, Beschwerde anhängig beim BFH VIII B 62/09).
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   FG Münster, 16.03.2009 - 13 V 215/09 E   

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