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   OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14   

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OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14 (https://dejure.org/2014,26845)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2014 - 13 Verg 9/14 (https://dejure.org/2014,26845)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 (https://dejure.org/2014,26845)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GWB § 101a; GWB § 101b Abs. 1 Nr. 1; GWB § 107 Abs. 2 S. 2; GWB § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3
    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners; Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners; Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners; Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Verfahrensart: Bieter droht auch ohne zuschlagsfähiges Angebot ein Schaden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bezeichnung der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei falscher Verfahrensart droht für Bieter auch ohne zuschlagsfähiges Angebot ein Schaden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei falscher Verfahrensart droht für Bieter auch ohne zuschlagsfähiges Angebot ein Schaden

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Verhandlungsverfahren: Dringlichkeit bei Gefahr für Leib und Leben

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitmachen, nicht das beste Angebot abgeben und dennoch Recht bekommen zur Wahl der falschen Verfahrensart

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Dringlichkeit ist nicht erkennbar! (VPR 2015, 50)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Dringlichkeit ist nicht erkennbar! (IBR 2014, 684)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 5
  • NZBau 2014, 784
  • BauR 2015, 316
  • VergabeR 2015, 60
  • ZfBR 2015, 199
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Einem Bieter, der sich an dem Vergabeverfahren durch die Abgabe eines Gebotes beteiligt hat, droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart nicht durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (BGH, a. a. O., Tz. 31; vgl. allg. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Tz. 30 f.).

    Eine solche Einschränkung widerspräche auch dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2006 (a.a.O.) zugrunde liegenden Grundsatz.

    Der Zugang zum Nachprüfungsverfahren darf nicht mit der Begründung zu verwehrt werden, das Angebot des Antragstellers sei aus anderen als den zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, a.a.O. Tz. 32).

    Auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann, kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot unter Missachtungen der Bestimmungen des Vergabeverfahrens nicht ausgeschlossen wird oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus anderen Gründen verbietet und deshalb zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Tz. 30 f., 47 f., 51 ff.; i. Erg. auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09, juris).

    Für die Kostenerstattung haften der Antragsgegner und die Beigeladene entsprechend § 100 Abs. 1 ZPO nach Kopfteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Tz. 63).

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Ebenso hohe Anforderungen sind an die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses zu stellen (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 13 Verg 8/09, juris Tz. 63).

    An die Unvorhersehbarkeit sind hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 13 Verg 8/09, juris Tz, 63).

  • OLG Brandenburg, 20.09.2011 - Verg W 11/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge der Wahl der falschen Vergabeart;

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    An die Stelle der in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB genannten Rügefrist bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe tritt in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift die in den Vergabeunterlagen benannte Frist zur Angebotsabgabe (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11, juris Tz. 58 m. w. N.; a.A. allerdings Summa in: jurisPK Vergaberecht, 4. Aufl., § 107 GWB Rn. 251).

    Das OLG Brandenburg hat dort (Verg W 11/11, juris Tz. 63) maßgeblich darauf abgestellt, dass das Fehlen einer besonderen Dringlichkeit aufgrund der Art der zu beschaffenden Waren und Leistungen und anhand der Verfahrensgestaltung erkennbar gewesen sei; die Beschaffung von Endoskopiegeräten stelle einen "normalen Beschaffungsvorgang" dar, die Zuschlags- und Bindefrist sei auf mehrere Monate festgelegt gewesen (a. a. O. Tz. 64).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Insoweit reicht es aus, dass nach der Darstellung des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Unternehmens eine Verletzung eigener Rechte möglich erscheint (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09, juris Tz. 27).

    Auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann, kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot unter Missachtungen der Bestimmungen des Vergabeverfahrens nicht ausgeschlossen wird oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus anderen Gründen verbietet und deshalb zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Tz. 30 f., 47 f., 51 ff.; i. Erg. auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09, juris).

  • OLG Celle, 08.11.2012 - 13 Verg 7/12

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Antragsgegnerin

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Zwar ist als Antragsgegner sowohl in dem Nachprüfungsantrag als auch in der Beschwerdeschrift das L. N. bezeichnet, das als bloße Behörde nicht selbst rechtsfähig und damit nicht parteifähig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - 13 Verg 7/12, juris Tz. 25).

    Diese Auslegung widerspricht nicht den Grundsätzen, die der Senat in seiner Entscheidung vom 8. November 2012 (13 Verg 7/12, juris) zu Grunde gelegt hat.

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Die damit einhergehende Absenkung der Hürden für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 d) VOL/A EG ist aber allenfalls für eine zeitlich befristete Interimsbeauftragung gerechtfertigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 11 Verg 15/13, juris Tz. 50 m. w. N.; Kulartz in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, § 3 VOL/A EG Rn. 81).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Ein Unternehmen, dass gem. § 109 GWB beigeladen worden ist und dass die damit durch § 119 GWB begründete Stellung als Beteiligter im Beschwerdeverfahren auch nutzt, in dem es beim Beschwerdegericht Schriftsätze einreicht, an einer mündlichen Verhandlung teilnimmt oder sich sonstwie in außergerichtliche Kosten verursachender Weise am Beschwerdeverfahren beteiligt, unterliegt den Grundsätzen, die für dieses Prozessverfahren hinsichtlich der Kostentragung gelten (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2004 - X ZB 44/03, juris Tz. 41; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 13 Verg 2/08, juris Tz. 5).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2014 - Verg W 2/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss bei Unvollständigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Es ist Sache der Nachprüfungsinstanzen zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Beteiligten entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-450/06, juris Tz. 55; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2014 - Verg W 2/14, juris Tz. 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2008 - VII-Verg 12/08, juris Tz. 16).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Eine solche Antragstellung ist zwar hinreichende, aber nicht notwendige Bedingung für eine Kostentragung (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 13 Verg 8/11, juris Tz. 77).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14
    Ein Unternehmen, dass gem. § 109 GWB beigeladen worden ist und dass die damit durch § 119 GWB begründete Stellung als Beteiligter im Beschwerdeverfahren auch nutzt, in dem es beim Beschwerdegericht Schriftsätze einreicht, an einer mündlichen Verhandlung teilnimmt oder sich sonstwie in außergerichtliche Kosten verursachender Weise am Beschwerdeverfahren beteiligt, unterliegt den Grundsätzen, die für dieses Prozessverfahren hinsichtlich der Kostentragung gelten (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2004 - X ZB 44/03, juris Tz. 41; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 13 Verg 2/08, juris Tz. 5).
  • OLG Naumburg, 27.05.2010 - 1 Verg 1/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes im

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08

    Gewährung von Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

  • OLG Naumburg, 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

    Nebenangebot III - Vergabeverfahren: Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung

  • VK Niedersachsen, 10.07.2014 - VgK-17/14

    Keine direkte Vergabe ohne besondere Dringlichkeit

  • OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12

    Vergabeverfahren: Antragsgegner des Nachprüfungsverfahren bei Bauleistungen für

  • OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale

    Die Vergabekammer oder der Senat berichtigen dann das Rubrum von Amts wegen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

    Selbst wenn einem Bieter im Allgemeinen und der Antragstellerin im Besondern bekannt sein mag oder sein muss, dass das gewählte Vergabeverfahren nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, muss der Vergabeverstoß nach der Rechtsprechung des OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14; a.A. OLG Düsseldorf B. v. 11.01.2012 - Az.: VII-Verg 67/11) für die Rügepräklusion oder hier Verwirkung der Verfahrensrechte so deutlich erkennbar gewesen sein, dass er sich im Einzelfall aufdrängte (Summa in: juris PK-Vergaberecht, § 107 GWB Rn. 258).

    Somit ist die Dringlichkeit als Voraussetzung für die Befreiung von der Pflicht zur Bekanntmachung gemäß § 35 SektVO ebenso wenig gegeben, wie bei der Behörde, die eine planbare routinemäßig anfallende Bootsinspektion zugleich für einen Wechsel der Turbine nutzen möchte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14).

    Das OLG Celle hat seinerzeit die Feststellung eines konkreten Schadens offengelassen (OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14 a.E.).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F., wonach Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden müssen, auch in Vergabeverfahren gilt, die - wie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - gänzlich ohne eine Vergabebekanntmachung durchgeführt werden dürfen oder in denen - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevanten Frist zu Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 58, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Verg 3/11 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 -, Rn. 37, juris; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 -, juris; a.A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14; Summa, jurisPK-Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 25ff).
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