Rechtsprechung
OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GWB § 107
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerb auch für gewerbliche Unternehmen: Keine Bereichsausnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de (Kurzinformation)
Rettungsdienst: Gemischter Wettbewerb erfordert Ausschreibung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZBau 2020, 57
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
De-facto-Vergabe bei Zugrundelegung geänderter Vergabebedingungen vor …
Wie der Senat mit Beschluss vom 25. Juni 2019 (13 Verg 4/19, juris) entschieden hat, ist das Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB statthaft. - VK Niedersachsen, 07.08.2019 - VgK-19/19
Änderungen vor Vertragsschluss sind keine Änderungen während der …
Die bislang entstandenen Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde vor dem OLG Celle - 13 Verg 4/19 - einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und des Beigeladenen hat ebenfalls die Antragstellerin zu tragen.Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Gelle hat am 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 - beschlossen, dass der Beschluss der Vergabekammer vom 3. Juni 2019 zum Geschäftszeichen VgK-19/2019 aufgehoben wird.
Wegen des übrigen Sachverhalts wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Vergabeakte, die Verfahrensakten des OLG Celle zum Verfahren der sofortigen Beschwerde - 13 Verg 4/19 - und das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 18.07.2019 Bezug genommen.
Das Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 - entschieden, dass der Beschluss der Vergabekammer vom 3. Juni 2019 zum Geschäftszeichen VgK-19/2019 aufgehoben wird.
Mit Beschluss vom 25.06.2019 - 13 Verg 4/19 - hat das OLG Celle entschieden, dass die Vergabekammer unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden hat.
- OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20
Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen
Dem stehen insbesondere die von der Antragstellerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (Beschl. v. 25. Juni 2019 - Verg 4/19 -, NZBau 2020, 57 ff., juris Rn. 18 f.) und München (…Beschl. v. 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, VergabeR 2020, 42 ff., juris Rn. 40 ff.) nicht entgegen. - OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20
Wer muss den Beschluss der Vergabekammer (wo) unterschreiben?
Da das endgültige Ergebnis des Beschwerdeverfahrens in der Sache noch nicht feststeht, ist der Vergabekammer vielmehr mit der Zurückverweisung zugleich die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 06/19 -, juris, Rdnr. 45, m.w.N.;… Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 -, juris, Rdnr. 47, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 -, juris, Rdnr. 29, m.w.N.; OLG Jena…, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 6 Verg 11/02 -, juris, Rdnr. 26, m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13. April 1999 - Verg 1/99 -, juris, Rdnr. 60).
Rechtsprechung
OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19, 13 Verg 9/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gebühr für Beschwerdeverfahren nach Zurückverweisung
- ibr-online
Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 03.06.2019 - VgK-19/19
- OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19
- VK Niedersachsen, 07.08.2019 - VgK-19/19
- OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
- OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19, 13 Verg 9/19
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 9/19
Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Erinnerung dagegen, dass die Kostenbeamtin des Oberlandesgerichts Celle eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren nach Nr. 1220 Anl. 1 GKG sowohl für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 4/19 als auch für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 9/19 geführte Beschwerdeverfahren in Ansatz gebracht hat.Diesen Beschluss hat der Senat in dem Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen 13 Verg 4/19 aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats, nach der das Nachprüfungsverfahren statthaft war, erneut über die Sache zu entscheiden.
Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag daraufhin durch Beschluss vom 7. August 2019 als unzulässig zurückgewiesen, weil der Zuschlag wirksam erteilt sei, und die Kosten des Verfahrens - einschließlich der Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde zum Aktenzeichen 13 Verg 4/19 - der Antragstellerin auferlegt.
Dementsprechend war der Rechtszug des Beschwerdeverfahrens 13 Verg 4/19 mit der dortigen Beschwerdeentscheidung abgeschlossen, bevor das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer fortgesetzt wurde und es zu dem weiteren Beschwerdeverfahren 13 Verg 9/19 kam.