Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4384
OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11 (https://dejure.org/2011,4384)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.11.2011 - 13 W 101/11 (https://dejure.org/2011,4384)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. November 2011 - 13 W 101/11 (https://dejure.org/2011,4384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de

    "Regelstreitwert” für Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen die PkwEnVKV beträgt 5.000,00 EUR

  • openjur.de

    Gerichtskosten: Streitwert für den auf einen Verstoß gegen die in einer PKW-Werbeschrift vorgeschriebenen Angaben über den Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß gestützten Unterlassungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 1. Hs. ZPO; § 12 Abs. 4 UWG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG
    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen fehlender Angaben über den Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß in einer Pkw-Werbung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen fehlender Angaben über den Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß in einer Pkw-Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen fehlender Angaben über den Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß in einer Pkw-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    5000 EUR Streitwert wegen Wettbewerbsverstoß gegen Pkw-EnVKV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch Verstoß gegen PKW-EnVKV löst Streitwert von 5000 EUR aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig und stellt deshalb eine Nebenforderung i. S. von § 4 Abs. 1 ZPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - VI ZB 61/10, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07

    Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Einfach gelagerte Streitigkeiten sind beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstößen zu sehen (Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, zitiert nach juris, Tz. 3).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZB 9/06

    Streitwert im Verkehrsunfallprozess; Erhöhung durch die Unkostenpauschale und

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig und stellt deshalb eine Nebenforderung i. S. von § 4 Abs. 1 ZPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - VI ZB 61/10, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • OLG Celle, 14.05.2010 - 13 W 38/10

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht, wobei auch die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung, die Intensität der Wiederholungsgefahr, Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 14.05.2010 - 13 W 38/10, Tz. 5, zitiert nach juris; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 5.6).
  • BGH, 05.04.2011 - VI ZB 61/10

    Berufungssumme: Berücksichtigung vorgerichtlicher Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig und stellt deshalb eine Nebenforderung i. S. von § 4 Abs. 1 ZPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - VI ZB 61/10, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig und stellt deshalb eine Nebenforderung i. S. von § 4 Abs. 1 ZPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - VI ZB 61/10, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11
    Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2005 (I ZB 21/05) sowie auf die Kommentierung bei Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 12 Rdn. 26 beruft, verkennt es, dass sich diese Fundstellen nicht mit der Frage befassen, ob vorgerichtliche Abmahnkosten Nebenforderungen i. S. von § 4 ZPO darstellen, sondern, ob diese zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. des § 91 ZPO zählen.
  • OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im

    Zwar ist auch der Senat in der Vergangenheit in besonders gelagerten (wettbewerbsrechtlichen) Einzelfällen davon ausgegangen, dass aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen dortigen Falles ein geringer Streitwert von lediglich 3.000 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 114/07, juris) oder 5.000 EUR (Senat, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris) als angemessen festzusetzen war.
  • OLG Celle, 22.05.2014 - 13 W 22/14

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs der einfacheren

    Der Sach- und Streitstand bietet im vorliegenden Fall genügende Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwertes, insbesondere unter Berücksichtigung von Rechtsprechung zu vergleichbaren Unterlassungsansprüchen (vgl. dazu auch die näheren Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris Tz. 6 ff.).
  • OLG Celle, 05.12.2013 - 13 U 154/13

    Begriff des neuen Pkw im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV

    Der Streitwert für ein wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch, der auf einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 5 PKW-EnVKV gestützt wird, ist im Regelfall jedenfalls dann mit 5.000 EUR zu bemessen, wenn die Sache - wie in diesen Fällen üblich - nach Art und Umfang einfach gelagert ist (OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris, Tz. 5ff.).
  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Das OLG Celle (Beschluss vom 11.11.2011 - 13 W 101/11 - in juris dokumentiert) nimmt bei wettbewerbsrechtlich geahndeten Verstößen gegen § 5 Pkw-EnVKV einen Regelstreitwert von EUR 5 000 an.
  • LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13

    Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des

    Das OLG Celle (Beschluss vom 11.11.2011 - 13 W 101/11 - in juris dokumentiert) nimmt bei wettbewerbsrechtlich geahndeten Verstößen gegen § 5 Pkw-EnVKV einen Regelstreitwert von EUR 5 000 an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht