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   OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06   

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OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,1900)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,1900)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2006 - 13 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,1900)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Vorliegen eines vergaberechtsfreien In-house-Geschäfts bei Beauftragung eines im Eigentum des Auftraggebers stehenden Unternehmens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 7 GWB; § 98 GWB; § 99 GWB; § 102 GWB; § 107 GWB; § 114 Abs. 2 S. 1 GWB; § 13 VgV; § 4 Abs. 1 VgV; § 3a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A
    Vorliegen eines vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfts; Erzielung von 92,5 % des Umsatzes des für den Auftrag vorgesehenen Unternehmens aus Geschäften mit den übergeordneten Gebietskörperschaften; Deckung des Bedarfs zu erteilende oder bereits erteilte Aufträge als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfts; Erzielung von 92,5 % des Umsatzes des für den Auftrag vorgesehenen Unternehmens aus Geschäften mit den übergeordneten Gebietskörperschaften; Deckung des Bedarfs zu erteilende oder bereits erteilte Aufträge als ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis (allgemeine Voraussetzungen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 99
    Zur Möglichkeit der Anwendung eines vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vergabefreies In-House-Geschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein vergaberechtsfreies In-House-Geschäft vor? (IBR 2007, 36)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 126
  • BauR 2007, 605
  • VergabeR 2007, 79
  • ZfBR 2007, 45
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    Der Rechtsweg nach § 102 GWB ist bei jeder Beschaffungsmaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers im Sinn von § 98 GWB eröffnet, wenn überhaupt ein Verfahren in Frage steht, an dem ein mindestens ein außenstehender Dritter (Unternehmen) beteiligt ist, und das eingeleitet ist, um einen entgeltlichen Vertrag im Sinn des § 99 GWB abzuschließen, der den Schwellenwert erreicht (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328; vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C - 26/03 = VergabeR 2005, 44).).

    An die Darlegung, dass das Unternehmen ein "Interesse am Auftrag" hat, dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 = VergabeR 2004, 597; BGH Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).

    Eine entsprechende Kenntnis setzte voraus, dass die Antragstellerin aus den ihr bekannten Umständen den Schluss zog, dass es zu einem geregelten Vergabeverfahren nicht kommen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).

    Diese Gegebenheiten kann der öffentliche Auftraggeber wie bei einem geregelten Vergabeverfahren zu einer sachgerechten Information der Unternehmen nutzen, deren Angebot nicht zum Zuge kommen sollen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    Der Rechtsweg nach § 102 GWB ist bei jeder Beschaffungsmaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers im Sinn von § 98 GWB eröffnet, wenn überhaupt ein Verfahren in Frage steht, an dem ein mindestens ein außenstehender Dritter (Unternehmen) beteiligt ist, und das eingeleitet ist, um einen entgeltlichen Vertrag im Sinn des § 99 GWB abzuschließen, der den Schwellenwert erreicht (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328; vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C - 26/03 = VergabeR 2005, 44).).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Gebietskörperschaft über das Unternehmen eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile inne haben (EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - Rs. C107/98 "T." = NZBau 2000, 90; Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. P 26/03 [richtig: C-26/03 - d. Red.] "Stadt H." = VergabeR 2005, 44; Urteil vom 13. September 2005 - Rs. C176/03 "C." = NZBau 2006, 452).

  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03
    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Gebietskörperschaft über das Unternehmen eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile inne haben (EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - Rs. C107/98 "T." = NZBau 2000, 90; Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. P 26/03 [richtig: C-26/03 - d. Red.] "Stadt H." = VergabeR 2005, 44; Urteil vom 13. September 2005 - Rs. C176/03 "C." = NZBau 2006, 452).

    Deshalb setzt ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft voraus, dass das Unternehmen hauptsächlich für die öffentlichen Körperschaften, die seine Anteile innehaben, tätig wird und jede andere Tätigkeit rein nebensächlich ist (EuGH, Urteil vom 13. September 2005 - Rs. C176/03 "C." = NZBau 2006, 452; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2004 - VII - Verg 71/03 "nahezu ausschließlich").

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    Jedenfalls in diesen Fällen reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber von dem Interesse des Unternehmens an dem Auftrag Kenntnis erlangt hat, und dass er dem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe erteilen kann (Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - 13 Verg 3/06).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Gebietskörperschaft über das Unternehmen eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile inne haben (EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - Rs. C107/98 "T." = NZBau 2000, 90; Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. P 26/03 [richtig: C-26/03 - d. Red.] "Stadt H." = VergabeR 2005, 44; Urteil vom 13. September 2005 - Rs. C176/03 "C." = NZBau 2006, 452).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    Deshalb setzt ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft voraus, dass das Unternehmen hauptsächlich für die öffentlichen Körperschaften, die seine Anteile innehaben, tätig wird und jede andere Tätigkeit rein nebensächlich ist (EuGH, Urteil vom 13. September 2005 - Rs. C176/03 "C." = NZBau 2006, 452; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2004 - VII - Verg 71/03 "nahezu ausschließlich").
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06
    An die Darlegung, dass das Unternehmen ein "Interesse am Auftrag" hat, dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 = VergabeR 2004, 597; BGH Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Ob die Beklagte diese Anforderung erfüllt, erscheint zweifelhaft, da sie gemäß § 4 Abs. 2 ihrer Satzung im Umfang von bis zu 10% ihres jährlichen Gesamtbeitragsvolumens für Unternehmen oder Einrichtungen mit kommunaler Minderheitsbeteiligung tätig werden darf, die bei ihr nicht Mitglied werden können (vgl. OLG Celle NZBau 2007, 126).
  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Während der EuGH bei einem Unternehmen der öffentlichen Hand, das insgesamt 90 % seiner Tätigkeit für den oder die öffentlichen Auftraggeber erbringt, das Wesentlichkeitskriterium noch als erfüllt angesehen hat (EuGH, Urteil vom 19. April 2007 - C295/05, a. a. O. Rdn. 63 - Asemfo und Tragsa) und der Bundesgerichtshof die Erfüllung dieser Vorgabe bereits bei einer Fremdauftragsquote von 10 % bezweifelt (BGHZ 177, 150, 160 - Kommunalversicherer), geht der erkennende Senat von einer erheblichen Tätigkeit für Dritte bereits dann aus, wenn das für den Auftrag vorgesehene Unternehmen 7, 5 % seines Umsatzes aus Drittgeschäften erzielt (OLG Celle, VergabeR 2007, 79, 81).

    Auch der Umstand, dass die Antragstellerin die freihändige Vergabe gerügt hat und das wirtschaftliche Risiko eines Nachprüfungsverfahrens eingegangen ist, spricht für ihr Interesse an dem Auftrag (OLG Celle, VergabeR 2007, 79, 81).

    Jedenfalls in diesen Fällen reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber von dem Interesse des Unternehmens an dem Auftrag Kenntnis erlangt hat, und dass er dem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe erteilen kann (OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2006 - 13 Verg 2/06, zitiert nach juris Tz.24).

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Die Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Antragsgegnerin und der kommunalen Gesellschafter testete bei der Vorbereitung der Beschaffungsentscheidung Ende 2004 auch das Produkt der Antragstellerin (Schriftsatz der Beigeladenen zu 3 vom 13. Juni 2006 in der Parallelsache 13 Verg 2/06).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Für das Interesse des Antragstellers am Auftrag spricht dabei in der Regel schon, dass er die Auftragserteilung gerügt hat und das wirtschaftliche Risiko eines Nachprüfungsverfahrens eingegangen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 - juris; OLG Jena, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der

    Für das Interesse des Antragstellers am Auftrag spricht in derartigen Fällen schon, dass er die Auftragserteilung gerügt hat und das wirtschaftliche Risiko eines Nachprüfungsverfahrens eingegangen ist (Senat, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 2/06 - juris; OLG Jena, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Richtigerweise sind die diesbezüglichen Anforderungen gering; ausreichend ist insoweit, dass nach dem Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint, dass die eigenen Aussichten auf den Zuschlag durch den gerügten Vergaberechtsverstoß zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, a.a.O., Rn. 27, m.w.N.; BGH, a.a.O., Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09 -, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - und Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 - jeweils juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06 und Beschluss vom 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - jeweils juris).

    Denn nicht erforderlich ist, dass die Antragstellerin im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass sie bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, a.a.O. BGH, a.a.O. OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09 -, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - und Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 - jeweils juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06 - und Beschluss vom 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - jeweils juris).

  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

    Der Senat hat zwar früher eine erhebliche Tätigkeit für Dritte bereits dann angenommen, wenn das für den Auftrag vorgesehene Unternehmen 7, 5 % seines Umsatzes aus Drittgeschäften erzielt (OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 13 Verg 8/09, juris Tz. 41; Beschluss vom 14. September 2006 - 13 Verg 2/06, juris Tz. 15), neigt allerdings dazu, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nunmehr grundsätzlich eine Grenze von 10 % zu berücksichtigen.
  • VK Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 VK 18/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an eine produktspezifische

    Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass eine Antragstellerin im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass sie bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009, 13 Verg 3/09; Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 3/06; Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 2/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, VII - Verg 26/06; Beschluss vom 16.02.2006, VII - Verg 6/06).
  • OLG Jena, 19.10.2010 - 9 Verg 5/10

    Vergaberecht, Antragsbefugnis, de-facto-Vergabe

    Für das Interesse der Antragstellerin am Auftrag spricht schon, dass sie die Auftragserteilung an die Beigeladene gerügt hat und das wirtschaftliche Risiko eines Nachprüfungsverfahrens eingegangen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 14.09.2006, Az.: 13 Verg 2/06).
  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2018 - 1 VK 60/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei fehlender

    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass die Antragstellerin im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass sie bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009, 13 Verg 3/09; Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 3/06; Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 2/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Verg 26/06; Beschluss vom 16.02.2006, Verg 6/06).
  • VK Niedersachsen, 15.05.2008 - VgK-12/08

    Europaweite Ausschreibung der Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

  • VK Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 1 VK 5/16

    Aufkleber "Urkalkulation bitte nicht öffnen" ist kein Ausschlussgrund!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08

    Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

  • VK Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 1 VK 51/15

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss wegen Änderung der

  • VK Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 1 VK 51/15

    Verstoß gegen auslegungsbedürftige Vorgaben: Ausschluß?

  • VK Berlin, 02.02.2018 - VK-B1-24/17
  • VK Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 1 VK 23/07

    Loseweise Vergabe erforderlich?

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