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   OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99   

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OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,531)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.11.1999 - 13 Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,531)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. November 1999 - 13 Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    GWB § 97; Richtlinie-EWG Nr. 92/50
    Pflicht zur Ausschreibung von Aufträgen auf dem Gebiet des Rettungsdienstes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1086 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 11 (Ls.)
  • NZBau 2000, 299
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99

    NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Die Auswahlentscheidung ist entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Rettungsdienstes ein Verwaltungsakt, die Beauftragung kann gleichfalls durch Verwaltungsakt oder in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags erfolgen (OVG Lüneburg, NdsRpfl. 1998, 94 und Urteil vom 14. September 1999 - 11 M 2747/99, S. 18, 19; ferner: VG Göttingen, Urteil vom 9. Juni 1999 - 4 B 4105/99; wohl auch: Ufer, NRettDGKomm., § 5 Anm. 2).

    Da die Beauftragungen nach § 5 NRettDG, wie ausgeführt, durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen, findet die Richtlinie 92/50/EWG keine Anwendung (vgl. NdS. OVG, Beschluss vom 14. September 1999 - 11 M 2747/99, S. 18; VG Göttingen, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 4 B 4105/99).

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Danach bezieht sich die Beauftragung eines Dritten nach § 5 Abs. 1 NRettDG im Wesentlichen auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt (vgl. zur Qualifizierung einer nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz erfolgten Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen als öffentlich-rechtlicher Vertrag - so allerdings ausdrücklich § 3 Abs. 4 BayRDG: BGH, NJW 1993, 1526; zum Handeln eines vom Malteser Hilfsdienst gestellten Fahrers eines Rettungswagens in Ausübung eines öffentlichen Amtes: BGH, NJW 1991, 2954; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Erklärung der Notfallrettung zur Ordnungsaufgabe: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98, in Juris dokumentiert).

    Außerdem besteht die Gefahr, dass bei der Herausnahme dieser Leistungen aus der Beauftragung nach § 5 Abs. 1 NRettDG Überkapazitäten entstehen, die sich kostenmäßig zum Nachteil der Allgemeinheit auswirken (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 a. a. O.; zur nicht ausreichend gleichmäßigen Versorgung in Niedersachsen durch das frühere System des Nebeneinanders von Rettungsdiensten einzelner Kommunen, Hilfsorganisationen und privaten Unternehmen: Landtagsdrucksache 12/3016, S. 7, wiedergegeben bei Ufer, § 5 Anm. 6).

  • VG Göttingen, 09.06.1999 - 4 B 4105/99
    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Die Auswahlentscheidung ist entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Rettungsdienstes ein Verwaltungsakt, die Beauftragung kann gleichfalls durch Verwaltungsakt oder in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags erfolgen (OVG Lüneburg, NdsRpfl. 1998, 94 und Urteil vom 14. September 1999 - 11 M 2747/99, S. 18, 19; ferner: VG Göttingen, Urteil vom 9. Juni 1999 - 4 B 4105/99; wohl auch: Ufer, NRettDGKomm., § 5 Anm. 2).

    Da die Beauftragungen nach § 5 NRettDG, wie ausgeführt, durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen, findet die Richtlinie 92/50/EWG keine Anwendung (vgl. NdS. OVG, Beschluss vom 14. September 1999 - 11 M 2747/99, S. 18; VG Göttingen, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 4 B 4105/99).

  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Für die im Beschwerdeverfahren angefallenen Kosten haften sie als unterliegende Parteien (§ 78 GWB entspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 1999 13 Verg 3/99 und 13 Verg 4/99).
  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Die Antragsteller machen geltend, aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. September 1998 - Rs. C76/97 (= EuZW 1998, 660) ergebe sich, dass die vom Antragsgegner benötigten zusätzlichen Rettungsdienstleistungen von der Richtlinie 92/50/EWG erfasst würden, dass daher die Rettungsdienstleistungen nach den Vorschriften der Abschnitte III und IV der Richtlinie zu vergeben seien, und dass sicherzustellen sei, dass die Vergabeentscheidungen wirksam nachgeprüft werden könnten.
  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91

    Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Danach bezieht sich die Beauftragung eines Dritten nach § 5 Abs. 1 NRettDG im Wesentlichen auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt (vgl. zur Qualifizierung einer nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz erfolgten Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen als öffentlich-rechtlicher Vertrag - so allerdings ausdrücklich § 3 Abs. 4 BayRDG: BGH, NJW 1993, 1526; zum Handeln eines vom Malteser Hilfsdienst gestellten Fahrers eines Rettungswagens in Ausübung eines öffentlichen Amtes: BGH, NJW 1991, 2954; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Erklärung der Notfallrettung zur Ordnungsaufgabe: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98, in Juris dokumentiert).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Danach bezieht sich die Beauftragung eines Dritten nach § 5 Abs. 1 NRettDG im Wesentlichen auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt (vgl. zur Qualifizierung einer nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz erfolgten Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen als öffentlich-rechtlicher Vertrag - so allerdings ausdrücklich § 3 Abs. 4 BayRDG: BGH, NJW 1993, 1526; zum Handeln eines vom Malteser Hilfsdienst gestellten Fahrers eines Rettungswagens in Ausübung eines öffentlichen Amtes: BGH, NJW 1991, 2954; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Erklärung der Notfallrettung zur Ordnungsaufgabe: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98, in Juris dokumentiert).
  • OLG Celle, 25.10.1999 - 13 Verg 1/99

    Unangemessenheit des Gebührensatzes bei Durchführung vergaberechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Die Auftragssumme ist nach der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 13 Verg 1/99) auf den Wert der vierjährigen Laufzeit begrenzt.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
    Rettungs und Krankentransporte fielen nach dem in NVwZ 1999, 397 veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. September 1998 unter die Dienstleistungsrichtlinie.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    4. Auf die von dem vorlegenden Oberlandesgericht einerseits und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (aus der vergaberechtlichen Rspr. wie oder ähnlich wie dieses OLG Celle NZBau 2000, 299; OLG Naumburg VergabeR 2001, 134 u. Beschl. v. 11.07.2008 - 1 Verg 5/08; BayObLG VergabeR 2003, 563 f.; OLG Brandenburg NZBau 2005, 236 u. Beschl. v. 18.09.2008 - VergW 9/04) andererseits kontrovers diskutierte und den eigentlichen Grund für die Divergenzvorlage bildende Frage, ob von der Ankündigung des Antragsgegners betroffene Tätigkeiten dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, so dass durch sie nach der Vorgabe von Art. 45, 55 EG-Vertrag weder die Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten berührt wird, kommt es nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Die entgegenstehende Entscheidung des OLG Celle (NZBau 2000, 299) ist damit überholt (vgl. auch Beschluss des Senats vom 05.04.2006 - VII-Verg 7/06 - Rettungsdienst; Burgi NVwZ 2007, 383, 384).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wie der vom 22. Dezember 2000 überhaupt den Begriff des entgeltlichen Vertrages i. S. von § 99 Abs. 1 auszufüllen vermag (vgl. zum Streitstand einerseits - dafür - Schulte, NZBau 2000, 272, 275; Althaus, NZBau 2000, 277, 279; Eschenbruch in Niebuhr u.a., Kommentar zum Vergaberecht, § 99 Rdn. 22; vgl. auch Boesen, aaO, § 99 Rdn. 23-31; andererseits - dagegen - OLG Celle NZBau 2000, 299, 300; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 99 Rdn. 1; Dreher, DB 1998, 2579, 2587; vgl. im übrigen auch Begründung des Regierungsentwurfs zu § 99 GWB - BT-Drucks. 13/9340, S. 15).
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