Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7856
OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12 (https://dejure.org/2012,7856)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2012 - 13 W 12/12 (https://dejure.org/2012,7856)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2012 - 13 W 12/12 (https://dejure.org/2012,7856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 Abs. 3
    Streitwert einer Klage auf Herauszahlung des Saldos aus einer Vielzahl von Forderungen und Gegenforderungen; Streitwerterhöhung durch Hilfsaufrechnung in Bezug auf einzelne Positionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert einer Saldenklage im Kontokorrentverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Saldenklage im Kontokorrentverhältnis und Voraussetzungen einer streitwerterhöhenden Hilfsaufrechnung in diesem Zusammenhang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.10.2010 - 9 U 4170/09

    Streitwertbemessung: Aufeinandertreffen von Honorar- und Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12
    Auch wenn der klagegegenständliche Saldo demnach das Ergebnis der Verrechnung einer Vielzahl unterschiedlicher Forderungen, u.a. der eben genannten, vom Beklagten zum Gegenstand einer "Hilfsaufrechnung" gemachten, darstellt, bestimmte unter den Umständen des Streitfalls allein dieser Saldo den Streitwert (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.03.1999 - 1 U 529/98 [juris]; OLG München, Urt. v. 12.10.2010 - 9 U 4170/09 - LS sowie Tz. 128 [juris]; OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.2009 - 3 U 20/09 - Tz. 113 [juris]; LG Hamburg, Urt. v. 17.08.2010 - 330 O 310/09 - Tz. 65 [juris]).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09

    Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12
    Auch wenn der klagegegenständliche Saldo demnach das Ergebnis der Verrechnung einer Vielzahl unterschiedlicher Forderungen, u.a. der eben genannten, vom Beklagten zum Gegenstand einer "Hilfsaufrechnung" gemachten, darstellt, bestimmte unter den Umständen des Streitfalls allein dieser Saldo den Streitwert (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.03.1999 - 1 U 529/98 [juris]; OLG München, Urt. v. 12.10.2010 - 9 U 4170/09 - LS sowie Tz. 128 [juris]; OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.2009 - 3 U 20/09 - Tz. 113 [juris]; LG Hamburg, Urt. v. 17.08.2010 - 330 O 310/09 - Tz. 65 [juris]).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 U 125/03

    Zahlung restlichen Werklohns aus mehreren Aufträgen bzgl. der Lieferung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12
    Eine Hilfsaufrechnung wirkt sich nur dann streitwerterhöhend aus, wenn sie einen von der Klageforderung unabhängigen Wert enthält (s. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.2005 - 17 W 42/05 - Tz. 6 [juris]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2007 - I-5 U 125/03 - Tz. 119 [juris]), der Gegenanspruch darf nicht schon wirtschaftlich in der Klagforderung "stecken" (so Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Aufrechnung").
  • LG Hamburg, 17.08.2010 - 330 O 310/09

    Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherers im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12
    Auch wenn der klagegegenständliche Saldo demnach das Ergebnis der Verrechnung einer Vielzahl unterschiedlicher Forderungen, u.a. der eben genannten, vom Beklagten zum Gegenstand einer "Hilfsaufrechnung" gemachten, darstellt, bestimmte unter den Umständen des Streitfalls allein dieser Saldo den Streitwert (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.03.1999 - 1 U 529/98 [juris]; OLG München, Urt. v. 12.10.2010 - 9 U 4170/09 - LS sowie Tz. 128 [juris]; OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.2009 - 3 U 20/09 - Tz. 113 [juris]; LG Hamburg, Urt. v. 17.08.2010 - 330 O 310/09 - Tz. 65 [juris]).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98

    Versicherungsvertreter; Provision; Rückzahlungsanspruch; Kontoübersichten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12
    Auch wenn der klagegegenständliche Saldo demnach das Ergebnis der Verrechnung einer Vielzahl unterschiedlicher Forderungen, u.a. der eben genannten, vom Beklagten zum Gegenstand einer "Hilfsaufrechnung" gemachten, darstellt, bestimmte unter den Umständen des Streitfalls allein dieser Saldo den Streitwert (vgl. z. B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.03.1999 - 1 U 529/98 [juris]; OLG München, Urt. v. 12.10.2010 - 9 U 4170/09 - LS sowie Tz. 128 [juris]; OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.2009 - 3 U 20/09 - Tz. 113 [juris]; LG Hamburg, Urt. v. 17.08.2010 - 330 O 310/09 - Tz. 65 [juris]).
  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05

    Höhe des Streitwerts im Falle der Hilfsaufrechnung mit einer bestrittenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12
    Eine Hilfsaufrechnung wirkt sich nur dann streitwerterhöhend aus, wenn sie einen von der Klageforderung unabhängigen Wert enthält (s. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.2005 - 17 W 42/05 - Tz. 6 [juris]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2007 - I-5 U 125/03 - Tz. 119 [juris]), der Gegenanspruch darf nicht schon wirtschaftlich in der Klagforderung "stecken" (so Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Aufrechnung").
  • OLG Köln, 01.09.2020 - 9 U 186/19

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

    Ebenfalls nicht zu berücksichtigen ist die Hilfsaufrechnung der Beklagten in der Klageerwiderung vom 11.03.2019 in Höhe von 2.850,41 EUR (Bl. 63 ff., 69 d.A.), da der damit geltend gemachten Forderung der Beklagten eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt, sodass auch insoweit eine Streitwerterhöhung nicht in Betracht kommt; der Gegenanspruch darf nicht schon wirtschaftlich in der Klageforderung "stecken" (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2012, 07030; Zöller-Herget, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 3, Rdnr.16.26 "Aufrechnung", BeckOK KostR/Schindler, GKG, 29. Edition, 01.03.2020, § 45, Rdnr. 23-25).
  • OLG Köln, 20.07.2021 - 9 U 216/20
    Eine Streitwerterhöhung kommt insoweit nicht in Betracht, wenn der Gegenforderung keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2012, 07030; BeckOK KostR/Schindler, GKG, 33. Edition, 01.04.2021, § 45, Rdnr. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht