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   OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14   

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https://dejure.org/2014,15929
OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14 (https://dejure.org/2014,15929)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2014 - 13 Verg 5/14 (https://dejure.org/2014,15929)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - 13 Verg 5/14 (https://dejure.org/2014,15929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Alttextilienentsorgung als Dienstleistungskonzession Zulässig

Besprechungen u.ä. (5)

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Alttextilien-Erfassung

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 99 Abs. 1 GWB; §§ 3 Abs. 18, 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG
    Erleichterte Voraussetzungen für die Ausschreibung von Wertstoffen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 99 GWB, § 53 KrWG
    Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten einer Dienstleistungskonzession

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erleichterte Voraussetzungen für die Ausschreibung von Wertstoffen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession (VPR 2014, 247)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, ist ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 10. November 2011 - C-348/10; Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09).

    Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird, während im Fall einer Dienstleistungskonzession die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (EuGH, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O.).

    c) Für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist es weiterhin erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das auf ihm lastende Risiko in vollem Umfang oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt (EuGH, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O.,; Ziekow in Ziekow/Völlink, a. a. O., § 99 GWB Rn. 196).

    Unter dem Betriebsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein, das sich in dem Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (EuGH, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O.,; OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.,; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 GWB Rn. 35), der auch in der Übereignung werthaltiger Sachen bestehen kann (Senat, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 13 Verg 26/03).

    Bei der hierfür gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände sind insbesondere die in Bezug auf den Vertragsgegenstand herrschenden Marktbedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 25. März 2011, a. a. O.,).

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Auf eine Dienstleistungskonzession ist der vierte Teil des GWB (§§ 97 - 129) dagegen nicht anwendbar (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11).

    d) Die Vergabe der Dienstleistungskonzession ist nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung unzulässig (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012, a. a. O.,).

  • VK Niedersachsen, 06.03.2014 - Vgk-04/14
    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 6. März 2014 (VgK-04/2014) wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 6. März 2014 - VgK-04/2014 - aufzuheben;.

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Unter dem Betriebsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein, das sich in dem Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (EuGH, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O.,; OLG München, Beschluss vom 25. März 2011 - Verg 4/11).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Eine Dienstleistungskonzession ist im Abfallrecht dann nicht zulässig, wenn die entsorgungspflichtige Stelle einen Dritten beauftragt und dem Dritten dadurch Entgeltansprüche gegen den Nutzer zustehen sollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.,; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11; Klement in Schmehl, a. a. O., § 22 Rn. 44, 46).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1331/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung zur Einstellung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Dies würde - allerdings abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses im Einzelfall - dann in Betracht kommen, wenn der Auftragnehmer als Drittbeauftragter im Sinne des § 22 KrWG tätig würde (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 17 L 1331/10; Klement in Schmehl, a. a. O., § 22 Rn. 81).
  • VK Münster, 22.09.2009 - VK 16/09

    Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Mit dem Einwurf der Textilien in den Container ist eine "Übereignung an den, den es angeht" verbunden (vgl. VK Münster, Beschluss vom 22. September 2009 - VK 16/09; LG Ravensburg, Teilurteil vom 30. Januar 2014 - 4 O 260/12).
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession;

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.,; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 GWB Rn. 35), der auch in der Übereignung werthaltiger Sachen bestehen kann (Senat, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 13 Verg 26/03).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
    Die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, ist ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 10. November 2011 - C-348/10; Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

  • LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12

    Eigentum an Verkaufsverpackungen aus Papier bei von Landkreis organisierter

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

  • VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14

    Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

    Nachdem die Vergabekammer mit verfahrensbegleitender Verfügung vom 27.05.2014 unter Bezugnahme auf einen aktuellen Beschluss des OLG Celle vom 08.04.2014, Az. 13 Verg 5/14, die Antragstellerin darauf hingewiesen hat, dass nach ihrer vorläufigen Auffassung hier eine Dienstleistungskonzession vorliegt, die nicht der Nachprüfung unterliegt, ergänzte die Antragstellerin mit Schreiben vom 02.06.2014 ihren Vortrag insbesondere zur Zulässigkeit ihres Antrages.

    Vielmehr ist hier auf die Rechtsfigur der Übereignung an den, den es angeht, zurückzugreifen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.04.2014 - 13 Verg 5/14; VK Münster, Beschluss vom 22.09.2009 - VK 16/09).

    Der künftige Auftragnehmer übernimmt für die von ihm durchzuführende gewerbliche Sammlung das betriebswirtschaftliche Risiko, das vor allem in den Personal- und Sachkosten für das Aufstellen und Instandhalten der Container, für deren Leerung, für den Transport der Alttextilien sowie den übrigen Entsorgungskosten zu sehen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.04.2014 - 13 Verg 5/14).

  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    Auf deren Vergabe ist der 4. Teil des GWB nicht anwendbar (zuletzt: BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11, juris Tz. 12 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2014 - 13 Verg 5/14, zur Veröffentlichung vorgesehen, sub. II. 1.).
  • VG Trier, 08.12.2014 - 6 K 410/14

    Exklusive Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern: Kein Geschäft der

    Nach der Rechtsprechung stellt die Vergabe einer Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Alttextilien in einem Stadtgebiet eine Dienstleistungskonzession dar und unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juni 2014 - 13 Verg 5/14 -, AbfallR 2014, 254; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, AbfallR 2014, 307).
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